Verbandsarbeit

„Wir stehen für den Dialog“

Einen Tag nach der Veröffentlichung des Eckpunktepapiers der Landesregierung traf sich BLHV-Präsident Werner Räpple mit den Präsidenten des Badischen Weinbauverbandes, Kilian Schneider, und des Landesverbandes Erwerbsobstbau, Franz-Josef Müller, zu einer außerordentlichen Präsidiumssitzung.

Im Ergebnis begrüße man das Papier als eine Diskussionsgrundlage für den dringend notwendigen Dialog zwischen Politik, Naturschutz und Landwirtschaft, so die Präsidenten. Ebenso sei man sich einig, dass man über einige Punkte werde streiten müssen, um sie konkret gestalten zu können. „Im konstruktiven Dialog werden wir das Ziel verfolgen, dass die Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft gerecht und praktikabel sind“, so Räpple.

Verbesserungsvorschläge
„Selbstverständlich nehmen wir das Gesprächsangebot an“, so Weinbaupräsident Schneider. „Wir sind auch bereit, Kompromisse einzugehen, wenn sie für uns umsetzbar sind.“
In der Präsidiumsrunde wurden schon einige Verbesserungsvorschläge erarbeitet, die nun in den Gremien der Verbände weiterentwickelt und ergänzt werden sollen. BLHV-Präsident Räpple ergänzt: „Wir gehen mit gut ausgearbeiteten und abgestimmten Vorschlägen an den angekündigten runden Tisch“.
Im Anschluss fand noch eine erweiterte Vorstandssitzung des BLHV statt, an der auch Vertreter verschiedener Aktionsgruppen aus der Region, wie die IG Winzer vom Kaiserstuhl, teilnahmen.  Nachdem die Landesregierung das Eckpunktepapier veröffentlicht hatte, stand jetzt  auch die Frage im Raum: Wofür braucht man jetzt noch den Volksantrag? Räpple stellte sodann klar, dass der Volksantrag keine Kampagne gegen das Volksbegehren ist, sondern für Biodiversität und Dialog zwischen Landwirtschaft und Naturschutz steht. Deshalb seien die Unterschriften für den Volksantrag nach wie vor von großer Bedeutung. Außerdem enthalte der Volksantrag wichtige Themen, die bisher noch nicht im Eckpunktepapier auftauchten. Zum Beispiel: Eindämmung des Flächenverbrauchs oder Stärkung regionaler Kreisläufe. Ob der Volksantrag aber auch in den Landtag eingebracht wird, wollen die Initiatoren davon abhängig machen, welche konkreten Ergebnisse am angekündigten runden Tisch über das Eckpunktepapier der Landesregierung erarbeitet wurden.

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Volksantrag – Informationen zur Unterschriftensammlung

Mindestens 40000 Unterschriften müssen für den Volksantrag eingesammelt werden. Damit diese auch zählen, müssen sie von den Gemeinden beglaubigt werden. Die amtliche Beglaubigung erfolgt kostenlos oder gebührenfrei. Der Unterzeichnende muss dazu nicht persönlich erscheinen. Der BLHV empfiehlt, dass nicht beglaubigte Unterschriftenformulare an Sammelpersonen übergeben werden. Diese können die Formulare dann gebündelt an  die nächstgelegene BLHV-Bezirksgeschäftsstelle übergeben. Der BLHV übernimmt dann den Rest. So kann der Verband sicherstellen, dass die Formulare zentral gesammelt werden. Engagierte Sammler können ihre Bündel auch selbst beim zuständigen Wahlamt abgeben, um sie dann beglaubigt an den BLHV weiterzuleiten. Werbematerial wie Flyer, Plakate, Aufkleber sowie Blanko-Formulare können bei den Geschäftsstellen kostenfrei abgeholt werden. Weitere Informationen rund um den Volksantrag im Internet:  www.volksantrag-gemeinsam.de

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