das vergangene Jahr war in vielerlei Hinsicht herausfordernd, aber auch richtungsweisend für die Land- und Forstwirtschaft in Südbaden. Ob politische Neuausrichtungen, wirtschaftliche Unsicherheiten oder die Auswirkungen des Klimawandels – als berufsständische Interessenvertretung stehen wir vor der Aufgabe, die Interessen unserer Mitglieder in einem zunehmend komplexen Umfeld zu vertreten und zu stärken. Diese Herausforderungen zeigen, wie wichtig unser gemeinsames Handeln ist. Mit unserer starken Stimme konnten wir entscheidende Impulse setzen – sei es bei Protestaktionen, in den Gesprächen mit politischen Entscheidungsträgern oder durch die stetige Unterstützung unserer Mitglieder im Alltag.
Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über die wichtigsten Themen und Aktivitäten, die wir im vergangenen Jahr mit viel Engagement verfolgt haben. Er zeigt nicht nur die Herausforderungen, sondern auch die Erfolge, die wir gemeinsam für die Land- und Forstwirtschaft in Südbaden erreicht haben. Ich danke allen, die zu diesen Erfolgen beigetragen haben, sei es durch ihr ehrenamtliches Engagement, ihre Teilnahme an den Veranstaltungen oder durch die tägliche Arbeit auf den Höfen und in den Wäldern.
Gemeinsam werden wir auch in Zukunft die Interessen unserer Landwirte und Waldbesitzer entschlossen vertreten.
Herzlichst
Bernhard Bolkart
Verbandsarbeit
Bauerndemos
Die Streichung der Agrardieselbeihilfen und der Kfz-Steuerbefreiung für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge trieb zwischen Dezember 2023 und März 2024 zahlreiche Landwirte bundes- und europaweit auf die Straßen. Durch Sternfahrten, Mahnwachen und andere Protestaktionen stellten sie sich gegen die politischen und gesetzgeberischen Eingriffe. Die Aktionen erzeugten ein enormes Medienecho und sehr viel öffentliche Aufmerksamkeit für die Belange der Landwirtschaft. Auf diesen Druck hin entfiel die Streichung der Kfz-Steuerbefreiung. Weitere konkrete Erfolge können verzeichnet werden, wie die Streichung der Stilllegungspflicht (GLÖZ 8) und weitere Flexibilisierungen bei den Konditionalitätsregeln im Rahmen der GAP-Förderung. Auf EU-Ebene wurde die verschärfte Pflanzenschutz-Anwendungsregelung (SUR) mit pauschalen Reduktionszielen und Verboten in Schutzgebieten vollständig zurückgewiesen. Wir organisierten über 100 Aktionen, koordinierten die Proteste, mobilisierten die Landwirte und führten Gespräche mit politischen Entscheidungsträgern. Zudem wurden Forderungspapiere erarbeitet, die den Grundstein für langfristige Veränderungen legen sollen.
Strategiedialog Landwirtschaft Baden-Württemberg
Der Strategiedialog Landwirtschaft (SDL) wurde auf Initiative der Landesregierung ins Leben gerufen, um die Zukunft der bäuerlichen Landwirtschaft in Baden-Württemberg zu sichern. Ziel ist es, angemessene Preise für regionale landwirtschaftliche Produkte zu sichern und die Artenvielfalt in der Kulturlandschaft zu stärken. Wir waren aktiv in drei der fünf Arbeitsgruppen des Strategiedialogs Landwirtschaft vertreten. Dort setzten wir uns für die Interessen der Landwirtschaft ein und trieben die Erarbeitung von praktikablen Lösungsansätzen für die Herausforderungen der Landwirtschaft voran. Ergebnis des Strategiedialogs ist der Gesellschaftsvertrag Landwirtschaft. Dieser enthält Maßnahmen, die im Rahmen des Strategiedialogs erarbeitet wurden, und stellt die Weichen für die Agrarpolitik in den kommenden Jahrzehnten. Aufgrund des gemeinschaftlichen Einsatzes der Bauernverbände in Baden-Württemberg werden zur Umsetzung der Maßnahmen 143 Mio. Euro bereitgestellt.
