Recht & Soziales Coronavirus

UPDATE: Ein-/Rückreise nach Rumänien und Transit durch Österreich und Ungarn

In Rumänien gilt aufgrund des dortigen anhaltenden Alarmzustandes eine 14-tägige Quarantänepflicht für Einreisende aus Staaten mit hohem epidemiologischen Risiko. Die Pflicht besteht für Personen, die aus Ländern mit höheren Infektionszahlen als Rumänien für mehr als drei Tage einreisen. Eine wöchentlich aktualisierte Liste, welche Länder zu diesen „Risikogebieten“ zählen („Lista State cu risc epidemiologic ridicat“), findet sich unter:  https://www.cnscbt.ro/index.php/liste-zone-afectate-covid-19

Seit 4. Januar 2021 ist Deutschland als „Risikogebiet“ auf der rumänischen Liste der Staaten mit hohem epidemiologischem Risiko erfasst. Das bedeutet, dass sich aus Deutschland einreisende Personen nach der Einreise in Rumänien umgehend in Quarantäne begeben müssen. Die Pflicht zur Quarantäne besteht nicht für Personen, die 
– für maximal drei Tage nach Rumänien einreisen, wenn sie einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der nicht älter als 48h ist, 
– in den letzten 90 Tagen vor Einreise positiv auf COVID-19 getestet wurden – nachgewiesen durch ärztliche Unterlagen bzw. durch Überprüfung der Corona-Datenbank (positives Testergebnis muss mindestens 14 Tage alt sein, bevor Einreise stattfindet), 
– gegen das Coronavirus geimpft sind und die 2. Impfdosis mindestens 10 Tage vor Einreise nach Rumänien erhalten haben (Nachweis ist bei Einreise vorzulegen).

Die Vorlage eines aktuellen negativen COVID-19-Tests bei Einreise nach Rumänien entbindet – wie auch in Deutschland – nicht von den Quarantänebestimmungen. 
Die Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein frühestens am 8. Tag nach der Einreise durchgeführter COVID-19-Test negativ ist und die Person keine spezifischen Symptome aufweist.

Transit durch Österreich 
Alle Reisenden müssen sich normalerweise vor der Einreise nach Österreich elektronisch registrieren und die Empfangsbestätigung bei der Einreise ausgedruckt oder auf einem mobilen Gerät vorweisen. ABER: Transitreisende durch  Österreich sind von der elektronischen Registrierung ausgenommen. Systematische oder stichprobenartige Grenzkontrollen finden statt. Mit Verzögerungen an der Grenze bei Einreise nach Österreich muss gerechnet werden. 
Es muss glaubhaft gemacht werden, dass nur eine Durchreise erfolgt. Dies kann wie bisher durch Mitführung des Arbeitsvertrages oder eine Bestätigung des Arbeitgebers über die geplante Arbeitsaufnahme in Deutschland und eine Pendlerbescheinigung erfolgen. Man darf nur kurze Stopps zum Tanken oder Toilettengang einlegen und muss bei Kontrollen darlegen können, dass es sich um einen Transit handelt.

Hinweise zum Transitverkehr durch Ungarn
Am Grenzübergang müssen sich alle Einreisenden einer Gesundheitskontrolle unterziehen. Bei Verdacht auf eine COVID-19-Infektion wird der Grenzübertritt verweigert. 
Rumänische, bulgarische, ukrainische, slowenische, kroatische und moldauische Staatsbürger dürfen bis auf Weiteres ausschließlich zum Zwecke der Durchreise an den Grenzübergängen Hegyeshalom, Rajka und Tornyiszentmiklós (Schengener Binnengrenze) täglich zwischen 20.00 Uhr und 12.00 Uhr nach Ungarn einreisen. 

Nicht-ungarische Staatsbürger auf der Reise nach Westeuropa sowie EU-Bürger auf der Heimreise dürfen zum Zwecke der Durchreise ausschließlich über folgende Grenzübergänge nach Ungarn einreisen (das Gebiet von Ungarn muss auf der ausgewiesenen Transitroute schnellstmöglich verlassen werden): 
a) von Rumänien aus über den Grenzübergang Nagylak (täglich zwischen 06.00 und 24.00 Uhr); 
b) von Serbien aus über den Autobahngrenzübergang Röszke (täglich zwischen 10.00 und 22.00 Uhr); 
c) von der Ukraine aus über den Grenzübergang Záhony (täglich zwischen 10.00 und 22.00 Uhr).

Voraussetzungen für die Einreise in den o.g. Fällen für nicht-ungarische Staatsbürger sind: 
a) Gesundheitskontrolle bei der Einreise, kein Verdacht auf eine COVID-19-Infektion; 
b) Erfüllung der Einreisevoraussetzungen im Schengener Grenzkodex; 
c) glaubhafter Nachweis, dass die Einreise ins Zielland gewährleistet ist.

Die Ausreise ist ausschließlich zu Transitzwecken erlaubt, wie folgt: 
a) Ausreise rumänischer und moldauischer Staatsangehöriger ausschließlich an den Grenzübergängen Ártánd-Bors und Nagylak-Nadlac im Straßenverkehr;
b) Ausreise bulgarischer Staatsangehöriger ausschließlich an dem Grenzübergang Nagylak-Nadlac im Straßenverkehr;
c) Ausreise ukrainischer Staatsangehöriger ausschließlich an dem Grenzübergang Záhony-Cop im Straßenverkehr;
d) slowakische, österreichische, slowenische und kroatische Staatsbürger dürfen an allen offenen Grenzübergängen aus Ungarn in ihre Heimatländer ausreisen.

Informationen: https://berlin.mfa.gov.hu/deu/news/hinweise-zum-transitverkehr-durch-ungarn

Es gibt rumänische Busunternehmer, die darüber hinaus auf Nummer sicher gehen und nach eigenem Gutdünken nur getestete Personen nach Deutschland mitreisen lassen.

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