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Versicherungsschutz gegen Wolfsangriffe

R+V Agrarpolice zahlt bis zu 10.000€ Entschädigung

Der Wolf kehrt zurück und damit verbunden auch die Sorge vieler Landwirte, wer für die entstandenen Schäden aufkommt. Gerade Weidetierhalter sehen umfassende Schutzmaßnahmen der Tiere als problematisch an, da z.B. die topographischen Begebenheiten die Maßnahmen unverhältnismäßig erschweren würden. Wer haftet jedoch nach einem Wolfsangriff?

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen dem Eigenschaden und dem Schaden an Dritten. Der Schaden an den eigenen Herdentieren wäre über die R+V Agrarpolice bis zu einer Entschädigungsgrenze von
10.000 € bei Wolfsattacken abgesichert. Bei wertvollen Tieren wie Pferden oder Zuchtrindern kann auch eine Tierlebensversicherung sinnvoll sein. Sie zahlt den finanziellen Wert des Tieres bei Tod oder Nottötung, aber auch, wenn das Tier durch eine schwere Verletzung nicht mehr zur Zucht taugt oder nicht mehr geritten werden kann.

Kommt es jedoch nach einer Attacke durch den Ausbruch der Herde oder einzelner Tiere zu einem Schaden an Dritten, leistet die Tierhalterhaftpflicht, wenn die notwendige Sorgfaltspflicht verletzt wurde. Aufgrund der Vielzahl von rechtlichen Vorschriften an Zäunen, Gattern und Pforten ist das Risiko hoch, dass der Landwirt eine Teilschuld trägt. Daher kommt es bei jedem Szenario zu einer Einzelfallbetrachtung und Prüfung in Bezug auf die Haftung. Die Haftpflichtversicherung ist somit ein Muss für Halter von Nutztieren.

„Tierhalter sollten sich immer den Rat von Fachleuten über die Absicherungsmöglichkeiten des Tierbestandes heranziehen – nicht nur gegen die Gefahr von Wolfsangriffen!“ empfiehlt Thomas Zwick, Geschäftsführer der BLHV-Versicherungs-Service GmbH.

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