Das baden-württembergische Innenministerium hat das Volksbegehren Artenschutz für zulässig erklärt. Die Unterschriftensammlung dürfte im September beginnen.
Diese Entscheidung teilte das Innenministerium am Mittwoch mit. Der Zulassungsantrag war am 26. Juli mit knapp 36000 Unterstützungsunterschriften eingereicht worden. Die formalen Voraussetzungen lägen vor, außerdem sei der Gesetzentwurf aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht unzulässig, erklärte das Innenministerium.
„Freie“ und „amtliche“ Sammlung
Das Innenministerium wird die Zulassung des Volksbegehrens einschließlich des Gesetzentwurfs nächste Woche im Staatsanzeiger bekannt machen. Einen Monat nach der Veröffentlichung wird dann die freie Sammlung beginnen. Weitere vier Wochen später wird die dreimonatige amtliche Sammlung, bei der sich die Bürgerinnen und Bürger bei ihren Gemeindeverwaltungen in Unterstützungslisten für das Volksbegehren eintragen können, starten. Die amtliche Sammlung ende voraussichtlich im Januar, die freie Sammlung im März des nächsten Jahres. Sollte das Volksbegehren erfolgreich sein, wofür eine Unterstützung von zehn Prozent der Wahlberechtigten – das sind knapp 770000 – notwendig sei, würde das Volksbegehren dem Landtag von der Regierung mit einer Stellungnahme unterbreitet. Wenn der Landtag dem Gesetzentwurf nicht unverändert zustimme, komme es zur Volksabstimmung. Diese würde voraussichtlich im Herbst 2020 stattfinden. Die Initiatoren des Volksbegehrens begrüßten die Zulassung. Nun sei der Startschuss für den Kampf gegen das Artensterben gefallen, heißt es in einer Pressemitteilung. „Menschen haben die Macht, der Politik den Weg zu weisen. Mit dem Volksbegehren kann die Zivilgesellschaft den größten politischen Druck ausüben und das Artensterben zumindest aufhalten“, wird die baden-württembergische BUND-Vorsitzende Brigitte Dahlbender in der Pressemitteilung zitiert. Sie ist neben NABU-Landesvorstand Johannes Enssle sowie David Gerstmeier und Tobias Miltenberger von Pro Biene eine der Sprecherinnen des Bündnisses.
Der FDP-Landtagsabgeordnete Klaus Hoher erklärte zu der Zulassung, dass Grün-Schwarz nun zügig einen überzeugenden Alternativentwurf vorlegen müsse. Denn sollte der vorgelegte Gesetzentwurf umgesetzt werden, werde dies nicht nur für den Landeshaushalt, sondern auch für die Grundeigentümer unverhältnismäßig teuer. Es seien auch massive Eingriffe in das Recht am Eigentum, das Recht auf freie Berufsausübung, die kommunale Selbstverwaltung und den Datenschutz zu erwarten. Der Weg zu mehr Artenschutz dürfe nicht einseitig über Daumenschrauben führen, sondern er muss den Betrieben auch eine realistische Zukunftsperspektive bieten. Hoher fordert daher von Grün-Schwarz mehr Einsatz für umweltfreundliche Technik im Rahmen des Agrarinvestitionsförderprogramms (AFP), eine gebührenfreie Bereitstellung von Geodaten und Satellitenkorrektursignalen für die Präzisionslandwirtschaft sowie mehr Forschung und Beratung bei der Weiterentwicklung standortangepasster Fruchtfolgen und klimatisch anpassungsfähiger Bodennutzungssysteme.
Das baden-württembergische Innenministerium hat das Volksbegehren Artenschutz für zulässig erklärt. Die Unterschriftensammlung dürfte im September beginnen.
Diese Entscheidung teilte das Innenministerium am Mittwoch mit. Der Zulassungsantrag war am 26. Juli mit knapp 36000 Unterstützungsunterschriften eingereicht worden. Die formalen Voraussetzungen lägen vor, außerdem sei der Gesetzentwurf aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht unzulässig, erklärte das Innenministerium.
„Freie“ und „amtliche“ Sammlung
Das Innenministerium wird die Zulassung des Volksbegehrens einschließlich des Gesetzentwurfs nächste Woche im Staatsanzeiger bekannt machen. Einen Monat nach der Veröffentlichung wird dann die freie Sammlung beginnen. Weitere vier Wochen später wird die dreimonatige amtliche Sammlung, bei der sich die Bürgerinnen und Bürger bei ihren Gemeindeverwaltungen in Unterstützungslisten für das Volksbegehren eintragen können, starten. Die amtliche Sammlung ende voraussichtlich im Januar, die freie Sammlung im März des nächsten Jahres. Sollte das Volksbegehren erfolgreich sein, wofür eine Unterstützung von zehn Prozent der Wahlberechtigten – das sind knapp 770000 – notwendig sei, würde das Volksbegehren dem Landtag von der Regierung mit einer Stellungnahme unterbreitet. Wenn der Landtag dem Gesetzentwurf nicht unverändert zustimme, komme es zur Volksabstimmung. Diese würde voraussichtlich im Herbst 2020 stattfinden. Die Initiatoren des Volksbegehrens begrüßten die Zulassung. Nun sei der Startschuss für den Kampf gegen das Artensterben gefallen, heißt es in einer Pressemitteilung. „Menschen haben die Macht, der Politik den Weg zu weisen. Mit dem Volksbegehren kann die Zivilgesellschaft den größten politischen Druck ausüben und das Artensterben zumindest aufhalten“, wird die baden-württembergische BUND-Vorsitzende Brigitte Dahlbender in der Pressemitteilung zitiert. Sie ist neben NABU-Landesvorstand Johannes Enssle sowie David Gerstmeier und Tobias Miltenberger von Pro Biene eine der Sprecherinnen des Bündnisses.
Der FDP-Landtagsabgeordnete Klaus Hoher erklärte zu der Zulassung, dass Grün-Schwarz nun zügig einen überzeugenden Alternativentwurf vorlegen müsse. Denn sollte der vorgelegte Gesetzentwurf umgesetzt werden, werde dies nicht nur für den Landeshaushalt, sondern auch für die Grundeigentümer unverhältnismäßig teuer. Es seien auch massive Eingriffe in das Recht am Eigentum, das Recht auf freie Berufsausübung, die kommunale Selbstverwaltung und den Datenschutz zu erwarten. Der Weg zu mehr Artenschutz dürfe nicht einseitig über Daumenschrauben führen, sondern er muss den Betrieben auch eine realistische Zukunftsperspektive bieten. Hoher fordert daher von Grün-Schwarz mehr Einsatz für umweltfreundliche Technik im Rahmen des Agrarinvestitionsförderprogramms (AFP), eine gebührenfreie Bereitstellung von Geodaten und Satellitenkorrektursignalen für die Präzisionslandwirtschaft sowie mehr Forschung und Beratung bei der Weiterentwicklung standortangepasster Fruchtfolgen und klimatisch anpassungsfähiger Bodennutzungssysteme.