Die Regeln einhalten
Die Einhaltung der Infektionsschutzregelungen bei Saisonarbeitskräften ist Pflicht. Daran erinnert der BLHV eindringlich, nachdem in Deutschland Fälle bekannt worden sind, bei denen nicht vorschriftsmäßig auf den Gesundheitsschutz geachtet wurde.
SVLFG gibt Tipps zu Schutzmaßnahmen: Hygiene und Abstand oberstes Gebot
Die Arbeitgeber in der „Grünen Branche“ tragen gerade in dieser Zeit eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter. Hygiene- und Abstandsregeln sowie Ausgangsbeschränkungen einzuhalten, ist aktuell das Wichtigste.
Saisonarbeitskräfte – Handlungsempfehlungen zur Corona-Verordnung Einreise und zu vom Betrieb zu treffenden Maßnahmen
Der LBV hat Handlungsempfehlungen für Betriebe zusammengestellt.
Ab dem 27. April gilt in Baden-Württemberg eine Maskenpflicht
Personen nach ihrem sechsten Geburtstag müssen im öffentlichen Personennahverkehr, z.B. in Bussen und an Bahn- und Bussteigen, und in Läden und Einkaufszentren eine Alltagsmaske oder andere Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Informationen zum Transit von/durch Ungarn und Nachbarländern Österreich/Rumänien
Unter folgenden Links können Sie Informationen finden (für alle Links und die dortigen Angaben keine Gewähr, insb. auf Aktualität achten): Ungarn und Transit…
Flüge für Saisonarbeitskräfte
Wir haben eine Übersicht von Fluggesellschaften erstellt, die Flüge für SAK anbieten. Das Angebot ist jetzt schon umfänglich und wird wahrscheinlich noch wachsen, weshalb der BLHV vorerst keine eigenen Flugzeuge chartern wird.
Verkaufsstände für landwirtschaftliche Erzeugnisse sind wieder erlaubt
Laut neuer Auslegung der Corona-Verordnung, Stand 09.04.2020, dürfen Verkaufsstände für landwirtschaftliche Erzeugnisse außerhalb geschlossener Räume wieder öffnen.
Corona Einreise VO: 14 Tage betriebliche Quarantäne und Meldepflicht für Saisonkräfte einhalten!
Um die Ausbreitung der Corona-Pandemie weiter einzudämmen, müssen sich Personen, die aus dem Ausland nach Baden-Württemberg einreisen, bei der zuständigen Ortspolizeibehörde ihres Aufenthaltsortes melden und sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben und nicht arbeiten.
Strenge Anforderungen an Einreise und Aufenthalt
Folgendes wurde zur begrenzten Einreisemöglichkeit für Saisonarbeitskräfte vereinbart:
BLHV begrüßt Einreisemöglichkeit
Der BLHV begrüßt ausdrücklich die Einigung der Bundesministerien, die die Einreise von rund 80000 Erntehelfern aus Osteuropa ermöglicht.