In der letzten Vorstandssitzung des Jahres hat der BLHV-Vorstand ein Positionspapier zu den Verordnungsentwürfen der EU-Kommission verabschiedet. SUR und NRL sollen demnach von der EU zurückgezogen werden. Sie würden das bereits geleistete zunichtemachen und haben schon jetzt das Vertrauen der Landwirtinnen und Landwirte in die EU-Politik tief erschüttert.
Lesen Sie hier das ganze Positionspapier:
BLHV-Positionspapier zu SUR und NRL
EU-Kommission soll Verordnungsentwürfe zurückziehen
Mit der Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) und dem Naturwiederherstellungsgesetz (NRL) erarbeitete die EU-Kommission Entwürfe, die viele Bauernhöfe um ihre Existenz fürchten lassen. Im Gegensatz dazu steht das Biodiversitätsstärkungsgesetz, welches im Jahr 2020 vom baden-württembergischen Landtag in Zusammenarbeit mit Naturschutz- und Bauernverbänden auf den Weg gebracht wurde. Es ist ein Paradebeispiel für ein Miteinander auf Augenhöhe, dessen Ergebnisse von allen Beteiligten mitgetragen werden und dadurch breite Akzeptanz erfahren. Die südbadischen Landwirtinnen und Landwirte bekennen sich zu dem ambitionierten Zielen des Biodiversitätsstärkungsgesetzes, die nur unter größtem Einsatz der Landwirtschaft sowie durch Unterstützung von Politik und Gesellschaft erreicht werden können. Die Verordnungsentwürfe SUR und NRL würden das bereits geleistete zunichtemachen und haben schon jetzt das Vertrauen der Landwirtinnen und Landwirte in die EU-Politik tief erschüttert. Der BLHV fordert daher die EU-Kommission auf, ihre Verordnungsentwürfe zurückzuziehen. Das sind unsere Argumente im Detail:
Keine Totalverbote in Schutzgebieten
Während das Biodiversitätsstärkungsgesetz lediglich Naturschutzgebiete als PSM-Verbotszonen ausweist, werden in der SUR-Richtlinie sämtliche Schutzgebiete mit einbezogen. Je nach Auslegung könnte das zwischen 50 und 100 Prozent der Landwirtschaftsfläche in Baden-Württemberg betreffen. Dies hätte verheerende Auswirkungen auf die Ernährungssicherheit in Baden-Württemberg und lässt zudem völlig außer Acht, dass der Pflanzenschutz oftmals einen bedeutenden Anteil zum Erhalt dieser zu schützenden Räume beiträgt.
Keine zwingenden Reduktionsziele
Grundsätzlich unterstützt der Berufsstand das Vorhaben, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren. Pauschale Reduktionsziele sind hingegen nicht hilfreich. PSM werden ohnehin schon im geringstmöglichen Umfang eingesetzt, weitere Reduktionen sind z.B. durch den Einsatz moderner KI-gestützter Technik möglich. Hierfür werden jedoch Fördergelder benötigt, die auch in den kleinen und mittelgroßen Strukturen wirken.
Der baden-württembergische Weg trägt Früchte
Bereits nach zwei Jahren Biodiversitätsstärkungsgesetz kann ein beachtenswerter Rückgang des Pflanzenschutzmitteleinsatzes in Baden-Württemberg um 10 Prozent verzeichnet werden. Unsere Landwirte können und leisten viel, wenn man sie nur lässt und fördert.
Gemeinsam entwickeln
Derart weitreichende Beschränkungen der Arbeitsweise der Landwirte und deren pauschale Verurteilung zerstören das gegenseitige Vertrauen. Der baden-württembergische Weg ist als vorbildlich zu sehen. Die in Baden-Württemberg und anderen Bundesländern geleisteten Anstrengungen zu einem konstruktiven Gesetzgebungsverfahren dürfen nicht zunichte gemacht werden.
Datenschutz wahren
Die geplante minutiöse Dokumentationspflicht schießt über das Ziel hinaus. Betriebsinterne Daten dürfen nicht im Internet veröffentlicht werden.
Sachkundenachweis stärken
Mit dem Sachkundenachweis besteht in Deutschland bereits ein vorbildliches und etabliertes System, das eine sichere und verantwortungsvolle Anwendung von PSM gewährleistet. Zusätzliche Systeme sind unnötig.
Ernährungssicherung erhalten
Russlands Krieg gegen die Ukraine hat gezeigt, wie anfällig der internationale Getreidehandel ist. Statt durch zu harte Auflagen die heimische Produktion auszubremsen, muss alles dafür getan werden, die Grundlagen für unsere Produktion hochwertiger Lebensmittel zu erhalten. Überzogene Auflagen führen zum Verlust der Wettbewerbsfähigkeit unserer landwirtschaftlichen Produktion. Infolgedessen müssen Lebensmittel aus dem Nicht-EU-Ausland eingeführt werden, deren Produktion wir nicht kontrollieren können.
Kulturlandschaft erhalten
Unsere vom Menschen geformte Kulturlandschaft lässt sich nicht um Jahrzehnte zurückdrehen. Eine Wiederherstellung der Strukturen wie vor 70 Jahren ist nicht umsetzbar. Auch das NRL muss gestoppt werden.
