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Wildschäden per E-Mail melden

Die Durchführungsverordnung zum Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) wurde überarbeitet. Dabei hat der BLHV erreicht, dass Wildschäden bei der Gemeinde innerhalb der Wochenfrist künftig auch per E-Mail angemeldet werden können. Bislang war die schriftliche Anmeldung vorgeschrieben oder die Anmeldung zur Niederschrift. Der BLHV empfiehlt, sich den Eingang der E-Mail mit der Anmeldung in jedem Fall vom Rathaus bestätigen zu lassen. Die übrigen Vorschriften zur Anmeldung von Wildschäden bleiben unverändert. Die Neuregelung gilt seit dem 18. November

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