Leidenschaftliche Diskussion um Forstreform
Schwarzwälder Waldbauern haben Forstminister Peter Hauk Wortbruch vorgeworfen. Mehr als 700 Besucher waren zu einer Veranstaltung des BLHV nach Hausach gekommen, um gegen den Entwurf des Baden-Württembergischen Forstreformgesetzes zu protestieren.
Kritisch Stellung zur Forstreform bezogen
Der BLHV hat umfassend zu den geplanten Änderungen des Landeswaldgesetzes und anderer Gesetze im Zuge der Forstverwaltungsreform Stellung bezogen. Der BLHV begrüßte es…
Kommentar: Wie verlässlich ist Politik?
Der Entwurf des neuen Forstreformgesetzes mit 189 Seiten hat es wahrhaft in sich.
Tierhaltung und Welternährung
Insbesondere in den ersten Lebensjahren ist eine ausreichende Versorgung mit tierischen Produkten wichtig, haben Untersuchungen ergeben.
Ackerstatus im Gewässerrand
Das Land will jetzt in einem neuen Merkblatt näher darüber informieren, wie die Begrenzung der ackerbaulichen Nutzung im Gewässerrandstreifen umgesetzt werden soll. Der BLHV hatte dies bereits im Juli angeregt.
Kommentar: Kein Privatwald zweiter Klasse
Alle Waldbauern, die einen landwirtschaftlichen Betrieb haben, können über leidvolle Erfahrungen mit der Antragsbürokratie berichten. Es darf deshalb für die künftige direkte Förderung im Privatwald keinen „Gemeinsamen Antrag II“ geben.
Erntebericht 2018
Trockenheit und ein sehr früher Erntetermin prägen das Erntejahr 2018.
Jetzt die Forstreform in Ruhe verträglich gestalten
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) im Kartellstreit zur Holzvermarktung sieht der BLHV das Land Baden-Württemberg in einer günstigen Ausgangsposition, die Forstreform jetzt ohne Zeitdruck und vor allem für den Privatwald verträglich zu gestalten.
Ackerverbot im Gewässerrand ab 1. Januar
2013 hat die erste grüne Landesregierung das Landeswassergesetz reformiert. Bereits heute gibt es zahlreiche Verschärfungen zum Gewässerrandstreifen. Ab 1. Januar 2019 wird dort nun auch ein Ackerverbot wirksam.
BLHV begrüßt Urteil des BGH zum Kartellverfahren Holz
Der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 12. Juni zur Holzvermarktung in Baden-Württemberg.