Zahlungsansprüche (ZA) gelten voraussichtlich noch einige Jahre. Sie sind jetzt bundesweit übertragbar. Geht es nach den Brüsseler Vorschlägen, darf Deutschland in der neuen Periode auf die Einführung neuer ZA verzichten. Das System wird voraussichtlich in wenigen Jahren abgeschafft.
Im nun ablaufenden Prämienjahr 2018 gibt es letztmalig von Bayern bis Schleswig-Holstein unterschiedlich hohe regionalisierte Basisprämien. Die Unterschiede an den innerdeutschen Landesgrenzen gehen letztlich auf historische länderspezifische Erträge vor 30 Jahren zurück. Deutschland hat eine schrittweise Angleichung der Basisprämien vollzogen. Da die historischen Erträge im Mittelgebirgsland Baden-Württemberg nur unterdurchschnittlich waren, führt die innerdeutsche Angleichung in Baden-Württemberg zu einer kleinen Anhebung der Basisprämie in 2019 auf bundeseinheitlich 176 Euro je Hektar. Zum ersten Mal wird 2019 jeder Hektar in Deutschland bei der Basisprämie gleichgestellt sein. Die weiteren Bestandteile der Direktzahlungen wie Greeningprämie, Umverteilungsprämie, Junglandwirteprämie sind bereits seit dem Antragsjahr 2015 bundeseinheitlich.
Dies hat auch zur Folge, dass Zahlungsansprüche über die bisherigen Regionsgrenzen hinweg bundesweit übertragen und mit jeder beihilfefähigen Fläche in Deutschland aktiviert werden können. Dies bestätigen Informationen der Zentralen InVeKoS-Datenbank (ZID). Anbieter und Nachfrager brauchen also nicht mehr darauf Rücksicht nehmen, aus welchem Bundesland der ZA stammt. Der BLHV weist jedoch darauf hin, dass derzeit noch nicht feststeht, wann die aktuellen ZA ihre Gültigkeit verlieren werden. Geht es nach dem Verordnungsentwurf der EU für die Strategiepläne der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), müssten die ZA eigentlich bereits am 31. Dezember 2020 enden. Allerdings gibt es weit verbreitete Skepsis, ob dies so früh kommen wird. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass nicht zuletzt wegen der Beteiligung des Europäischen Parlaments viel Zeit verstreicht, bis die nötigen europäischen Beschlüsse auf den Weg kommen. Landwirtschaftliche Betriebe sollten sich also weiterhin um ein ausgeglichenes ZA-Konto kümmern, rät der BLHV.
Der BLHV vermittelt weiterhin ZA
Der BLHV bietet seine ZA-Vermittlung weiterhin an. Die Abgabebereitschaft hat erwartungsgemäß zugenommen. Der BLHV ist aktuell gut mit ZA versorgt, die er seinen Mitgliedern anbieten kann. Der BLHV vermittelt ZA in zwei verschiedenen Varianten. Solidarische ZA, die dem BLHV kostenlos zur Vermittlung angeboten werden, können von interessierten Mitgliedern kostenlos jährlich gepachtet werden. Bei Bedarf erhält der Abgeber später bis zum selben Umfang wieder ZA zurück. Die zweite Variante besteht aus einem An- und Verkauf von ZA zu je 100 Euro. Der Ankaufspreis wird ab dem 1. April 2019 auf 80 Euro abgesenkt. Der Empfänger von ZA, egal ob aufgrund von Kauf, Pacht oder sonstiger Beratung und Vermittlung, zahlt stets 20 Euro Vermittlungsgebühr pro ZA und eine Grundgebühr für die nötige Übertragungsmeldung, die vom BLHV erledigt wird. Alle angegebenen Preise verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer. BLHV-Mitglieder, die ZA benötigen oder anbieten möchten, können das nötige Formular anfordern bei deren BLHV-Bezirksgeschäftsstelle, unter gerda.buehler@blhv.de oder unter Telefon 0761/27133 221.
