Aktualisierte Fragebögen zur Feststellung der Sozialversicherungspflicht von SAK
Die Fragebögen zur Feststellung der Versicherungspflicht bei Saisonarbeitskräften in polnischer, rumänischer, ukrainischer, ungarischer und bulgarischer Sprache wurden geringfügig erneuert.
Kein schnelles Inkrafttreten der 102-Tage-Regelung
Bevor die vom 1. März 2021 bis 31. Oktober 2021 geltenden Zeitgrenzen von vier Monaten bzw. 102 Arbeitstagen in der Praxis angewendet werden können, muss das Gesetz noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden
Wichtiger Hinweis zur geplanten 102-Tage-Regel
Achtung! Laut Entwurf sollen die verlängerten Zeitgrenzen für eine sozialversicherungsfreie Beschäftigung nicht gelten für eine „vor dem … [Datum des Inkrafttretens] begonnene Beschäftigung,…
Jetzt gilt die 102-Tage-Regelung statt der 115-Tage-Regelung
Die Zeitgrenze für kurzfristig Beschäftigte wird 2021 von 70 auf 102 Arbeitstage angehoben, um auch in Coronazeiten die Versorgung der Bevölkerung mit frischen und hochwertigen Lebensmitteln zu sichern.
Abkommen zur Anwerbung von Saisonarbeitskräften zwischen der BRD und Georgien
Als Pilotprojekt auf Anregung der Bauernverbände wurde 2021 ein Abkommen zur Anwerbung von Saisonarbeitskräften zwischen der BRD und Georgien abgeschlossen.
Polen und Bulgarien jetzt Hochinzidenzgebiet, Rumänien bleibt Risikogebiet
Seit Sonntag, 21. März, wird vom Robert-Koch-Institut (RKI) das gesamte Gebiet Polens und Bulgarien als Hochinzidenzgebiet ausgewiesen.
Alterskassenbeitrag: Mehr Landwirte zuschussberechtigt
Ab dem 1. April greift eine Reform des Zuschuss-Systems in der landwirtschaftlichen Alterskasse/SVLFG . Vor allem durch angehobene Einkommensgrenzen werden mehr Beitragszahler ein Einkommen aufweisen, das noch im zuschussberechtigten Bereich liegt.
ACHTUNG: Die Einteilung der Herkunftsländer der einreisenden Saisonarbeitskräfte in verschiedene Klassen von Risikogebieten kann demnächst immer wichtiger werden.
Im Einzelnen gilt Folgendes:
Neue Formalien für die Ferienbeschäftigung
Ausländische Studierende und Fachschüler, auch aus nicht-EU-Staaten, wie Russland und der Ukraine, dürfen innerhalb von 12 Monaten 90 Tage einer Ferienbeschäftigung während der unterrichtsfreien Zeit in der BRD nachgehen.
Das Land hilft auch 2021
Vor gut einem Jahr, im Frühling 2020, wurde die Aktion „Das Land hilft“ ins Leben gerufen.