Wirksamer Artenschutz in gesamtgesellschaftlicher Verantwortung
Heute haben der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband (BLHV) und der Landesbauernverband (LBV) gemeinsam mit dem Badischen Weinbauverband und dem Landesverband Erwerbsobstbau (LVEO) den Volksantrag „Gemeinsam unsere Umwelt schützen in Baden-Württemberg“ beim Landtag eingereicht. „Was wir brauchen, sind vernünftige, umsetzbare Lösungen, die den Artenschutz weiterbringen und gleichzeitig der Landwirtschaft Entwicklungsperspektiven bieten“, erklären LBV-Präsident Joachim Rukwied und BLHV-Präsident Werner Räpple. „Kooperation statt Verbote“ lautet die Erfolgsformel und den Weg dorthin zeigt der gemeinsam eingereichte Volksantrag“, erklären die Bauernpräsidenten. Nach Ablauf einer vorgegebenen Frist kann die Stimmensammlung voraussichtlich am 17. Oktober 2019 starten.
Mit knapp 400.000 Hektar besonders naturverträglicher Bewirtschaftung, davon rund 40.000 Hektar Vertragsnaturschutz und zusätzlich fast 200.000 Hektar ökologischem Landbau, wird hierzulande bereits bewiesen, dass sich die Bauernfamilien sehr wohl für den Artenschutz stark machen. Baden-Württemberg ist mit einer Vielzahl von Förderprogrammen und Maßnahmen bundesweit Vorreiter für Naturschutz in der Agrarlandschaft. Der Volksantrag enthält konkrete Vorschläge und Forderungen, die Artenschutz und Landwirtschaft miteinander vereinen und Umweltschutz zur Gemeinschaftsaufgabe machen. „Wir müssen gemeinsam unsere Umwelt schützen und dürfen diese Aufgabe nicht allein auf die Landwirtschaftsfamilien in Baden-Württemberg abwälzen“, begründet BLHV-Präsident Räpple die Initiierung des Volksantrages.
„Wir Bauernfamilien bekennen uns zum Artenschutz. Das haben wir durch unser großes Engagement bei freiwilligen Maßnahmen im Natur- und Umweltschutz bereits bewiesen“, zeigt Rukwied auf. „Artenschutz ja, aber gemeinsam mit der Landwirtschaft und zwar mit einem klaren gesamtgesellschaftlichen Bekenntnis der Bürgerinnen und Bürger sowie der Politik.“ Die Gründe für das Artensterben seien vielfältig, dem müsse auch mit gesamtgesellschaftlichen Lösungsansätzen Rechnung getragen werden, ist Rukwied überzeugt. Deshalb fordern die beiden Bauernpräsidenten die Bevölkerung und Bauernfamilien auf, den gemeinsamen Volksantrag für Umwelt, Artenschutz und Landwirtschaft im Einklang zu unterstützen.
Hintergrund:
Was ist ein Volksantrag? Laut Landesverfassung hat das Wahlvolk in Baden-Württemberg das Recht, einen so genannten Volksantrag zu stellen (Artikel 59 Absatz 2 der Landesverfassung). Einem Volksantrag müssen sich 0,5 Prozent der Wahlberechtigten in Baden-Württemberg anschließen. Das sind zurzeit rund 40.000 Unterschriften. Kommen diese Unterschriften zu Stande, so ist der Landtag verpflichtet, sich mit den jeweiligen Anliegen des Volksantrags zu befassen.
Volksantrag „Gemeinsam unsere Umwelt schützen“: Gemeinsam haben die Bauernverbände Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV) und Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband (BLHV) zusammen mit dem Badischen Weinbauverband und dem Landesverband Erwerbsobstbau Baden-Württemberg (LVEO) diesen Volksantrag initiiert und am Mittwoch, den 2. Oktober 2019 offiziell beim Landtag angezeigt. In zehn Punkten fordern die Initiatoren den Landtag auf, für den Erhalt unserer über Jahrhunderte gewachsenen Kulturlandschaft als herausragender Wert für den Einzelnen wie die Gemeinschaft einzutreten und für die gesellschaftliche Anerkennung der Leistungen der Landwirte dafür zu werben.
