Verbandsarbeit

Zehn Verbände schlagen gemeinsam Alarm

Zehn Verbände mit engem Bezug zur Landwirtschaft haben an die Bundestagsabgeordneten aus Baden-Württemberg einen Brief verfasst, um die Brisanz des geplanten Insektenschutzgesetzes zu verdeutlichen.  Sie bitten um Einsatz, damit der baden-württembergische Weg des kooperativen Naturschutzes weiterhin Zukunft hat.

Neben dem BLHV und dem LBV als Bauernverbände gehören zu den Verfassern die Weinbauverbände, die Landfrauenverbände, der BWGV, der LVEO und der VdAW.
Nachfolgend der Brief im Wortlaut: „Im Herbst 2019 wurde von der Bundesregierung das Aktionsprogramm Insektenschutz (API) veröffentlicht, welches den Schutz von Insekten und deren Artenvielfalt zum Ziel hat. Dieses Ziel wird von den unterzeichnenden Verbänden ausdrücklich mitgetragen. Der landwirtschaftliche Sektor ist sich seiner Verantwortung bewusst, zur Erreichung dieses Zieles beizutragen. In Baden-Württemberg zeigt sich dies durch die jährlich steigende Teilnahme an vom Land gestalteten Umwelt- und Naturschutzprogrammen, wie beispielsweise dem Förderprogramm für Agrarumwelt und Klimaschutz (FAKT) beziehungsweise  der Landschaftspflegerichtlinie. Unser Bundesland zeichnet sich durch eine vielfältige Kulturlandschaft aus, für deren Bewahrung und Pflege die heimische Landwirtschaft und ihre Erzeuger- und Vermarktungsorganisationen verantwortlich und unabdingbar sind. Baden-Württemberg hat mit seinem im Juli 2020 in Kraft getretenen Biodiversitätsstärkungsgesetz die Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz gestärkt. Damit wurde ein Weg beschritten, der den Insekten- und Artenschutz mit den betrieblichen Belangen der verschiedenen Landnutzer zusammenbringt und gleichzeitig der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung Rechnung trägt. Das API und der Entwurf des Insektenschutzgesetzes konterkarieren nun jedoch diesen Erfolg in Baden-Württemberg und gefährden den weiter fortschreitenden Dialogprozess zwischen Landnutzern und Naturschutz. Im Entwurf für ein Insektenschutzgesetz sollen unter anderem Streuobstbestände und artenreiches Grünland künftig als gesetzlich geschützte Biotope ausgewiesen werden. Dies würde für die Bewirtschafter solcher Flächen in Baden-Württemberg enorme Nutzungseinschränkungen bedeuten. Dabei ist ein Erhalt von beispielsweise Streuobstwiesen nur durch die aktive Nutzung dieser Flächen möglich. Das Land Baden-Württemberg ist für seine starke Förderung von Streuobst, artenreichem Grünland, FFH-Grünland und des Ökolandbaus bekannt. Die Anreize für eine freiwillige, kooperative Umsetzung von Umweltmaßnahmen dürfen nicht durch das Insektenschutzgesetz gefährdet werden.

Große Betroffenheit 
Das API sieht vor, dass der Einsatz von Herbiziden und sogenannten biodiversitätsschädigenden Insektiziden in bestimmten Schutzgebieten künftig nicht mehr zulässig ist. Über 17 Prozent der Landesflächen Baden-Württembergs sind als Natura 2000-Gebiete ausgewiesen. Von dem geplanten Insektenschutzgesetz und dem vom API herrührenden Verbot von Pflanzenschutzmitteln in FFH-Gebieten und anderen Schutzgebieten, wären viele landwirtschaftliche Betriebe betroffen, einschließlich des Wein-, Obst- und Gemüsebaus, da ein Anbau ohne den Einsatz von zwingend notwendigen Pflanzenschutzmitteln nicht möglich ist. Dies gilt sowohl für den ökologischen als auch den konventionellen Anbau. Im Weinbau alleine sind 15.000 ha der rund 27.000 ha Flächen und damit auch ein Großteil unserer Weingüter und -kellereien, sowie Weingärtner- und Winzergenossenschaften betroffen. Auch die Betriebe, Direktvermarkter und Genossenschaften im Bereich Obst, Gemüse und Gartenbau mit ihren 7.000 Erzeugern trifft die neue Gesetzesvorgabe in vielerlei Hinsicht. Baden-Württemberg hat, nach intensiven Diskussionen, in seinem Biodiversitätsstärkungsgesetz beschlossen, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in den Naturschutzgebieten zu verbieten und setzt in anderen Schutzgebietskategorien auf verbindliche landesweite Maßnahmen bei der Anwendung des integrierten Pflanzenschutzes. Ernteausfälle, die nach den auf Bundesebene geplanten Maßnahmen unvermeidlich sind, treffen nicht nur die Landwirtschaft, sondern haben auch Auswirkungen auf die genossenschaftlichen Lieferanten und Abnehmer der landwirtschaftlichen Primärstufe. Auch die vor- und nachgelagerten Bereiche der Agrarbranche sind erheblich betroffen. Damit wird die landwirtschaftliche Wertschöpfung massiv beeinträchtigt. Die Corona-Pandemie zeigt jedoch sehr deutlich, dass eine strukturelle und wirtschaftliche Stärkung der heimischen Landwirtschaft samt den vor- und nachgelagerten Unternehmen dringend notwendig ist. Das mühsame Ringen, das Diskutieren und auch Streiten für mehr Artenschutz gemeinsam mit der Landwirtschaft war erfolgreich. Der baden-württembergische Weg des kooperativen Naturschutzes ist gesellschaftlich anerkannt, stärkt den Artenschutz und gibt unseren landwirtschaftlichen Familienbetrieben eine Perspektive.“

red

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