Verbandsarbeit

Worte des Ministerpräsidenten willkommen

BLHV-Präsident Werner Räpple hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann in einem persönlichen Brief gebeten, bei der anstehenden Landtagsdebatte zum Volksantrag selbst das Wort zu ergreifen. Bei der Gelegenheit bedankte er sich für seinen Einsatz bei der Entwicklung einer Alternative zum Volksbegehren durch den Eckpunkteprozess.

Laut Räpple trat so ein vertretbarer Kompromiss an die Stelle der Forderungen des Volksbegehrens, die für die bäuerliche Landwirtschaft nicht tragbar waren. Räpple weist aber auch auf prägnante Konflikte hin, die der aktuelle Gesetzentwurf zur Förderung der Biodiversität auslösen könnte: allen voran die Einklagbarkeit der Pflanzenschutzmittelreduktion. In diesem Zusammenhang hob Räpple nochmals auf die Anhörung zum Volksantrag am 17. Juni ab. Die dort  versammelten Fachleute hätten sich weder auf eine exakte Zeitachse noch auf ein genaues Potenzial für die Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes festlegen können, resümiert Räpple. Umso mehr müsse sichergestellt sein, dass die Zielsetzung der Landesregierung nicht zu einer einklagbaren Größe werde, „damit unsere freiwilligen Anstrengungen nicht konterkariert werden“.  In seiner Stellungnahme hat der BLHV bereits alternative Formulierungen angeboten, die die Möglichkeit einer Klage, zum Beispiel durch die Deutsche Umwelthilfe, verringern. Räpple betonte weiterhin die Einigkeit in dem Punkt, dass die Artenvielfalt nur gemeinsam erreicht werden kann. Und dass die Vielfalt und Vielzahl der Betriebe einer multifunktionalen bäuerlichen Landwirtschaft die Vielfalt in der Landschaft fördert und damit auch die Vielfalt der Arten.

An Rede vom Agrartag anknüpfen

Diese Punkte hatte Kretschmann auch in seiner Rede beim diesjährigen Agrartag in Donaueschingen hervorgehoben. Eine solche Rede, so Räpple, sei es wert, nochmal im Landtag gehalten zu werden, denn sie würde die gesamtgesellschaftliche Idee des Volksantrags stärken. So würde auch erneut der Kulturlandschafsbeirat in den Fokus gerückt werden, der bisher nicht im Gesetzentwurf berücksichtigt worden sei. Der Kulturlandschaftsbeirat solle über die vorhandenen und im Gesetz vorgesehenen Gremien hinaus die Interessen aus Umweltschutz, Landnutzung sowie Wirtschaft bündeln, Erkenntnisse der Forschung berücksichtigen und zugleich auch Bevölkerung und Handel motivieren oder gar in die Pflicht nehmen, aktiv zu werden, so Räpple in seinem Schreiben. Die Vielfalt der Betriebe müsse unbedingt erhalten bleiben: Diesen Grundsatz hob Räpple  auch schon bei der Anhörung zum Volksantrag hervor und legte ihn jetzt dem Ministerpräsident ans Herz. Dabei gehe es nicht nur um die finanzielle Förderung öffentlicher Leistungen, die die Betriebe für die Gesellschaft erbringen, sondern auch um bürokratische Überforderung. Vor dieser müssten gerade kleinere Betriebe geschützt werden, weil sie ansonsten von ihr  zur Aufgabe gezwungen werden, betont Räpple.

Elsner

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