God
Zahlungsansprüche (ZA) gelten voraussichtlich noch einige Jahre. Sie sind jetzt bundesweit übertragbar. Geht es nach den Brüsseler Vorschlägen, darf Deutschland in der neuen Periode auf die Einführung neuer ZA verzichten. Das System wird voraussichtlich in wenigen Jahren abgeschafft.
Im nun ablaufenden Prämienjahr 2018 gibt es letztmalig von Bayern bis Schleswig-Holstein unterschiedlich hohe regionalisierte Basisprämien. Die Unterschiede an den innerdeutschen Landesgrenzen gehen letztlich auf historische länderspezifische Erträge vor 30 Jahren zurück. Deutschland hat eine schrittweise Angleichung der Basisprämien vollzogen. Da die historischen Erträge im Mittelgebirgsland Baden-Württemberg nur unterdurchschnittlich waren, führt die innerdeutsche Angleichung in Baden-Württemberg zu einer kleinen Anhebung der Basisprämie in 2019 auf bundeseinheitlich 176 Euro je Hektar. Zum ersten Mal wird 2019 jeder Hektar in Deutschland bei der Basisprämie gleichgestellt sein. Die weiteren Bestandteile der Direktzahlungen wie Greeningprämie, Umverteilungsprämie, Junglandwirteprämie sind bereits seit dem Antragsjahr 2015 bundeseinheitlich.
Dies hat auch zur Folge, dass Zahlungsansprüche über die bisherigen Regionsgrenzen hinweg bundesweit übertragen und mit jeder beihilfefähigen Fläche in Deutschland aktiviert werden können. Dies bestätigen Informationen der Zentralen InVeKoS-Datenbank (ZID). Anbieter und Nachfrager brauchen also nicht mehr darauf Rücksicht nehmen, aus welchem Bundesland der ZA stammt. Der BLHV weist jedoch darauf hin, dass derzeit noch nicht feststeht, wann die aktuellen ZA ihre Gültigkeit verlieren werden. Geht es nach dem Verordnungsentwurf der EU für die Strategiepläne der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), müssten die ZA eigentlich bereits am 31. Dezember 2020 enden. Allerdings gibt es weit verbreitete Skepsis, ob dies so früh kommen wird. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass nicht zuletzt wegen der Beteiligung des Europäischen Parlaments viel Zeit verstreicht, bis die nötigen europäischen Beschlüsse auf den Weg kommen. Landwirtschaftliche Betriebe sollten sich also weiterhin um ein ausgeglichenes ZA-Konto kümmern, rät der BLHV.
Der BLHV vermittelt weiterhin ZA
Der BLHV bietet seine ZA-Vermittlung weiterhin an. Die Abgabebereitschaft hat erwartungsgemäß zugenommen. Der BLHV ist aktuell gut mit ZA versorgt, die er seinen Mitgliedern anbieten kann. Der BLHV vermittelt ZA in zwei verschiedenen Varianten. Solidarische ZA, die dem BLHV kostenlos zur Vermittlung angeboten werden, können von interessierten Mitgliedern kostenlos jährlich gepachtet werden. Bei Bedarf erhält der Abgeber später bis zum selben Umfang wieder ZA zurück. Die zweite Variante besteht aus einem An- und Verkauf von ZA zu je 100 Euro. Der Ankaufspreis wird ab dem 1. April 2019 auf 80 Euro abgesenkt. Der Empfänger von ZA, egal ob aufgrund von Kauf, Pacht oder sonstiger Beratung und Vermittlung, zahlt stets 20 Euro Vermittlungsgebühr pro ZA und eine Grundgebühr für die nötige Übertragungsmeldung, die vom BLHV erledigt wird. Alle angegebenen Preise verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer. BLHV-Mitglieder, die ZA benötigen oder anbieten möchten, können das nötige Formular anfordern bei deren BLHV-Bezirksgeschäftsstelle, unter gerda.buehler@blhv.de oder unter Telefon 0761/27133 221.
God