Flächenverbrauch – Nachdem das Bündnis aus Bauern- und Naturschutzverbänden den Volksantrag „Ländle Leben Lassen – Flächenfraß stoppen“ mit rund 53000 Unterschrift an den Landtag übergeben hatte, hat dieser am 18. April offiziell dessen Zulässigkeit bestätigt.
Der Landtag hat nun drei Monate Zeit über die Forderungen zu beraten. Schon gesetzt ist eine Anhörung im Ausschuss für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am 14. Juni. Erwartet wird, dass dort die Initiatoren und Wissenschaftler Stellung nehmen können.
Bündnispartner führen Gespräche
Schon jetzt führen die Bündnispartner Gespräche mit den Abgeordneten, bei denen bislang insbesondere Agrarpolitiker der Grünen sowie der CDU-Unterstützung für die Forderungen signalisierten. Gegenüber dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen kristallisiert sich ein Dissens heraus, hier möchte man weiterhin auf sanfte Instrumente, wie Förderprogramme, setzen, um den Flächenverbrauch einzudämmen. Verbindliche Obergrenzen, wie sie der Volksantrag einfordert, steht man sehr kritisch gegenüber.
Verbindliche Obergrenze unabdingbar
Angesichts dessen, dass täglich immer noch 4,6 Hektar Äcker und Wiesen verloren gehen und dass in den vergangenen zehn Jahren der Flächenverbrauch nur geringfügig zurückgegangen ist, sieht der BLHV ein konsequentes Handeln und eine verbindliche Obergrenze als unabdingbar an.
BLHV-Präsident Bernhard Bolkart betont hierzu, dass die Landwirtschaft nicht nur aufgrund von Verkehrs- und Infrastrukturmaßnahmen Flächen verliert, sondern zusätzlich durch Ausgleichsmaßnahmen. Auch hier müsse man über flächenschonende Instrumente nachdenken. Zum Beispiel sollte ein naturschutzfachlicher Ausgleich auch unter Freiflächen-PV-Anlagen umgesetzt werden können. Zumindest sollten diese Anlagen keine Ausgleichsmaßnahmen nach sich ziehen, wie sie bei anderen Baumaßnahmen verlangt werden.
Elsner
Flächenverbrauch – Nachdem das Bündnis aus Bauern- und Naturschutzverbänden den Volksantrag „Ländle Leben Lassen – Flächenfraß stoppen“ mit rund 53000 Unterschrift an den Landtag übergeben hatte, hat dieser am 18. April offiziell dessen Zulässigkeit bestätigt.
Der Landtag hat nun drei Monate Zeit über die Forderungen zu beraten. Schon gesetzt ist eine Anhörung im Ausschuss für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am 14. Juni. Erwartet wird, dass dort die Initiatoren und Wissenschaftler Stellung nehmen können.
Bündnispartner führen Gespräche
Schon jetzt führen die Bündnispartner Gespräche mit den Abgeordneten, bei denen bislang insbesondere Agrarpolitiker der Grünen sowie der CDU-Unterstützung für die Forderungen signalisierten. Gegenüber dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen kristallisiert sich ein Dissens heraus, hier möchte man weiterhin auf sanfte Instrumente, wie Förderprogramme, setzen, um den Flächenverbrauch einzudämmen. Verbindliche Obergrenzen, wie sie der Volksantrag einfordert, steht man sehr kritisch gegenüber.
Verbindliche Obergrenze unabdingbar
Angesichts dessen, dass täglich immer noch 4,6 Hektar Äcker und Wiesen verloren gehen und dass in den vergangenen zehn Jahren der Flächenverbrauch nur geringfügig zurückgegangen ist, sieht der BLHV ein konsequentes Handeln und eine verbindliche Obergrenze als unabdingbar an.
BLHV-Präsident Bernhard Bolkart betont hierzu, dass die Landwirtschaft nicht nur aufgrund von Verkehrs- und Infrastrukturmaßnahmen Flächen verliert, sondern zusätzlich durch Ausgleichsmaßnahmen. Auch hier müsse man über flächenschonende Instrumente nachdenken. Zum Beispiel sollte ein naturschutzfachlicher Ausgleich auch unter Freiflächen-PV-Anlagen umgesetzt werden können. Zumindest sollten diese Anlagen keine Ausgleichsmaßnahmen nach sich ziehen, wie sie bei anderen Baumaßnahmen verlangt werden.
Elsner