Volksantrag
Mit über 53.000 Unterschriften reichten wir gemeinsam mit Landwirtschafts- und Umweltschutzverbänden den Volksantrag “Ländle Leben Lassen” beim Landtag ein. Wesentliches Ziel des Volkantrags war, dass das Land die im Koalitionsvertrag verankerten Ziele zum Flächenschutz verbindlich einhält. Obwohl die Verbände bis zur abschließenden Beratung zahlreiche Gespräche mit Abgeordneten führten, wurde der Antrag abgelehnt. Die Regierungskoalition hat somit nicht die Absicht, die eigenen Versprechen zum Flächenschutz zu realisieren. Gemeinsam mit den Kooperationspartnern werden wir nun weitere Schritte besprechen.
Beitrag zur Entlastungsallianz Baden-Württemberg (Stand: 25.03.2024)
Die Entlastungsallianz Baden-Württemberg wurde von der Landesregierung Baden-Württemberg ins Leben gerufen, um den bürokratischen Aufwand für Unternehmen, Kommunen und die Landwirtschaft zu reduzieren. Ziel der Allianz ist es, unnötige Regelungen zu identifizieren und zu vereinfachen. Gemeinsam mit dem LBV haben wir eine Reihe von Vorschlägen zur Entbürokratisierung eingereicht. Diese umfassen unter anderem die Einschränkung der Gutachtenpflicht bei Genehmigungsverfahren, Erleichterungen für Nebenerwerbsbetriebe bei Bauvorhaben im Außenbereich oder Vereinfachungen für Direktvermarkter in Bezug auf Verpackungs- und Etikettierungsvorschriften. Durch unsere Beteiligung stellen wir sicher, dass die Anliegen der Landwirtschaft gehört und berücksichtigt werden. So können wir aktiv dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe zu sichern und die Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft in Baden-Württemberg zu verbessern.
Forderungen für eine zukunftsfähige Landwirtschaft
Das Forderungspapier, erstmals vorgestellt anlässlich des Landesbauerntags am 24.02.2024 in Oberkirch durch den Vorstand des BLHV, umfasst Maßnahmen, die sowohl eine unmittelbare Unterstützung für unsere Landwirte bedeuten als auch die Weichen für eine zukunftsfähige Landwirtschaft in Deutschland stellen. Die Forderungen sollen zu kurzfristigen Entlastungen führen und zugleich den Grundstein für langfristige Veränderungen legen. Einige dieser Forderungen wurden zwischenzeitlich von der Politik umgesetzt, zum Beispiel die Aufhebung der Stoffstrombilanz.
Zu unseren zentralen Forderungen gehören:
Die Aufrechterhaltung der Gewinnglättung und die Einführung einer Risikoausgleichsrücklage, um die finanzielle Stabilität der Betriebe zu stärken.
Eine Vereinfachung der Berufsmäßigkeitsprüfung in der Sozialversicherung, um bürokratische Hürden für Landwirte zu reduzieren.
Maximale AFP-Förderung für rinderhaltende Betriebe, um Investitionen in tierwohlfreundliche Ställe zu fördern, ohne zusätzliche Auflagen zu schaffen.
Die steuerliche Begünstigung biogener Treibstoffe, um eine nachhaltige und klimafreundliche Energieversorgung in der Landwirtschaft zu unterstützen.
Ein effektives Management von Wildtierpopulationen wie Wölfen und Bibern, um Schäden in der Landwirtschaft zu minimieren und den Schutz von Nutztieren zu gewährleisten.
Eine Anpassung des Bundeswaldgesetzes, die den Bedürfnissen der Forstwirtschaft gerecht wird und gleichzeitig die ökologische Vielfalt fördert.
Die Abschaffung der Stoffstrombilanz und der Stilllegungspflicht, um unnötige bürokratische Belastungen zu vermeiden und die Produktivität zu steigern.
Die Einführung einer verbindlichen Herkunftskennzeichnung für Lebensmittel, um Transparenz zu erhöhen und regionale Produkte zu fördern.
