Wirtschaft & Steuer

Wie geht es weiter mit dem Strom vom Dach? 

Für eine Photovoltaikanlage auf dem Dach, bei der die garantierte Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) ausläuft, gibt es  mehrere überlegenswerte Optionen.

Nein, ein Auslaufmodell sollten die Photovoltaik (PV)-Dachanlagen nicht sein, auch wenn für die erste Generation der PV-Module die  garantierte Einspeisevergütung Ende 2020 ausläuft. Eine Anschlussregelung wäre allerdings gleichermaßen im Interesse der Energiewende und der Betreiber der PV-Dachanlagen. Nach Auslaufen der EEG-Einspeisevergütung die alten Module durch moderne mit deutlich höherem Wirkungsgrad zu ersetzen und eine zweite Periode eine garantierte Einspeisevergütung zu nutzen, wäre denkbar und wünschenswert, erfordert allerdings eine Änderung des EEG. Bei der für das laufende Jahr anstehenden EEG-Novelle werden entsprechende Forderungen erhoben.  Mit Blick auf das  „Große und Ganze“ ist jedoch zu befürchten, dass sich die Politik mehr mit dem Thema Anhebung der PV-Deckelung im Interesse großer Freiflächenanlagen beschäftigt. Unabhängig davon gibt es aber bereits heute alternative Konzepte, die rentabel sein können. Über die Stromdirektvermarktung könnte ein attraktiver Strompreis erwirtschaftet werden. Verschiedene Energieversorger sind bereits bei diesem Thema aktiv und wollen Anlagenbetreiber gewinnen. Nur ab welcher Anlagengröße beziehungsweise Anlagenleistung ist diese Variante für beide potenzielle Partner attraktiv?

Aufgrund der vielen Unsicherheiten und steigender Strompreise ist es nur logisch, dass sich immer mehr Anlagenbetreiber dazu entschließen, den Strom der eigenen PV-Dachanlagen selbst zu nutzen und dadurch auf den Bezug des teureren Netzstroms verzichten zu können. Der Eigenstromverbrauch kann eine interessante Variante sein, wenn Stromerzeugung und -verbrauch der Größenordnung nach zusammenpassen. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Nutzung von dezentralen Stromspeicherkapazitäten. Im Gegensatz zu elektronischen Geräten, Elektrokleingeräten oder auch der E-Mobilität kommt es dabei nicht auf maximale Leistung bei möglichst geringem Gewicht an. Stromspeicher für den häuslichen oder betrieblichen Eigenstromverbrauch können größer und schwerer konzipiert werden. Wichtig ist bei derartigen Konzepten, dass die Speicher einfach, robust und ungefährlich sind. Die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten zeigen, dass man mit oder auch ohne ein passendes EEG mit Photovoltaik-Dachanlagen durchstarten kann. Damit dies gelingt, sollte man frühzeitig Informationen einholen und Beratung in Anspruch nehmen, um die betriebsindividuelle Variante finden zu können. Der BLHV unterstützt die Nutzung erneuerbarer Energien und hat, beginnend vor 20 Jahren bis heute, die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf den Dächern landwirtschaftlicher Gebäude vorangebracht. Diese Erfolgsgeschichte ist im Wesentlichen auf die selbstbestimmten Investitionen der landwirtschaftlichen Unternehmer und die Anreizkomponente des EEG zurückzuführen. Der BLHV wird daher beim anstehenden Gesetzgebungsverfahren darauf hinwirken, dass das EEG die Weiternutzung alter sowie Investitionen in neue PV-Dachanlagen unterstützt. Beim Thema Eigenstromverbrauch wäre eine Förderung der Investition in Stromspeicherkapazitäten angezeigt und prüfenswert.

Armbruster

Position  ausbauen – Service des Agrardienstes

Die im Beitrag vorgestellten Ideen tragen dazu bei, dass Bauern ihre Rolle als Partner der Energiewende weiter ausbauen. Der BLHV und der Agrardienst Baden wollen bei diesen Themen Partner der Landwirte sein und sind im Gespräch mit Energiedienstleistern. Mit dem Unternehmen Badenova startet in diesem Jahr ein Pilotprojekt zur Speichernutzung von Solarstrom. Generell ist der Agrardienst  an Erfahrungen und Wünschen der BBZ-Leser im Bereich der Energieerzeugung interessiert. Diese können gerne mitgeteilt werden. Kontaktadresse hierfür  beim Agrardienst: Barbara Sester, Telefon  0761/27133-402, E-Mail: sester(at)blv-freiburg.de.

Der Agrardienst weist an dieser Stelle nochmals auf den Service hin, Landwirten beim  Eintrag in das Marktstammdatenregister (MaStR) behilflich zu sein, der online erledigt werde muss. Das öffentlich einsehbare Internetportal www.marktstammdatenregister.de löst das Meldeportal der Bundesnetzagentur ab und soll für die Behörden eine vollständige Datengrundlage bieten. PV-Anlagen, KWK-Anlagen, ortsfeste Batteriespeicher und Notstromaggregate müssen genauso registriert werden wie Windenergieanlagen oder konventionelle Kraftwerke. Anlagen mit Inbetriebnahmedatum vor dem 1. Juli 2017 haben für die Registrierung Zeit bis zum 31. Januar 2021.

Achtung: Neue EEG- und KWK-Anlagen, die nach dem 31. Januar 2019 ans Netz gegangen sind, müssen innerhalb eines Monats registriert werden. Die Registrierung im Webportal muss nicht persönlich durchgeführt werden. Sie kann auch von einer anderen bevollmächtigten Person übernommen werden. Es ist ratsam, sich jetzt um die Registrierung zu kümmern. Der Agrardienst Baden bietet das Eintragen in das MaStR für den Anlagenbetreiber als Dienstleistung an und macht dazu eine Bedarfsermittlung. Kontakt für Interessenten an dieser Dienstleistung: Telefon 0761/27133-831, E-Mail: diana.rein(at)agrardienst-baden.de.

Sester

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