Der BLHV fordert schnelles Handeln
Mit Blick auf voraussichtlich verspätete Auszahlungen der Direktzahlungen fordert der BLHV, dass die betroffenen Betriebe schnellstmöglich direkt informiert werden und mit maximaler Transparenz über den weiteren Verlauf berichtet wird.
Politik und Behörden halten auf Trab
Allerhand Reizthemen sorgen bei Bäuerinnen und Bauern derzeit für intensive Diskussionsatmosphäre. Das zeigten die Sitzungen des Vorstandes und des Verbandsausschusses des BLHV am 26. Oktober. Es ging um Ärger über GLÖZ, verspätete Prämienzahlungen, den Biber und einiges mehr.
Gemeinsam gegen Streichungen bei der GAK
„Die geplanten Streichungen bei der Gemeinschaftsaufgabe ,Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)‘ durch die Bundesregierung machen bereits erreichte Ziele wieder zunichte und schwächen die Landwirtschaft und den ländlichen Raum enorm“,…
Das gehört in einen fairen Pachtvertrag
Freiflächen-PV ist eine Art Dauerkultur: Wegen der Stand- und Laufzeit von 20 Jahren und länger ist es geboten, Pachtangebote rechtlich und steuerlich prüfen zu lassen und Vergleichsangebote einzuholen. Hierbei sind der BLHV und seine Dienstleistungsstellen behilflich.
Kommentar: Landwirte verpachten lassen
Bund und Land haben einen ambitionierten Ausbaupfad für die Photovoltaik (PV) vorgegeben. Der Zubau soll zur Hälfte auf Dachflächen und zur anderen Hälfte auf Freiflächen erfolgen. Die Gemeinden sind aufgefordert, entsprechende Vorbehaltsflächen auszuweisen.
Unternehmerinnen bekommen Kredite günstiger
Die Landwirtschaftliche Rentenbank erweitert ihr Programm „Zukunftsfelder im Fokus“ um zwei weitere Fördermodule. Zudem werden bestehende Module ergänzt.
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Die Photovoltaik-Welle rollt
Egal ob Dachanlagen, Freiflächenanlagen oder Agri-Photovoltaik – die Dynamik bei Photovoltaik ist enorm. Deshalb waren letzte Woche viele Landwirte der Einladung des BLHV und der Maschinenringe Konstanz, Linzgau und Tuttlingen-Stockach nach Stockach gefolgt.
Fehltöne im Streuobst
Die neue GLÖZ 6-Mindestbodenbedeckung birgt eine unangenehme Überraschung für Bewirtschafter von Streuobst: Flächen, deren Aufwuchs nicht durch zum Beispiel Beweidung oder Futterwerbung genutzt wird, dürfen erst nach dem 15. August gemulcht werden.
Kommentar: Ein Bärendienst für Streuobst
Offensichtlich haben diejenigen, die an der Erstellung der Konditionalitäten-Verordnung beteiligt waren, keine Ahnung davon, was unsere Streuobstbestände benötigen.