Struktur und Umwelt
GAP
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) hat entscheidende Auswirkungen auf das Einkommen der Landwirte in Südbaden. In den Diskussionen zur nächsten GAP-Reform ab 2027 versuchen unterschiedliche Interessenvertretungen ihre Vorstellungen zur Verteilung der begrenzten Mittel durchzusetzen. In Gesprächen mit Politik und Behörden und in den Gremien des Deutschen Bauernverbandes setzen wir uns für die Belange der südbadischen Landwirtschaft ein. Um das Spektrum der Ideen zur Reform der GAP nach 2027 zu beleuchten, haben wir ein Webinar zum Modell der erfolgsorientierten Agrarprämie mit dem Kieler Agrarökonomen Prof. Dr. Uwe Latacz-Lohmann veranstaltet. Gleichzeitig sammelte das Team der agrar- und ernährungswissenschaftlichen Fakultät Erkenntnisse über die Bedürfnisse und Notwendigkeiten unserer südbadischen Betriebe.
Verpflichtende Flächenstilllegung nach GLÖZ-Standard 8
Im Jahr 2023 führte die EU im Rahmen der Reform der GAP die GLÖZ-Standards ein, wobei der der GLÖZ-Standard 8 eine verpflichtende Flächenstilllegung vorsieht. Landwirte müssten demnach jährlich mindestens vier Prozent ihres Ackerlands als nichtproduktive Fläche vorhalten, um ihren Anspruch auf staatliche Fördergelder zu sichern. Wir setzten uns entschieden für die Aussetzung der Stilllegungspflicht ein, da eine solche Regelung für Landwirte erhebliche wirtschaftliche Nachteile mit sich bringt. Die Verpflichtung, einen Teil des Ackerlands stillzulegen, führt zu einem Einkommensverlust, der insbesondere in Zeiten globaler Ernährungskrisen nicht tragbar ist. Durch den Einsatz der Bauernverbände hat die EU-Kommission beschlossen, die Pflicht zur Stilllegung für das Jahr 2024 auszusetzen.
Erosionsschutz nach GLÖZ-Standard 5
Mit der Umsetzung der neuen GAP ab 2023 wurde der sogenannte Regenerosivitätsfaktor neu in die Berechnung der Erosionsneigung von Flächen miteinbezogen. Dies hatte zur Folge, dass die Erosionsschutzkulissen auf 60% der Ackerfläche in Baden-Württemberg ausgeweitet wurden. Problematisch in diesem Zusammenhang ist das weitreichende Pflugverbot, das erhebliche Auswirkungen auf die gängige landwirtschaftliche Praxis hat. Wir haben Forderungen aufgestellt und diese an Landwirtschaftsminister Hauk und Umweltministerin Walker übermittelt. Das erfolgte in enger Abstimmung mit dem LBV Württemberg. Durch unser Intervenieren konnten Ausnahmen vom Pflugverbot erwirkt werden. Insbesondere in der Kulisse KWasser1 wurden hierdurch weitreichende Vereinfachungen erreicht.
Verspätete Auszahlung von FAKT
Die Auszahlung der Mittel für FAKT, Ökoregelung 4 und der Junglandwirteprämie verspätete sich in diesem Jahr erheblich. IT-Probleme sorgten für Verzögerungen, sodass der um einen Monat verschobene Start der Auszahlungen nur schleppend voranschritt. Anfang Juni waren nur etwa ein Drittel der FAKT-Gelder ausbezahlt. In einem gemeinsamen Schreiben an Landwirtschaftsminister Hauk forderten die Präsidenten von BLHV und LBV eine schnellstmögliche Auszahlung der Gelder. Sollte sich zukünftig die Auszahlung der GAP-Mittel verzögern, so müssten Vorauszahlungen geleistet werden.
Stoffstrombilanz
Die Stoffstrombilanz erfordert eine detaillierte Dokumentation sämtlicher Zu- und Abgänge von Stickstoff und Phosphor in landwirtschaftlichen Betrieben. Diese bürokratische Vorgabe führt in der Praxis zu einem erheblichen administrativen Aufwand, ohne einen klar erkennbaren Nutzen für die landwirtschaftlichen Betriebe oder die Umwelt zu bieten. Der BLHV hat daher konsequent die Abschaffung der Stoffstrombilanz gefordert. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg unterstützte diese Position und engagierte sich im Bundesrat für die Abschaffung der Regelung. Nach der Blockade des Düngegesetzes im Bundesrat wurde die Aussetzung der Stoffstrombilanz beschlossen.
