Kurz vor Drucklegung der Steuerinformation hat die Bundesregierung einen Knaller losgelassen: Sie plant, den Pauschalsteuersatz für die Umsatzsteuerpauschalierung von 10,7 % auf 9,6 % zu senken. Das sollte noch vor der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden. Dieser Schnellschuss ist wohl vom Tisch. Einigermaßen sicher ist aber, dass es eine Absenkung des Pauschalsteuersatzes geben wird. Vermutlich schon zum 01.01.2022. Über die konkrete Höhe wird aber noch gestritten.
Um die immer noch laufenden Vertragsverletzungsverfahren beenden zu können, hatte die Bundesregierung der EU-Kommission eine Einschränkung der Umsatzsteuerpauschalierung zugesagt. Zum einen wurde für die Anwendung der Pauschalierung ab dem Jahr 2022 eine Umsatzgrenze von 600.000 € fest- gelegt, darüber haben wir in den letzten Ausgaben berichtet. Außerdem wurde vereinbart, den Pauschalsteuersatz zukünftig jährlich zu überprüfen. Dabei soll die Berechnungsmethode des Bundesrechnungshofs angewendet werden, der die bisherigen Ergebnisse des BMEL als zu günstig kritisiert hat. Die Berechnung erfolgt nach statistischen Zahlen im Durch- schnitt von drei Jahren. Aus den aktuellen Zahlen von 2017 bis 2019 hat das BMEL nun 9,6 % errechnet. Daraus sieht sich die Regierung nun in der Pflicht.
Die Verbände zweifeln die Berechnung an und versuchen eine Korrektur zu erreichen. Eine europarechtliche Grenze hat der Steuersatz allerdings nur nach oben, die Absenkung ist eine rein politische Frage. Das wird in den kommenden Jahren immer wieder Thema sein. In den laufenden Gestaltungsplanungen muss die Absenkung einkalkuliert werden. Wir erläutern Ihnen gern, was das für Ihren Betrieb bedeutet.
Für eine fachliche Beratung wenden Sie sich an unsere Steuerberater der Landwirtschaftlichen Buchstelle.
Lesen Sie die gesamte Ausgabe der BLHV-Steuerinformation 2/2021:
Kurz vor Drucklegung der Steuerinformation hat die Bundesregierung einen Knaller losgelassen: Sie plant, den Pauschalsteuersatz für die Umsatzsteuerpauschalierung von 10,7 % auf 9,6 % zu senken. Das sollte noch vor der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden. Dieser Schnellschuss ist wohl vom Tisch. Einigermaßen sicher ist aber, dass es eine Absenkung des Pauschalsteuersatzes geben wird. Vermutlich schon zum 01.01.2022. Über die konkrete Höhe wird aber noch gestritten.
Um die immer noch laufenden Vertragsverletzungsverfahren beenden zu können, hatte die Bundesregierung der EU-Kommission eine Einschränkung der Umsatzsteuerpauschalierung zugesagt. Zum einen wurde für die Anwendung der Pauschalierung ab dem Jahr 2022 eine Umsatzgrenze von 600.000 € fest- gelegt, darüber haben wir in den letzten Ausgaben berichtet. Außerdem wurde vereinbart, den Pauschalsteuersatz zukünftig jährlich zu überprüfen. Dabei soll die Berechnungsmethode des Bundesrechnungshofs angewendet werden, der die bisherigen Ergebnisse des BMEL als zu günstig kritisiert hat. Die Berechnung erfolgt nach statistischen Zahlen im Durch- schnitt von drei Jahren. Aus den aktuellen Zahlen von 2017 bis 2019 hat das BMEL nun 9,6 % errechnet. Daraus sieht sich die Regierung nun in der Pflicht.
Die Verbände zweifeln die Berechnung an und versuchen eine Korrektur zu erreichen. Eine europarechtliche Grenze hat der Steuersatz allerdings nur nach oben, die Absenkung ist eine rein politische Frage. Das wird in den kommenden Jahren immer wieder Thema sein. In den laufenden Gestaltungsplanungen muss die Absenkung einkalkuliert werden. Wir erläutern Ihnen gern, was das für Ihren Betrieb bedeutet.
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