Im BLHV-Strukturausschuss zogen Landwirte eine kritische Bilanz nach zwei Jahren FAKT. Zudem wurde das Positionspapier von CDU/CSU zur Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2027 gründlich geprüft.
Der Strukturausschuss des BLHV tagte am Dienstag im Haus der Bauern. Anlass der Sitzung war es, eine kritische Bilanz nach zwei Jahren FAKT II zu ziehen und die zur Verfügung stehenden Maßnahmen auf ihre Praxistauglichkeit zu überprüfen und gegebenenfalls Korrekturempfehlungen auszuarbeiten. Im Abgleich mit den Antragszahlen zeigte sich, welche Maßnahmen gut in der Praxis angenommen werden und wo es unter Umständen an der Attraktivität mangelt.
Im Grünland sehr beliebt
So konnte zweifelsfrei festgestellt werden, dass sich die FAKT-Grünlandmaßnahmen einer hohen Beliebtheit unter den Antragstellern erfreuen. Bei der Beantragung der Maßnahme B5, Extensive Nutzung der FFH-Lebensraumtypen Flachland- und Bergmähwiesen, kann beobachtet werden, dass viele Antragssteller mit deren Beantragung zögern, obwohl der Betrieb kartierte FFH-Mähwiesen bewirtschaftet. Die Vermutung liegt nahe, dass Landwirte weiterhin Vorbehalte der FFH-Verordnung gegenüber haben und im Zweifel Gelder ausschlagen. Bereits vor zwei Jahren wurde kritisierte der BLHV, dass FAKT II kaum praktikable Maßnahmen für den Ackerbau biete. Einzig die angebotene Förderung von Begrünungsmischungen erfreue sich einer gewissen Beliebtheit. Großes Potenzial sieht man daher in der Weiterentwicklung von Maßnahmen zum Fungizideinsatz, Precision Farming oder auch in der Förderung großkörniger Leguminosen. Die Unterstützung besonders tiergerechter Haltungsverfahren durch die G-Maßnahmen wird als wichtig erachtet, doch können diese Förderinstrumente nur unterstützend wirken. Der fünfjährige Bewilligungszeitraum bietet zu wenig Sicherheit, um größere Investitionen zu rechtfertigen. Der Hauptimpuls müsse hier mit der Agrarinvestitionsförderung gesetzt werden.
Weiterhin beschäftigte man sich mit dem kürzlich veröffentlichten Positionspapier der von CDU/CSU geführten Agrarressorts der Länder. Die Ministerriege formulierte darin Eckpfeiler für eine künftige Gemeinsame Agrarpolitik nach 2027.
22 Punkte
Im Ausschuss wurden die 22 aufgeführten Punkte intensiv diskutiert. Dabei fand man nur wenige Punkte, die abzulehnen sind. In vielen Bereichen wurden jedoch Nachschärfungen und klare Bekenntnisse gefordert. So sollten Agrarumweltmaßnahmen einen einkommenswirksamen Beitrag leisten können und nicht nur den entgangenen Ertrag kompensieren. Auch bei der Förderung von Junglandwirten sieht man Potenzial. Es fehlen klare Bekenntnisse zur Ausbildung, insbesondere auch von Nebenerwerbslandwirten, sowie zur besseren Förderung von Junglandwirten und Jungwinzern in flächenschwachen Sonderkulturbetrieben. Zudem sollte das Papier ein Bekenntnis zur Tierhaltung enthalten und die Förderung kleiner Strukturen, die bekanntermaßen Vorteile für die Biodiversität bieten. Uneinigkeit herrschte darüber, ob eine Deckelung oder Degression der Direktzahlungen für Großbetriebe sinnvoll wäre.
Patrik Heitmann
Im BLHV-Strukturausschuss zogen Landwirte eine kritische Bilanz nach zwei Jahren FAKT. Zudem wurde das Positionspapier von CDU/CSU zur Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2027 gründlich geprüft.
Der Strukturausschuss des BLHV tagte am Dienstag im Haus der Bauern. Anlass der Sitzung war es, eine kritische Bilanz nach zwei Jahren FAKT II zu ziehen und die zur Verfügung stehenden Maßnahmen auf ihre Praxistauglichkeit zu überprüfen und gegebenenfalls Korrekturempfehlungen auszuarbeiten. Im Abgleich mit den Antragszahlen zeigte sich, welche Maßnahmen gut in der Praxis angenommen werden und wo es unter Umständen an der Attraktivität mangelt.
Im Grünland sehr beliebt
So konnte zweifelsfrei festgestellt werden, dass sich die FAKT-Grünlandmaßnahmen einer hohen Beliebtheit unter den Antragstellern erfreuen. Bei der Beantragung der Maßnahme B5, Extensive Nutzung der FFH-Lebensraumtypen Flachland- und Bergmähwiesen, kann beobachtet werden, dass viele Antragssteller mit deren Beantragung zögern, obwohl der Betrieb kartierte FFH-Mähwiesen bewirtschaftet. Die Vermutung liegt nahe, dass Landwirte weiterhin Vorbehalte der FFH-Verordnung gegenüber haben und im Zweifel Gelder ausschlagen. Bereits vor zwei Jahren wurde kritisierte der BLHV, dass FAKT II kaum praktikable Maßnahmen für den Ackerbau biete. Einzig die angebotene Förderung von Begrünungsmischungen erfreue sich einer gewissen Beliebtheit. Großes Potenzial sieht man daher in der Weiterentwicklung von Maßnahmen zum Fungizideinsatz, Precision Farming oder auch in der Förderung großkörniger Leguminosen. Die Unterstützung besonders tiergerechter Haltungsverfahren durch die G-Maßnahmen wird als wichtig erachtet, doch können diese Förderinstrumente nur unterstützend wirken. Der fünfjährige Bewilligungszeitraum bietet zu wenig Sicherheit, um größere Investitionen zu rechtfertigen. Der Hauptimpuls müsse hier mit der Agrarinvestitionsförderung gesetzt werden.
Weiterhin beschäftigte man sich mit dem kürzlich veröffentlichten Positionspapier der von CDU/CSU geführten Agrarressorts der Länder. Die Ministerriege formulierte darin Eckpfeiler für eine künftige Gemeinsame Agrarpolitik nach 2027.
22 Punkte
Im Ausschuss wurden die 22 aufgeführten Punkte intensiv diskutiert. Dabei fand man nur wenige Punkte, die abzulehnen sind. In vielen Bereichen wurden jedoch Nachschärfungen und klare Bekenntnisse gefordert. So sollten Agrarumweltmaßnahmen einen einkommenswirksamen Beitrag leisten können und nicht nur den entgangenen Ertrag kompensieren. Auch bei der Förderung von Junglandwirten sieht man Potenzial. Es fehlen klare Bekenntnisse zur Ausbildung, insbesondere auch von Nebenerwerbslandwirten, sowie zur besseren Förderung von Junglandwirten und Jungwinzern in flächenschwachen Sonderkulturbetrieben. Zudem sollte das Papier ein Bekenntnis zur Tierhaltung enthalten und die Förderung kleiner Strukturen, die bekanntermaßen Vorteile für die Biodiversität bieten. Uneinigkeit herrschte darüber, ob eine Deckelung oder Degression der Direktzahlungen für Großbetriebe sinnvoll wäre.
Patrik Heitmann