Nature Restoration Law (NRL)
Die ursprünglichen Vorgaben des Nature Restoration Laws (NRL) hätten erhebliche Einschränkungen für die Landwirtschaft bedeutet. Der BLHV lehnte deshalb gemeinsam mit dem Deutschen Bauernverband die Gesetzesvorlage ab. Trotz Verabschiedung des NRL konnten die Bauernverbände viele Regelungen entschärfen. So wurde die verpflichtende Stilllegung von 10 Prozent landwirtschaftlicher Fläche gestrichen, und Wiederherstellungsmaßnahmen erfolgen nun freiwillig. Auch das Ziel, die Natur auf das Niveau der 1950er Jahre zurückzuführen, wurde entfernt. Zudem wurde die Ernährungssicherheit als zentrales Ziel des Gesetzes verankert, um eine nachhaltige Lebensmittelproduktion zu gewährleisten.
Saat- und Rabenkrähen
Saat- und Rabenkrähen verursachen hohe Schäden in landwirtschaftlichen Kulturen, von der Saat bis zur Ernte. Saatkrähen stehen unter Artenschutz und dürfen nicht bejagt werden. Gleichzeitig steigt die Population der Tiere kontinuierlich. Ein effektiver Schutz der Kulturen ist nicht möglich, insbesondere, seit die Beize mit Mesurol nicht mehr zulässig ist. Wir setzen uns dafür ein, dass eine Bejagung und ein effektives Bestandsmanagement der Schädlinge möglich wird. Mithilfe einer Online-Umfrage sammeln wir jedes Jahr Meldungen zu Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen, die durch Saat- und Rabenkrähen verursacht wurden. Die Rückmeldungen dienen als Grundlage für politische Forderungen. In Gesprächen mit Abgeordneten und mit den zuständigen Ministerien machen wir auf die Problematik aufmerksam und diskutieren Lösungen.
Biber
Der Biber breitet sich seit den 1990er Jahren in Baden-Württemberg aus. In einigen Regionen hat die Population bereits einen guten Erhaltungszustand erreicht, und vielerorts sind alle Habitate besetzt. Damit nehmen auch Schäden durch Verbiss, Aufstauungen und Vernässung zu. Im Gegensatz zur Handhabung in Bayern werden die durch den Biber verursachten Schäden nicht ausgeglichen. Der Biber steht unter Schutz und darf weder bejagt werden, noch dürfen seine Bauten entfernt werden. Wir haben ein Forderungspapier erstellt und Umweltministerin Walker übermittelt. Trotz einer unbefriedigenden Antwort bleiben wir in unserer Forderung konsequent, eine für die Landwirtschaft verträgliche Lösung zu finden.
Bewässerung
Der Klimawandel macht Bewässerung in der Landwirtschaft wichtiger. Schwankende Grundwasserpegel und längere Trockenperioden erschweren den Zugang zu Wasser. Moderne Bewässerungstechnik kann den Wasserverbrauch senken, ist jedoch teuer. Ein Förderprogramm unterstützt Bewässerungsverbände, aber deren Organisation ist komplex und zeitaufwendig. Die Verwaltungsvorschrift zur gemeinschaftlichen Bewässerungsinfrastruktur läuft 2025 aus. Wir haben ein Schreiben an das Ministerium für ländlichen Raum erstellt, in dem wir eine Verlängerung der Verwaltungsvorschrift fordern. Zudem unterstützen wir unsere Mitglieder bei der Gründung von Wasserverbänden. Im Rahmen eines gemeinsamen Infotags mit dem RP Freiburg haben wir mit Presse- und Politikvertretern über Lösungen und Herausforderungen gesprochen.
Ausbau Windkraft und Solarenergie
Der Ausbau von Windkraft und Solarenergie soll beschleunigt werden. Mit einem Flächenziel von 2 Prozent der Landesfläche erhöht sich der Druck auf dem landwirtschaftlichen Flächenmarkt. Einerseits bietet sich landwirtschaftlichen Betrieben die Möglichkeit eines sicheren Zusatzeinkommens, andererseits droht der Verlust von Pachtfläche. Der BLHV-Strukturausschuss formulierte in einer Sitzung verschiedene Forderungspunkte, um sich zum Flächenbedarf durch Photovoltaik zu positionieren. Wir sprechen uns für die Sicherung guter Böden zur Lebensmittelproduktion, für Agri-PV und für die Fokussierung auf bereits versiegelte Flächen aus. Bei der notwendigen Anpassung der Regionalplanung an die neu gesetzten Ausbauziele vertreten wir im Rahmen von Beteiligungsverfahren die Interessen unserer Mitglieder.
