Umweltausschuss: Das Fachgremium des BLHV tagte und tauschte sich zu aktuellen politischen Themen aus. Neben Biotopverbund, Naturwiederherstellungsverordnung und  FFH wurde auch über bereits erzielte Erfolge diskutiert.

Der BLHV-Fachausschuss für Umweltfragen tagte am Mittwoch, dem 19. März, im Haus der Bauern. Hauptthema der Sitzung war die Fortschreibung des Biotopverbundes, zu welchem sich die baden-württembergischen Bauernverbände im Rahmen des Volksantrags „Gemeinsam unsere Umwelt schützen“ klar bekannten.

Als Experte konnte Jan Philip Hesemann gewonnen werden, der für den LEV Ortenaukreis die Umsetzung des Biotopverbundes betreut. Dank seines breiten Erfahrungsschatzes konnte Hesemann den anwesenden Ausschussmitgliedern den Ablauf der Biotopverbundplanung ausführlich erklären und stellte dabei klar, dass es hierbei nicht um die Schaffung neuer Schutzgebiete gehe. Ziel ist es, vorhandene Schutzgebiete zu vernetzen, um einer weiteren Verarmung durch fehlenden Austausch vorzubeugen. Vorhandene Biotope werden gegebenenfalls über sogenannte Trittsteine verknüpft. Hierfür eignen sich auch verschiedene FAKT-Maßnahmen, einzelne Ökoregelungen oder auch Flächen mit Landschaftspflege-Verträgen.

Im intensiven Austausch konnten Bedenken, dass im Anschluss an eine Agrarumweltmaßnahme neue Schutzgebiete entstünden, ausgeräumt werden. Bemängelt wurde, dass bei vielen bereits abgeschlossenen Verfahren die örtliche Landwirtschaft zu wenig in die Verbundplanung einbezogen wurde. Im anschließenden Beschluss sprach man sich für eine intensive Einbindung der örtlichen Landwirtschaft aus. Jedoch obliegt es auch den Landwirtinnen und Landwirten, sich aktiv an der Ausgestaltung des Biotopverbundes zu beteiligen, denn nur so ist eine praxistaugliche Ausgestaltung des Biotopverbundes garantiert.

Weiter beschäftigte sich das Gremium mit der Wiederherstellungspflicht von FFH-Mähwiesen im Rahmen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens sowie der Umsetzung der Naturwiederherstellungsverordnung der EU.

NRL aussetzen

Angesichts eines knapp bemessenen Zeitrahmens, bis die Bundesrepublik einen ersten Bericht in Brüssel einreichen muss, und vieler noch offener Verfahrensfragen sieht es das Gremium als unerlässlich an, dass die Umsetzung der Verordnung ausgesetzt wird, bis alle Unklarheiten ausgeräumt wurden. Mit einer überhasteten Ausführung drohe ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren. Zudem fordere man, dass die Maßnahmen weiter auf Freiwilligkeit beruhen müssen und auch finanziell attraktiv ausgestattet werden sollten. Abschließend konnte von politischen Erfolgen bei zuletzt behandelten Ausschussthemen berichtet werden.

Patrik Heizmann

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