Zahlungsansprüche werden abgeschafft
Abschluss – Die meisten Betriebe haben den diesjährigen Gemeinsamen Antrag gestellt. Jetzt sollten sie das Konto der Zahlungsansprüche (ZA) letztmalig abgleichen.
Dachsanierungen im Außenbereich vorziehen
BLHV rät seinen Mitgliedern, anstehende Dachsanierungen möglichst noch in diesem Jahr vorzunehmen. Ab dem kommenden Jahr könnte es vorkommen, dass Dachsanierungen unbezahlbar werden.
Im Dickicht von Forderung und Förderung
GAP – Bei einer gemeinsamen Online-Sitzung der Ausschüsse Struktur und Betriebswirtschaft sowie Nebenerwerb und Einkommenskombinationen des BLHV führte Fachreferent Hubert God in die geplante Umsetzung der Europäischen Agrarreform in Deutschland ein.
Kommentar: Herber Rückschlag für grüne Politik
Es ist eine hohe Kunst, Landwirtschaft und Klimaschutz in Einklang zu bringen. Manchmal ist es auch die Quadratur des Kreises, weil sich die…
Attraktive Prämie für junge Einsteiger
Der GAP-Trilog hat Mitte des vorigen Jahres die Junglandwirteprämie nochmals deutlich interessanter gemacht. Drei statt bisher ein Prozent der Mittel aus der Ersten Säule werden ab 2023 für die Junglandwirteprämie eingesetzt.
Letztmalig Zahlungsansprüche
Ende 2022 fällt das System von Prämienrechten mit Zahlungsansprüchen (ZA) ersatzlos weg. Der Gesetzgeber entsorgt damit auch eine bürokratische Last. Darauf weist der BLHV hin.
Kommentar: Gewinnwarnung
Der Erfolg von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir wird sich an einem einfachen Kriterium messen lassen: am Tempo des „Höfesterbens“.
Zu unverbindlich
Gremienarbeit: Bereits am 1. Dezember 2021 hat der BLHV-Fachausschuss Milch das Thema „Mehr Tierwohl in der Milchviehhaltung“ vor dem Hintergrund des neuen Koalitionsvertrages…
Kommentar: Steigende Produktionskosten – steigende Erzeugerpreise?
Lebensmittel sind im europäischen Vergleich in Deutschland deutlich zu günstig, mit 15,5 Prozent der Konsumausgaben von Haushalten.
Corona: neue steuerliche Erleichterungen für Betriebe
Der Bundestag hat kürzlich beschlossen: Für künftige Investitionen, für die der Investitionsabzugsbetrag (IAB) in Anspruch genommen wurde, gibt es ein weiteres Jahr Zeit.