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Vorsicht: Fruchtwechsel wirkt zurück

Der geplante GLÖZ-Fruchtwechsel (GLÖZ: „guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand“) der kommenden Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP) wird 2023 ohne Übergangszeit sofort angewendet. Das zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium verwies in einer Besprechung auf Anfrage des BLHV auf Auslegungshinweise der EU-Kommission, die eine Rückwirkung verlangten. Konventionell wirtschaftende Betriebe mit Ackerflächen ab zehn Hektar sollten bei der nun anstehenden Wahl der Sommerkultur eines Schlages berücksichtigen, dass 2023 auf dem betreffenden Schlag dieselbe Kultur nicht erneut angebaut werden kann. Winterweizen und Sommerweizen gelten als verschiedene Kulturen, nicht aber Silomais und Körnermais. Die GAP-Konditionalitäten-Verordnung ermöglicht es dem Land, Ausnahmen in einer Landesverordnung festzulegen. Baden-Württemberg hat hierzu noch keinen Entwurf vorgelegt. Bei Betrieben des Ökolandbaus gilt der Fruchtwechsel von vornherein als eingehalten.

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