Neue Landesverordnungen zu Einreise und Quarantäne, digitale Einreiseanmeldung und Testpflicht bei Einreisen aus Risikogebieten
Zwischenzeitlich haben nahezu alle Bundesländer ihre Regelungen zu Einreise und Quarantäne aktualisiert und dabei weitgehend die Regelungen der Musterverordnung übernommen.
Aktuelle Quarantäneregelungen bei Rückreise nach Rumänien
Stand heute ist die Rückreise sowohl auf dem Luftweg als auch auf dem Landweg mit Transit durch Österreich und Ungarn möglich.
Informationen zur 115 Tage-Regelung und zu Quarantäneregelungen bei Rückreise
Der Landesverband Erwerbsobstbau (LVEO) informiert in einem Rundschreiben.
Corona-Verordnung nachbessern
Die Corona-Verordnung Saisonarbeit Landwirtschaft in Baden-Württemberg verpflichtet alle Betriebe für die Dauer des Einsatzes von Saisonarbeitern zu umfassenden Corona-Präventionsmaßnahmen. Der BLHV fordert jetzt Nachbesserungen bei der Verordnung.
Mit Kanonen auf Spatzen
Kein landwirtschaftlicher Betrieb möchte zum Corona-Hotspot werden.
Neue Regeln für die Durchreise von Saisonarbeitskräften aus Risikoländern durch Ungarn und Österreich
Ungarn: Ausländische Staatsangehörige können weiter durch Ungarn durchreisen, wenn sie sich einer Gesundheitsuntersuchung unterziehen und bei der Untersuchung kein Verdacht auf eine Infektion mit…
Corona-Verordnung Saisonarbeit in Kraft getreten
Die Corona-Verordnung Saisonarbeit des Landes Baden-Württemberg vom 11.09.2020 orientiert sich an der bestehenden Corona-Verordnung Schlachtbetriebe.
Kostenfreie Coronatests für Saisonarbeitskräfte bis 15.09.2020 – Abrechnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung
Bis zum 15.09.2020 haben alle ausländischen Saisonarbeitskräfte Anspruch auf einen Coronatest sowie einen Wiederholungstest nach der SARS-CoV-2SARSCoV2IfTestAnsprV, sofern der erste Test binnen drei Tagen nach der Einreise nach Deutschland vorgenommen wird.
Vorveröffentlichung der Arbeitsschutzregel
Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat gestern die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel zur Veröffentlichung freigegeben.
In Rumänien sind 7 Kreise Risikogebiet, Folge: Test- und Meldepflicht
Seit dem 8. August 2020 muss sich nun jeder, der aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, innerhalb von 72 Stunden auf das SARS-CoV-2-Virus testen lassen oder ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist, vorlegen.