Bewirtschaftungsverbot unter Streuobst entfällt
Die GAP-Konditionalitäten-Verordnung sah vor, dass ungenutztes Grünland unter Streuobst als Brache eingestuft wurde. Somit galt ein striktes Mäh- und Mulchverbot auf Streuobstwiesen, die nicht beweidet wurden oder deren Aufwuchs nicht abgefahren wurde. Die Bewirtschaftung des Streuobstes wurde somit erheblich verkompliziert. Wir haben uns auf Landes- und Bundesebene dafür eingesetzt, dass diese praxisferne Vorgabe gestrichen wird – mit Erfolg. In der neuen Fassung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes werden Streuobstwiesen explizit vom Bewirtschaftungsverbot ausgenommen.
Tierhaltung und Grünland
Tierschutzgesetz
Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen im Tierschutzgesetz werden den Strukturwandel der tierhaltenden Betriebe in Südbaden nochmals deutlich beschleunigen. Um dem entgegenzuwirken, haben die Landesbauernverbände eine digitale Unterschriftenaktion mit Resolution gegen das geplante Tierschutzgesetz auf den Weg gebracht. Diese wurde dem Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft im deutschen Bundestag übergeben. Außerdem haben wir gemeinsam mit anderen Akteuren der süddeutschen Milchwirtschaft eine Stellungnahme verfasst, in der wir fordern, dass die Kombihaltung als weiterhin akzeptable Haltungsform gewertet wird. Darüber hinaus fordern wir, die bestehenden Regelungen des §5 Absatz 3 Nummer 2 im Tierschutzgesetz in der gültigen Fassung beizubehalten, um Landwirten beim Veröden der Hornanlagen weiterhin das etablierte schonende Verfahren mittels Schmerzmittelgabe und Sedierung sowie Durchführung zu einem optimalen Zeitpunkt zu ermöglichen.
Wolf und Herdenschutz
Die Rückkehr des Wolfs nach Baden-Württemberg stellt die Weidetierhaltung vor große Herausforderungen. Besonders in unwegsamen Regionen wie dem Schwarzwald sind die vorgeschlagenen Herdenschutzmaßnahmen schwer umsetzbar. Wir haben uns frühzeitig dafür eingesetzt, dass die Sorgen und Ängste der Landwirte bezüglich der Wolfspopulation in die politische Diskussion eingebracht werden. In mehreren Gesprächen mit dem Umweltministerium haben wir die Kritik aus dem Berufsstand eingebracht, um auf mögliche Anpassungen hinzuwirken, die den Landwirten mehr Unterstützung bieten könnten. Ebenso standen die aktuellen Regelungen zur Entnahme von Wölfen im Mittelpunkt der Gespräche. In der Koordinationsgruppe Wolf des Landes haben wir die Entwicklung praktikabler Lösungsansätze vorangetrieben. Gleichzeitig haben wir die Öffentlichkeit über die Herausforderungen informiert, die mit der Rückkehr des Wolfs in landwirtschaftlich geprägte Regionen einhergehen. Durch das BLHV-„Wolfsschild“ konnte eine größere Sensibilisierung erreicht werden.
Gemeinsam mit unseren Partnern, dem Naturpark Südschwarzwald und der Erzeugergemeinschaft Schwarzwald Bio-Weiderind, haben wir im Herbst 2023 das Projekt “Betriebsbegleitende Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen beim Rind auf ausgewählten Flächen im Südschwarzwald“ ins Leben gerufen. Ziel des Projekts ist es, Herdenschutzmaßnahmen beim Rind auf ihre Praxistauglichkeit zu prüfen. Dafür werden 15 Projektbetriebe bei der Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen begleitet und unterstützt. Die gesammelten Erfahrungen werden kontinuierlich an die politischen Vertreter aus dem Umweltministerium rückgespiegelt. Zudem besteht ein enger Austausch mit der forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) sowie dem landwirtschaftlichem Ausbildungszentrum Baden-Württemberg (LAZBW). Im Rahmen des Projekts fanden außerdem ein Weideabend und mehrere Weidestammtische statt, bei denen aktuelle Erkenntnisse aus dem Wolfsmonitoring und wichtige Informationen zur Zäunung nach guter fachlicher Praxis geteilt wurden.
