Bereits 2016 hat der BLHV seine ersten Positionen zum Wolf beschlossen. Seither ist viel geschehen. Der südbadische Bauernverband zieht eine Zwischenbilanz.
Es gibt mittlerweile in Baden-Württemberg vier territoriale Wölfe, zwei im Südschwarzwald (Wolfspaar) und zwei im Nordschwarzwald. Leider kennen auch immer mehr Tierhalter Rissbilder nicht mehr nur aus dem Fernsehen, sondern von den eigenen Weiden: Seit der Rückkehr des Wolfes sind im Südwesten Deutschlands bereits über 140 Tiere gerissen worden.
Abläufe bekannt
Entnommen konnte leider noch kein Wolf werden, da die Vorgaben für eine Entnahme noch nicht eingetreten waren. Jedoch hat das Umweltministerium Baden-Württemberg auf Druck des BLHV im vorigen Jahr die Entnahme eines Wolfes in einem Planspiel durchgespielt. Somit kann der BLHV sichergehen, dass die Verwaltung die Abläufe, die für eine Entnahme wichtig sind, kennt. Dies ist nicht die einzige Forderung der südbadischen Berufsstandsvertretung, die bereits umgesetzt wurde: So plant die EU-Kommission, den Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzustufen.
Nach zweimaligem Überwinden von Herdenschutz in einem engen zeitlichen Zusammenhang kann ein Wolf entnommen werden. Es ist gut, dass das Umweltministerium Baden-Württemberg hier nun endlich Klarheit für alle Betroffenen geschaffen hat. Nun gilt es jedoch abzuwarten, inwieweit die Regelungen sich in der Praxis bewähren. Besonders dann, wenn bestimmte Organisationen den Klageweg bei einer Entnahme bestreiten werden und die Gerichte über die Rechtssicherheit zu entscheiden haben.
Nicht angreifbar werden
Aus diesem Grund ist es für alle Beteiligten wichtig, dass die erste Entnahmeanordnung absolut wasserdicht ist und man sich für weitere Entnahmen nicht angreifbar macht.
Trotz des verständlicherweise emotional besetzten Themas Wolf gilt auch hier der kooperative Ansatz, den der BLHV als Mitglied in der AG Luchs und Wolf mitgehen und hier einen engen Austausch mit allen beteiligten Verbänden führen kann. Dies sorgt auch dafür, dass der BLHV als Vertreter der Landwirtschaft als Experte in die Erarbeitung der Herdenschutzmaßnahmen bei Rindern sowie der Fördersätze für die Umsetzung der Herdenschutzmaßnahmen bei Rindern einbezogen und auch erhört wird.
Dieser Beitrag stellt nur die wichtigsten Forderungen vor, die seitens der Politik umgesetzt wurden. Eine Übersicht über alle Forderungen gibt es hier. Die Forderungen werden immer wieder überarbeitet und angepasst. Eine solche Anpassung ist für dieses Frühjahr geplant.
Lukas Schaudel
Bereits 2016 hat der BLHV seine ersten Positionen zum Wolf beschlossen. Seither ist viel geschehen. Der südbadische Bauernverband zieht eine Zwischenbilanz.
Es gibt mittlerweile in Baden-Württemberg vier territoriale Wölfe, zwei im Südschwarzwald (Wolfspaar) und zwei im Nordschwarzwald. Leider kennen auch immer mehr Tierhalter Rissbilder nicht mehr nur aus dem Fernsehen, sondern von den eigenen Weiden: Seit der Rückkehr des Wolfes sind im Südwesten Deutschlands bereits über 140 Tiere gerissen worden.
Abläufe bekannt
Entnommen konnte leider noch kein Wolf werden, da die Vorgaben für eine Entnahme noch nicht eingetreten waren. Jedoch hat das Umweltministerium Baden-Württemberg auf Druck des BLHV im vorigen Jahr die Entnahme eines Wolfes in einem Planspiel durchgespielt. Somit kann der BLHV sichergehen, dass die Verwaltung die Abläufe, die für eine Entnahme wichtig sind, kennt. Dies ist nicht die einzige Forderung der südbadischen Berufsstandsvertretung, die bereits umgesetzt wurde: So plant die EU-Kommission, den Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzustufen.
Nach zweimaligem Überwinden von Herdenschutz in einem engen zeitlichen Zusammenhang kann ein Wolf entnommen werden. Es ist gut, dass das Umweltministerium Baden-Württemberg hier nun endlich Klarheit für alle Betroffenen geschaffen hat. Nun gilt es jedoch abzuwarten, inwieweit die Regelungen sich in der Praxis bewähren. Besonders dann, wenn bestimmte Organisationen den Klageweg bei einer Entnahme bestreiten werden und die Gerichte über die Rechtssicherheit zu entscheiden haben.
Nicht angreifbar werden
Aus diesem Grund ist es für alle Beteiligten wichtig, dass die erste Entnahmeanordnung absolut wasserdicht ist und man sich für weitere Entnahmen nicht angreifbar macht.
Trotz des verständlicherweise emotional besetzten Themas Wolf gilt auch hier der kooperative Ansatz, den der BLHV als Mitglied in der AG Luchs und Wolf mitgehen und hier einen engen Austausch mit allen beteiligten Verbänden führen kann. Dies sorgt auch dafür, dass der BLHV als Vertreter der Landwirtschaft als Experte in die Erarbeitung der Herdenschutzmaßnahmen bei Rindern sowie der Fördersätze für die Umsetzung der Herdenschutzmaßnahmen bei Rindern einbezogen und auch erhört wird.
Dieser Beitrag stellt nur die wichtigsten Forderungen vor, die seitens der Politik umgesetzt wurden. Eine Übersicht über alle Forderungen gibt es hier. Die Forderungen werden immer wieder überarbeitet und angepasst. Eine solche Anpassung ist für dieses Frühjahr geplant.
Lukas Schaudel