Sperrfristen verschoben
Die meisten Landkreise in Südbaden nutzen dieses Jahr wieder die Möglichkeit der Düngeverordnung, die Sperrfrist für die Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern und Gärreste auf Grünland per Allgemeinverfügung um 2 Wochen zu verschieben. Das ergab eine Umfrage des BLHV.