Das Soforthilfeprogramm des Landes Baden-Württemberg wurde am 9. April 2020 mit den Soforthilfen des Bundes fusioniert.
Seitdem können auch Unternehmen der land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion einen Antrag stellen, um einen durch die Corona-Pandemie verursachten existenzgefährdenden Liquiditätsengpass auszugleichen.
ASP-Ernteversicherung nur noch bis 24. April
Die R+V hat einen Zeichnungsstopp bei der Ernteversicherung – Afrikanische Schweinepest (ASP) angekündigt. Eine Absicherung gegen ASP mit der R+V-Police ist noch bis 24. April 2020 möglich
Verkaufsstände für landwirtschaftliche Erzeugnisse sind wieder erlaubt
Laut neuer Auslegung der Corona-Verordnung, Stand 09.04.2020, dürfen Verkaufsstände für landwirtschaftliche Erzeugnisse außerhalb geschlossener Räume wieder öffnen.
Landwirtschaft arbeitsfähig halten
Erklärung des DBV-Verbandsrates vom 8. April 2020
Junge Oberkircher entwickeln Weblösung für Erntehelfer
3 junge Oberkircher haben sich zusammen getan und in wenigen Tagen eine Website entwickelt, die einfach und schnell Arbeitgeber und Arbeitssuchende zusammen bringt.
Statement: Landwirtschaft wappnet sich
Wie sieht die aktuelle Arbeitsmarktsituation in der Landwirtschaft aus? Dazu Padraig Elsner, Pressesprecher des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbands BLHV:
Stand bei Zahlungsansprüchen jetzt prüfen
FIONA – Im Zuge des laufenden Antragsverfahrens sollten Landwirte den Stand ihres Kontos bei Zahlungsansprüchen (ZA) prüfen, rät der BLHV.
Weinverkauf ab sofort möglich
Laut neuer Auslegung der Coronavirus-Verordnung, Stand 25.03.2020, ist der Weinverkauf wieder möglich.
Hofläden dürfen sonntags öffnen
Viele Läden sind inzwischen wegen der Corona-Krise geschlossen, andere dürfen sogar länger öffnen. Das Ministerium Ländlicher Raum stellt nachfolgend den Stand der Dinge dar.
Coronavirus: Versorgung mit landwirtschaftlichen Produkten gesichert
Grundnahrungsmittel in ausreichender Menge vorhanden