Coronavirus Recht & Soziales Wirtschaft & Steuer Verkaufsstände für landwirtschaftliche Erzeugnisse sind wieder erlaubt von BLHV 16. April 2020 Laut neuer Auslegung der Corona-Verordnung, Stand 09.04.2020, dürfen Verkaufsstände für landwirtschaftliche Erzeugnisse außerhalb geschlossener Räume wieder öffnen. Bitte informieren Sie sich hier: Auslegungshinweise CoronaVO Beitrags-Navigation Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag Nächster Beitrag
Laut neuer Auslegung der Corona-Verordnung, Stand 09.04.2020, dürfen Verkaufsstände für landwirtschaftliche Erzeugnisse außerhalb geschlossener Räume wieder öffnen.
Bitte informieren Sie sich hier: Auslegungshinweise CoronaVO