Weidepflicht für Öko-Pflanzenfresser
Die in der EU-Ökoverordnung vorgesehene Weidepflicht für Öko-Pflanzenfresser stellt viele Betriebe vor Herausforderungen. Ohne Weide ist jedoch in Zukunft keine ökologische Pflanzenfresserhaltung mehr möglich. Wir setzen uns in Gesprächen mit Ökoverbänden, dem Referat Ökolandbau im Ministerium ländlicher Raum und Verbraucherschutz und den Öko-Kontrollstellen für eine praxisnahe Umsetzung ein, die die individuellen Standortbedingungen berücksichtigt und für die Betriebe keinen Mehraufwand durch zusätzliche Bürokratie mit sich bringt.
FAKT G7 “Kälber”-Förderung
Die FAKT G7-Förderung unterstützt die Aufzucht männlicher Milchviehkälber mit 35 € pro Tier. Damit sollen die wirtschaftlichen Nachteile ausgeglichen und es soll sichergestellt werden, dass die Kälber für die Verwertung des Grünlands in Baden-Württemberg erhalten bleiben. Allerdings ist die Fördersumme zu niedrig, der bürokratische Aufwand hoch, und nur Betriebe mit mindestens 10 Stallplätzen sowie Außenklimakontakt sind förderfähig, was in Höhenlagen im Winter problematisch ist. Wir haben daher eine Position zur Verbesserung der FAKT G7-Förderung verabschiedet, in der eine Anpassung der Förderkonditionen gefordert wird.
EIP-Projekt „Kooperation für Qualitätsrindfleisch, Kreislaufwirtschaft und Naturschutz (KoRinNa)“
Jährlich werden zahlreiche Milchviehkälber aus der Region exportiert. Gleichzeitig ist die Zahl der Rinder seit Jahrzehnten rückläufig und naturschutzfachlich wertvollen Grünlandflächen droht die Sukzession. Als Partner des EIP-Projekts “Kooperation von Berg- und Ackerbauern für Qualitätsrindfleisch, Kreislaufwirtschaft und Naturschutz“ (KoRinNa) setzen wir uns dafür ein, neue Absatzwege für Kälber aus der Bio-Milchviehhaltung zu schaffen. Bei vier Betriebsbesichtigungen konnten sich über 100 Landwirte darüber informieren, wie die Aufzucht und Mast von Milchviehkälbern in bestehende Betriebskonzepte integriert werden kann. Durch Berichte in der Badischen Bauernzeitung, auf wirLandwirten und in unseren Fachgremien wurde der innovative Ansatz des Projekts in die landwirtschaftliche Praxis getragen.
Wald und Jagd
Belange der Waldbesitzer vertreten
Die letzten Jahre waren durch eine Vielzahl von Herausforderungen für die Forstwirtschaft geprägt, insbesondere durch Schäden, die durch den Klimawandel, Schädlinge und extreme Wetterereignisse verursacht wurden. Zudem sorgt die von der Bundesregierung geplante Novellierung des Bundeswaldgesetzes für Unsicherheit. Durch unsere aktive Rolle in verschiedenen Gremien und Ausschüssen, wie dem Landesbeirat für Forstwirtschaft, haben wir dazu beigetragen, dass die Belange der Waldbesitzer bei politischen Entscheidungsprozessen berücksichtigt werden. Im Nationalparkbeirat haben wir die Problematik des Borkenkäferbefalls im Randbereich des Nationalparks Schwarzwald deutlich gemacht. Infolgedessen wurde ein Projekt zur intensiveren Überwachung der Borkenkäferpopulationen im Randbereich des Parks angestoßen. Sollte sich die Lage verschärfen, werden wir die Politik an die Versprechen erinnern, die im Rahmen der Gründung des Nationalparks gemacht wurden, um einen wirksamen Schutz der umliegenden Wälder zu gewährleisten. In Gesprächen mit Bundestagsabgeordneten zum Bundeswaldgesetz haben wir gefordert, dass die Novelle sowohl ökonomische als auch ökologische Anforderungen der heimischen Forstwirtschaft berücksichtigen muss.
