Seit vergangener Woche ist die Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Waldbesitzern in Baden-Württemberg in Kraft. Das Land stellt über 30 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Die Antragstellung ist auch rückwirkend möglich.
Für die Waldbesitzer im Südwesten seien in Zeiten von Extremwettereignissen die Fördermaßnahmen der neu aufgestellten Verwaltungsvorschrift „Nachhaltige Waldwirtschaft“ eine wirksame, passgenaue und schnell abrufbare Unterstützung, erklärt das Stuttgarter Ministerium Ländlicher Raum zur jetzt in Kraft getretenen Verordnung. Das Gesamtpaket der Verwaltungsvorschrift belaufe sich derzeit auf 34,1 Millionen Euro. Davon seien 28,6 Millionen Euro für die Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen vorgesehen.
„Wir sind überzeugt davon, dass mit der neuen Verwaltungsvorschrift in der derzeitigen Krisensituation die Weichen richtig gestellt wurden, um die Waldbesitzer umfassend zu unterstützen und damit auch der Verantwortung der Gesellschaft für den Wald gerecht zu werden“, wird Forstminister Peter Hauk in der Pressemitteilung zitiert. Die Verwaltungsvorschrift sei unter Beteiligung von Verbänden und Interessensvertretern neu ausgerichtet worden. Waldbesitzer können ab sofort die benötigten Förderanträge abrufen und Anträge stellen. Dabei stehen die Förster vor Ort beratend zur Seite.
Pauschale wurde verdoppelt Im Zentrum der neuen Fördermaßnahmen steht die Unterstützung der Waldbesitzer bei der Aufarbeitung von Schadholz, die im Teil F aufgeführt sind (siehe Tabelle). Der Fördersatz des letzten Jahres konnte auf nunmehr sechs Euro je Festmeter verdoppelt werden. Die Maßnahme ist Teil des neu in die Verwaltungsvorschrift aufgenommenen Förderpakets zur Beseitigung der Folgen von Extremwetterereignissen im Wald.
Auch rückwirkende Beantragung möglich Daneben werden im Zuge der neue Verwaltungsvorschrift weitere Maßnahmen gefördert, die mit der Aufarbeitung kombiniert werden können. Dazu gehören unter anderem die Entrindung von Schadholz, das Hacken von befallsgefährdetem Holz, die Anlage von Nass- und Trockenlagern sowie der Transport dorthin. Die genannten Fördermaßnahmen stehen im Jahr 2020 auch für eine rückwirkende Beantragung bereit. Ein weiterer Schwerpunkt des Förderpakets ist die Wiederbewaldung der von Sturm, Dürre und Käfer betroffenen Flächen. Im Zuge der Überarbeitung wurde auch der neu entwickelte Förderbereich „Vertragsnaturschutz im Wald“ in die Verwaltungsvorschrift integriert. Förderfähig seien der Erhalt und die Entwicklung von Altbäumen, die Erhaltung von Habitatbaumgruppen sowie umfangreiche weitere Pflegemaßnahmen zum Schutz wertvoller Waldlebensräume und Waldarten.
Formulare und Details im Web Die Tabelle rechts enthält nur die Förderung im Teil F der Verwaltungsvorschrift. Die weiteren Fördermaßnahmen im Detail und die Unterlagen finden sich unter http://www.foerderung.landwirtschaft-bw.de. Neben dem Antragsformular finden Waldbesitzer dort im Förderwegweiser unter der Rubrik „Forstwirtschaftliche Fördermaßnahmen“ auch alle weiteren Informationen, die für die Antragstellung benötigt werden.
Seit vergangener Woche ist die Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Waldbesitzern in Baden-Württemberg in Kraft. Das Land stellt über 30 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Die Antragstellung ist auch rückwirkend möglich.
Für die Waldbesitzer im Südwesten seien in Zeiten von Extremwettereignissen die Fördermaßnahmen der neu aufgestellten Verwaltungsvorschrift „Nachhaltige Waldwirtschaft“ eine wirksame, passgenaue und schnell abrufbare Unterstützung, erklärt das Stuttgarter Ministerium Ländlicher Raum zur jetzt in Kraft getretenen Verordnung. Das Gesamtpaket der Verwaltungsvorschrift belaufe sich derzeit auf 34,1 Millionen Euro. Davon seien 28,6 Millionen Euro für die Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen vorgesehen.
„Wir sind überzeugt davon, dass mit der neuen Verwaltungsvorschrift in der derzeitigen Krisensituation die Weichen richtig gestellt wurden, um die Waldbesitzer umfassend zu unterstützen und damit auch der Verantwortung der Gesellschaft für den Wald gerecht zu werden“, wird Forstminister Peter Hauk in der Pressemitteilung zitiert. Die Verwaltungsvorschrift sei unter Beteiligung von Verbänden und Interessensvertretern neu ausgerichtet worden. Waldbesitzer können ab sofort die benötigten Förderanträge abrufen und Anträge stellen. Dabei stehen die Förster vor Ort beratend zur Seite.
Pauschale wurde verdoppelt
Im Zentrum der neuen Fördermaßnahmen steht die Unterstützung der Waldbesitzer bei der Aufarbeitung von Schadholz, die im Teil F aufgeführt sind (siehe Tabelle). Der Fördersatz des letzten Jahres konnte auf nunmehr sechs Euro je Festmeter verdoppelt werden. Die Maßnahme ist Teil des neu in die Verwaltungsvorschrift aufgenommenen Förderpakets zur Beseitigung der Folgen von Extremwetterereignissen im Wald.
Auch rückwirkende Beantragung möglich
Daneben werden im Zuge der neue Verwaltungsvorschrift weitere Maßnahmen gefördert, die mit der Aufarbeitung kombiniert werden können. Dazu gehören unter anderem die Entrindung von Schadholz, das Hacken von befallsgefährdetem Holz, die Anlage von Nass- und Trockenlagern sowie der Transport dorthin. Die genannten Fördermaßnahmen stehen im Jahr 2020 auch für eine rückwirkende Beantragung bereit. Ein weiterer Schwerpunkt des Förderpakets ist die Wiederbewaldung der von Sturm, Dürre und Käfer betroffenen Flächen.
Im Zuge der Überarbeitung wurde auch der neu entwickelte Förderbereich „Vertragsnaturschutz im Wald“ in die Verwaltungsvorschrift integriert. Förderfähig seien der Erhalt und die Entwicklung von Altbäumen, die Erhaltung von Habitatbaumgruppen sowie umfangreiche weitere Pflegemaßnahmen zum Schutz wertvoller Waldlebensräume und Waldarten.
Formulare und Details im Web
Die Tabelle rechts enthält nur die Förderung im Teil F der Verwaltungsvorschrift. Die weiteren Fördermaßnahmen im Detail und die Unterlagen finden sich unter http://www.foerderung.landwirtschaft-bw.de. Neben dem Antragsformular finden Waldbesitzer dort im Förderwegweiser unter der Rubrik „Forstwirtschaftliche Fördermaßnahmen“ auch alle weiteren Informationen, die für die Antragstellung benötigt werden.
red