BLHV-Einblicke: Regenerative Landwirtschaft
Der BHLV lädt ein zum Onlinevortrag „Regenerative Landwirtschaft“ mit Michael Reber am Freitag, den 26.03.2021, 19 Uhr.
Wildschäden im Grünland auch über den Winter anmelden?
Nach den gesetzlichen Vorschriften ist der Landwirt verpflichtet, Wildschäden innerhalb einer Woche schriftlich auf der Gemeinde anzumelden.
Wie den Engerlingen beikommen?
Bei der Bewältigung des Engerlingbefalls und seiner Folgen gibt es keine einfachen Lösungen.
Informationen über Fördermöglichkeiten des Landes bei der Aufarbeitung der Kalamitäten
Die Förderung erfolgt im Rahmen des Förderpakets zur Beseitigung der Folgen von Extremwetterereignissen im Wald nach der Verwaltungsvorschrift Nachhaltige Waldwirtschaft.
Existenznot durch Engerlinge
Engerlinge des Junikäfers haben Schätzungen zufolge bereits 1000 Hektar Grünland im westlichen Schwarzwald massiv geschädigt. Bei zahlreichen Betrieben geht es an die wirtschaftliche Substanz, schrieb BLHV-Präsident Werner Räpple an Minister Peter Hauk.
Zwischenfrüchte in Nitratgebieten erst ab 2021
Kartoffeln, Mais und die anderen Sommerkulturen dürfen 2021 in roten Gebieten gedüngt werden, auch wenn in diesem Herbst keine Zwischenfrüchte angebaut werden. Die Zwischenfruchtregelung muss laut Bundeslandwirtschaftsministerium erst ab Herbst 2021 umgesetzt werden.
Trockenheit verschärft das Engerling-Problem im Mittleren Schwarzwald
Um einen Überblick über den Schadensumfang zu erhalten, hat der BLHV-Bezirksgeschäftsführer Stefan Schrempp zusammen mit dem BLHV-Kreisvorsitzenden Ulrich Müller eine Umfrage gestartet. Alle Grünlandlandwirte sind aufgerufen, Engerlinge zu zählen und an die BZG sowie an das Landwirtschaftsamt zu melden.
Silphie nun auch Rohstoff für Papier
Aus der Durchwachsenen Silphie als Biogassubstrat entstehen im Energiepark in Ostrach-Hahnennest nicht nur Gas und Strom, sondern neuerdings auch ein Rohstoff für die Papierherstellung.
Wie Waldbesitzer nun gefördert werden
Seit vergangener Woche ist die Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Waldbesitzern in Baden-Württemberg in Kraft. Das Land stellt über 30 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Die Antragstellung ist auch rückwirkend möglich.
Verwaltungsvorschrift Naturnahe Waldwirtschaft veröffentlicht
Das Land stellt für Förderung von Waldbesitzern zur Schadensbewältigung jährlich nahezu 30 Millionen Euro bereit / Antragstellung auch rückwirkend ab 17. Juli möglich