Pressespiegel Verbandsarbeit Wird die Streuobstwiese bald von der UNESCO geschützt? von BLHV 1. Juni 2020 Der in Rohrdorf ansässige Verein „Hochstamm Deutschland““ ist mit seinem Antrag auf Aufnahme des Streuobstanbaus in das UNESCO-Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes einen Schritt weitergekommen. Hier geht’s zum Artikel: Beitrags-Navigation Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag Nächster Beitrag
Der in Rohrdorf ansässige Verein „Hochstamm Deutschland““ ist mit seinem Antrag auf Aufnahme des Streuobstanbaus in das UNESCO-Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes einen Schritt weitergekommen.
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