Natur & Umwelt Pflanzenbau

Verwaltungsvorschrift Naturnahe Waldwirtschaft veröffentlicht

Das Land stellt für Förderung von Waldbesitzern zur Schadensbewältigung jährlich nahezu 30 Millionen Euro bereit / Antragstellung auch rückwirkend ab 17. Juli möglich

„Die Wälder in Baden-Württemberg befinden sich in einer Ausnahmesituation. Extremwetterereignisse haben den Wäldern mit Dürre, Sturm und Schädlingen stark zugesetzt. Klimaprognosen zeigen, dass sich die gegenwärtige Situation in Zukunft häufiger wiederholen wird. In dieser Lage ist es ein zentrales Ziel der Landesregierung, den Wald mit all seinen Leistungen für Mensch und Umwelt zu erhalten und damit die vielfältigen Waldfunktionen langfristig sicherzustellen. Für die Waldbesitzer sind in diesen Zeiten die Fördermaßnahmen der neu aufgestellten Verwaltungsvorschrift ‚Nachhaltige Waldwirtschaft‘ eine wirksame, passgenaue und schnell abrufbare Unterstützung“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Freitag (17. Juli) in Stuttgart. Die Verwaltungsvorschrift ist in den vergangenen Monaten unter breiter Beteiligung von Verbänden und Interessensvertretern, darunter auch des BLHV Waldausschusses, neu ausgerichtet worden und trat am 17. Juli in Kraft. „Waldbesitzer können ab sofort die benötigten Förderanträge auf unserem Förderwegweiser abrufen und entsprechende Anträge stellen. Dabei stehen die Förster vor Ort beratend zur Seite“, erklärte Minister Hauk.  
Das Gesamtpaket der Verwaltungsvorschrift beläuft sich derzeit auf insgesamt 34,1 Millionen Euro. Davon sind 28,6 Millionen Euro für die Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen vorgesehen.

1. Aufarbeitung von Schadholz und Wiederbewaldung
Im Zentrum der neuen Fördermaßnahmen steht die Unterstützung der Waldbesitzer bei der Aufarbeitung von Schadholz. Der Fördersatz des letzten Jahres wurde auf nunmehr sechs Euro je Festmeter verdoppelt. Die Maßnahme ist Teil des neu in die Verwaltungsvorschrift aufgenommenen Förderpakets zur Beseitigung der Folgen von Extremwetterereignissen im Wald. Daneben werden weitere Maßnahmen gefördert, die mit der Aufarbeitung kombiniert werden können. Dazu gehören unter anderem die Entrindung von Schadholz, das Hacken von befallsgefährdetem Holz, die Anlage von Nass- und Trockenlagern sowie der Transport dorthin. Die genannten Fördermaßnahmen stehen im Jahr 2020 auch für eine rückwirkende Beantragung bereit. Damit können Waldbesitzer auch für bereits abgeschlossenen Maßnahmen eine Förderung erhalten. Ein weiterer Schwerpunkt des Förderpakets ist die Wiederbewaldung der von Sturm, Dürre und Käfer betroffenen Flächen. „Für das gesamte Förderpaket zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen im Wald wurde uns pünktlich zum Start eine beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission zugestellt“, erklärte der Minister.

2. Förderbereich ‚Vertragsnaturschutz im Wald‘
Im Zuge der Überarbeitung wurde auch der neu entwickelte Förderbereich ‚Vertragsnaturschutz im Wald‘ in die Verwaltungsvorschrift integriert. Damit steht ein komplett neues und richtungsweisendes Maßnahmenpaket zur Förderung des Waldnaturschutzes zur Verfügung. Förderfähig sind z.B. der Erhalt und die Entwicklung von Altbäumen, die Erhaltung von Habitatbaumgruppen sowie umfangreiche weitere Pflegemaßnahmen zum Schutz wertvoller Waldlebensräume und Waldarten.
Das Land setzt laut Minister Hauk mit der neuen Verwaltungsvorschrift ‚Nachhaltige Waldwirtschaft‘ ein starkes Signal, das die Betroffenen mit ihren erheblichen Schäden nicht alleine lässt und die Waldbesitzer dazu motiviert die zukunftsweisenden Maßnahmen im Wald weiterhin entschlossen anzugehen. 

3. Wo finde ich was als Waldbesitzer/Berater?

Die Unterlagen finden sich unter dem Link http://www.foerderung.landwirtschaft-bw.de. Neben dem Antragsformular finden Waldbesitzer dort beim Förderwegweiser unter der Rubrik ‚Forstwirtschaftliche Fördermaßnahmen‘ auch alle weiteren Informationen, die für die Antragstellung benötigt werden. Die einzelnen Fördermaßnahmen und -sätze sind können Sie hier ansehen. Weitergehende Informationen zum Thema Wald finden sich unter www.mlr-bw.de/Wald sowie unter www.landesforstverwaltung-bw.de.

Ihr BLHV

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