Einreise-Verordnung bis 31. Mai verlängert
Geltung der Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) bis zum 31. Mai 2022 verlängert. Inhaltlich ergeben sich keine Änderungen.
Corona: Einreise und neue Regelungen
Kurz vor ihrem Außerkrafttreten am 28. April 2022 hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Geltung der Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) bis zum 31. Mai 2022 verlängert, um das Einschleppen des Virus unter Kontrolle zu halten. Inhaltlich ergeben sich keine Änderungen. Es wurde lediglich die Informationspflicht der Mobilfunknetzbetreiber (sog. Corona-Warn-SMS) aufgehoben.
Infos und wichtige Adressen zur Corona-Pandemie
Da sich die aktuellen Verordnungen zu Corona ständig verändern und weiter entwickeln, haben wir hier für Sie die wichtigsten Informationsquellen zusammengetragen.
Sonderkulturreport: keine Hochrisikogebiete mehr!
Kurz vor ihrem Auslaufen am 3. März 2022 wurde die Bundes-Coronavirus-Einreiseverordnung
(CoronaEinreiseV) angepasst und bis zum 19. März 2022 verlängert. Seit 3.3.2022, 0.00 Uhr gelten keine Staaten und Regionen mehr als Hochrisikogebiete. Zudem
Auslegung 3G am Arbeitsplatz
Seit Mittwoch, den 24.11.2021 gilt die 3 G-Regel am Arbeitsplatz und zwar für ALLE Beschäftigten. Das Arbeitsministerium BMAS hat inzwischen genauere Auskünfte erteilt.
Auch Polen, Bulgarien und Ungarn seit 30. Mai 2021 nicht mehr Risikogebiet, Rückreise nach Rumänien erleichtert
Seit 30. Mai 2021, 00.00 Uhr, gelten auch Polen, Bulgarien und Ungarn nicht mehr als Risikogebiete.
Anreiseinformationen für Saisonarbeitskräfte
Rumänien und Slowakei sind seit dem 23. Mai 2021 vom RKI nicht mehr als Risikogebiet eingestuft. Damit entfallen für Anreisende von dort die bundesrechtlichen Vorgaben, die für Einreisende aus Risikogebieten gelten.
Impfbedingungen für Landwirte
Nach der Corona-Impfverordnung haben Personen, die in besonders relevanter Position in Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, Anspruch auf eine Schutzimpfung mit erhöhter Priorität.
Impfung für Landwirte
Ab Montag, 17. Mai, kann in Arztpraxen mit allen Impfstoffen ohne Priorisierung geimpft werden. Ab diesem Zeitpunkt öffnet das Land außerdem die Terminvergabe in…
Impfung noch nicht für Landwirt*innen
Die Information, dass Landwirt*innen unabhängig von ihrem Alter impfberechtigt sind ist nicht korrekt. In Baden-Württemberg haben aktuell nur Personen der Priorisierungsgruppen 1 und…