Anspruch auf kostenfreie Testungen
– auch für SAK – für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
Aktuelle Transitregeln für Einreise von SAK aus Rumänien
Transit durch Ungarn für SAK aus Rumänien verschärft, aber möglich
Keine Quarantänepflicht für zurückkehrende rumänische Saisonkräfte.
Die derzeit kursierenden Behauptungen, dass sich rumänische Saisonkräfte nach ihrer Rückkehr aus Deutschland in Rumänien wieder für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben müssen, haben sich bislang nicht bewahrheitet.
Infos zur Einreise von Saisonarbeitskräften
Saisonarbeitskräften aus EU-Mitgliedstaaten und den assoziierten Schengen-Staaten ist ab dem 16. Juni 2020 wieder eine Einreise auf dem Luft- und Landweg gestattet, eine vorherige Anmeldung bei der Bundespolizei ist nicht mehr erforderlich.
Keine Einreise-Quarantäne mehr für Saisonarbeitskräfte, Landeinreise ab 16.6. möglich
ABER: Neues Konzeptpapier beachten!
Neuregelung für Saisonarbeitskräfte – Landeinreise ab 16.6. möglich! Auflagen beachten!
Bundesministerin Klöckner hat am 10.6. im Kabinett eine Neufassung der Einreiseregeln und des Konzeptpapiers vorgestellt.
Verlängerung der Fluganreisemöglichkeit bis 15.6.2020 durch den Bund und Meldepflicht-Lockerung des Landes für SAK aus Rumänien, Polen, Bulgarien etc.
Das Land BW hat die Corona-Einreise-Verordnung geändert.
Bundesinnenminister Seehofer kündigte Lockerungen an den Grenzen an, aber bis jetzt keine offizielle Lockerung für Saisonarbeitskräfte/Landeinreise für Saisonarbeitskräfte über Österreich
So könne man nun die Grenze zu Frankreich, Österreich und der Schweiz ab dem 16. Mai wieder über alle Verkehrswege passieren, die Kontrollen erfolgten nicht systematisch, dafür flexibler und immer in enger Abstimmung mit den Nachbarländern.
Achtung: Keine Einreise aus Hochrisikogebieten in Rumänien
Auch in Rumänien nahm die Zahl der mit dem Corona-Virus infizierten Personen stark zu.
Einfach rüberfahren geht nicht mehr: Grenzübertritt für Schweizer Landwirte anders als sonst
Vier Schweizer Landwirtsbetriebe gibt es in der Region, die Äcker in Schwörstadt und Nollingen bewirtschaften. Sie dürfen dafür mit Traktor und Anhänger die Grenze passieren – wenn sie nicht den Pachtvertrag vergessen haben.