In der letzten Vorstandssitzung des Jahres hat der BLHV-Vorstand ein Positionspapier zu den Verordnungsentwürfen der EU-Kommission verabschiedet. SUR und NRL sollen demnach von der EU zurückgezogen werden. Sie würden das bereits geleistete zunichtemachen und haben schon jetzt das Vertrauen der Landwirtinnen und Landwirte in die EU-Politik tief erschüttert.
Lesen Sie hier das ganze Positionspapier:
BLHV-Positionspapier zu SUR und NRL
EU-Kommission soll Verordnungsentwürfe zurückziehen
Mit der Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) und dem Naturwiederherstellungsgesetz (NRL) erarbeitete die EU-Kommission Entwürfe, die viele Bauernhöfe um ihre Existenz fürchten lassen. Im Gegensatz dazu steht das Biodiversitätsstärkungsgesetz, welches im Jahr 2020 vom baden-württembergischen Landtag in Zusammenarbeit mit Naturschutz- und Bauernverbänden auf den Weg gebracht wurde. Es ist ein Paradebeispiel für ein Miteinander auf Augenhöhe, dessen Ergebnisse von allen Beteiligten mitgetragen werden und dadurch breite Akzeptanz erfahren. Die südbadischen Landwirtinnen und Landwirte bekennen sich zu dem ambitionierten Zielen des Biodiversitätsstärkungsgesetzes, die nur unter größtem Einsatz der Landwirtschaft sowie durch Unterstützung von Politik und Gesellschaft erreicht werden können. Die Verordnungsentwürfe SUR und NRL würden das bereits geleistete zunichtemachen und haben schon jetzt das Vertrauen der Landwirtinnen und Landwirte in die EU-Politik tief erschüttert. Der BLHV fordert daher die EU-Kommission auf, ihre Verordnungsentwürfe zurückzuziehen. Das sind unsere Argumente im Detail:
Keine Totalverbote in Schutzgebieten
Während das Biodiversitätsstärkungsgesetz lediglich Naturschutzgebiete als PSM-Verbotszonen ausweist, werden in der SUR-Richtlinie sämtliche Schutzgebiete mit einbezogen. Je nach Auslegung könnte das zwischen 50 und 100 Prozent der Landwirtschaftsfläche in Baden-Württemberg betreffen. Dies hätte verheerende Auswirkungen auf die Ernährungssicherheit in Baden-Württemberg und lässt zudem völlig außer Acht, dass der Pflanzenschutz oftmals einen bedeutenden Anteil zum Erhalt dieser zu schützenden Räume beiträgt.
Keine zwingenden Reduktionsziele
Grundsätzlich unterstützt der Berufsstand das Vorhaben, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren. Pauschale Reduktionsziele sind hingegen nicht hilfreich. PSM werden ohnehin schon im geringstmöglichen Umfang eingesetzt, weitere Reduktionen sind z.B. durch den Einsatz moderner KI-gestützter Technik möglich. Hierfür werden jedoch Fördergelder benötigt, die auch in den kleinen und mittelgroßen Strukturen wirken.
Der baden-württembergische Weg trägt Früchte
Bereits nach zwei Jahren Biodiversitätsstärkungsgesetz kann ein beachtenswerter Rückgang des Pflanzenschutzmitteleinsatzes in Baden-Württemberg um 10 Prozent verzeichnet werden. Unsere Landwirte können und leisten viel, wenn man sie nur lässt und fördert.
Gemeinsam entwickeln
Derart weitreichende Beschränkungen der Arbeitsweise der Landwirte und deren pauschale Verurteilung zerstören das gegenseitige Vertrauen. Der baden-württembergische Weg ist als vorbildlich zu sehen. Die in Baden-Württemberg und anderen Bundesländern geleisteten Anstrengungen zu einem konstruktiven Gesetzgebungsverfahren dürfen nicht zunichte gemacht werden.
Datenschutz wahren
Die geplante minutiöse Dokumentationspflicht schießt über das Ziel hinaus. Betriebsinterne Daten dürfen nicht im Internet veröffentlicht werden.
Sachkundenachweis stärken
Mit dem Sachkundenachweis besteht in Deutschland bereits ein vorbildliches und etabliertes System, das eine sichere und verantwortungsvolle Anwendung von PSM gewährleistet. Zusätzliche Systeme sind unnötig.
Ernährungssicherung erhalten
Russlands Krieg gegen die Ukraine hat gezeigt, wie anfällig der internationale Getreidehandel ist. Statt durch zu harte Auflagen die heimische Produktion auszubremsen, muss alles dafür getan werden, die Grundlagen für unsere Produktion hochwertiger Lebensmittel zu erhalten. Überzogene Auflagen führen zum Verlust der Wettbewerbsfähigkeit unserer landwirtschaftlichen Produktion. Infolgedessen müssen Lebensmittel aus dem Nicht-EU-Ausland eingeführt werden, deren Produktion wir nicht kontrollieren können.
Kulturlandschaft erhalten
Unsere vom Menschen geformte Kulturlandschaft lässt sich nicht um Jahrzehnte zurückdrehen. Eine Wiederherstellung der Strukturen wie vor 70 Jahren ist nicht umsetzbar. Auch das NRL muss gestoppt werden.