Downloads:
Verbände reichen Volksantrag „Gemeinsam unsere Umwelt schützen in Baden-Württemberg“ ein
Wirksamer Artenschutz in gesamtgesellschaftlicher Verantwortung
Heute haben der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband (BLHV) und der Landesbauernverband (LBV) gemeinsam mit dem Badischen Weinbauverband und dem Landesverband Erwerbsobstbau (LVEO) den Volksantrag „Gemeinsam unsere Umwelt schützen in Baden-Württemberg“ beim Landtag eingereicht. „Was wir brauchen, sind vernünftige, umsetzbare Lösungen, die den Artenschutz weiterbringen und gleichzeitig der Landwirtschaft Entwicklungsperspektiven bieten“, erklären LBV-Präsident Joachim Rukwied und BLHV-Präsident Werner Räpple. „Kooperation statt Verbote“ lautet die Erfolgsformel und den Weg dorthin zeigt der gemeinsam eingereichte Volksantrag“, erklären die Bauernpräsidenten. Nach Ablauf einer vorgegebenen Frist kann die Stimmensammlung voraussichtlich am 17. Oktober 2019 starten.
Mit knapp 400.000 Hektar besonders naturverträglicher Bewirtschaftung, davon rund 40.000 Hektar Vertragsnaturschutz und zusätzlich fast 200.000 Hektar ökologischem Landbau, wird hierzulande bereits bewiesen, dass sich die Bauernfamilien sehr wohl für den Artenschutz stark machen. Baden-Württemberg ist mit einer Vielzahl von Förderprogrammen und Maßnahmen bundesweit Vorreiter für Naturschutz in der Agrarlandschaft. Der Volksantrag enthält konkrete Vorschläge und Forderungen, die Artenschutz und Landwirtschaft miteinander vereinen und Umweltschutz zur Gemeinschaftsaufgabe machen. „Wir müssen gemeinsam unsere Umwelt schützen und dürfen diese Aufgabe nicht allein auf die Landwirtschaftsfamilien in Baden-Württemberg abwälzen“, begründet BLHV-Präsident Räpple die Initiierung des Volksantrages.
„Wir Bauernfamilien bekennen uns zum Artenschutz. Das haben wir durch unser großes Engagement bei freiwilligen Maßnahmen im Natur- und Umweltschutz bereits bewiesen“, zeigt Rukwied auf. „Artenschutz ja, aber gemeinsam mit der Landwirtschaft und zwar mit einem klaren gesamtgesellschaftlichen Bekenntnis der Bürgerinnen und Bürger sowie der Politik.“ Die Gründe für das Artensterben seien vielfältig, dem müsse auch mit gesamtgesellschaftlichen Lösungsansätzen Rechnung getragen werden, ist Rukwied überzeugt. Deshalb fordern die beiden Bauernpräsidenten die Bevölkerung und Bauernfamilien auf, den gemeinsamen Volksantrag für Umwelt, Artenschutz und Landwirtschaft im Einklang zu unterstützen.
Hintergrund:
Was ist ein Volksantrag? Laut Landesverfassung hat das Wahlvolk in Baden-Württemberg das Recht, einen so genannten Volksantrag zu stellen (Artikel 59 Absatz 2 der Landesverfassung). Einem Volksantrag müssen sich 0,5 Prozent der Wahlberechtigten in Baden-Württemberg anschließen. Das sind zurzeit rund 40.000 Unterschriften. Kommen diese Unterschriften zu Stande, so ist der Landtag verpflichtet, sich mit den jeweiligen Anliegen des Volksantrags zu befassen.
Volksantrag „Gemeinsam unsere Umwelt schützen“: Gemeinsam haben die Bauernverbände Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV) und Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband (BLHV) zusammen mit dem Badischen Weinbauverband und dem Landesverband Erwerbsobstbau Baden-Württemberg (LVEO) diesen Volksantrag initiiert und am Mittwoch, den 2. Oktober 2019 offiziell beim Landtag angezeigt. In zehn Punkten fordern die Initiatoren den Landtag auf, für den Erhalt unserer über Jahrhunderte gewachsenen Kulturlandschaft als herausragender Wert für den Einzelnen wie die Gemeinschaft einzutreten und für die gesellschaftliche Anerkennung der Leistungen der Landwirte dafür zu werben.
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Verbände reichen Volksantrag „Gemeinsam unsere Umwelt schützen in Baden-Württemberg“ ein