Entwaldungsfreies Lieferkettengesetz
Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) soll die Entwaldung stoppen. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Regenwald. Die Verordnung gilt aber auch für Holzproduzenten innerhalb der EU und hätte weitreichende Konsequenzen für Waldbauern und Landwirte in Südbaden. Sie sollte ursprünglich ab 2025 in Kraft treten. In einem persönlichen Gespräch diskutierte BLHV-Präsident Bernhard Bolkart mit Jörg-Andreas Krüger, Präsident NABU Deutschland, die Auswirkungen der Verordnung. Im Anschluss wurde eine gemeinsame Stellungnahme veröffentlicht, in der eine Revision der Verordnung gefordert wurde. Das Inkrafttreten der Verordnung wurde nun um ein Jahr verschoben. Diesen Zeitraum nutzen wir, um sicherzustellen, dass eine grundlegende Anpassung der Verordnung erfolgt, um zusätzlichen bürokratischen Aufwand für unsere Betriebe zu verhindern.
Erweiterung Nationalpark Schwarzwald
Die Erweiterung des Nationalparks Schwarzwald bringt Herausforderungen für die forstwirtschaftlichen Betriebe mit sich. Da in der Kernzone des Nationalparks keine Bewirtschaftung stattfindet, kommt es hier bereits jetzt regelmäßig zu einer unkontrollierten Massenvermehrung des Borkenkäfers. Davon sind auch angrenzende Waldgebiete betroffen.
BLHV-Präsident Bernhard Bolkart setzte sich mit einem Brief an Ministerpräsident Winfried Kretschmann für einen konstruktiven Austausch um die Flächenzuschnitte und die Bewirtschaftung des Nationalparks und dessen Pufferzone ein. Darin forderte er, dass auf die Wirtschaftlichkeit des angrenzenden Privatwalds Rücksicht genommen werden müsse und entstandene Schäden durch einen finanziellen Ausgleich abgemildert werden sollten.
Mountainbikes im Wald
Immer häufiger errichten Mountainbiker im Wald illegale Trails. Damit können Haftungsrisiken für Waldbesitzer einhergehen. Wir fordern daher eine Entlastung der Waldbesitzer im Haftungsbereich. Zudem setzen wir uns dafür ein, dass inoffizielle, illegale Trails aus Outdoor-Apps wie Komoot entfernt werden. Gleichzeitig befürworten wir legale Trails, wenn eine schriftliche Vereinbarung zwischen Waldbesitzer und Betreiber oder Kommune vorliegt, die die Haftung und Verkehrssicherung regelt. Dafür haben wir gemeinsam mit dem Badischen Gemeinde-Versicherungsverband eine Radwegevereinbarung entwickelt.
Wildschäden elektronisch melden
Die Durchführungsverordnung zum Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) wurde überarbeitet. Dabei hat der BLHV erreicht, dass Wildschäden bei der Gemeinde innerhalb der Wochenfrist künftig auch per E-Mail angemeldet werden können. Bislang war die schriftliche Anmeldung vorgeschrieben oder die Anmeldung zur Niederschrift.
Bildung, Öffentlichkeitsarbeit, Vermarktung
Vertrauensstelle Außerfamiliäre Hofübergabe
Immer mehr landwirtschaftliche Betriebe finden keine innerfamiliäre Nachfolge. Gleichzeitig gibt es eine steigende Anzahl von Schülern ohne Betrieb in den landwirtschaftlichen Berufsschulen. Gemeinsam mit dem Bildungshaus Kloster St. Ulrich, der Katholischen Landbewegung der Erzdiözese Freiburg, dem Regierungspräsidium Freiburg, dem LandFrauenverband Südbaden und dem Bund Badischer Landjugend haben wir deshalb die Vertrauensstelle Außerfamiliäre Hofübergabe ins Leben gerufen. Seit Herbst 2022 bietet sie einen Anlaufpunkt für Hofsuchende und Übergebende. Bislang haben sich über 90 Personen gemeldet. Mehrmals im Jahr findet für Interessierte ein Stammtisch “Außerfamiliäre Hofübergabe” statt.
Seit dem Jahr 2021 setzen wir uns für die Qualitätsverbesserung in der landwirtschaftlichen Aus- und Weiterbildung ein. Daraus resultieren zehn zusätzliche Personalstellen an den Fachschulen, die 2024 zum Großteil besetzt werden konnten. Gemeinsam mit dem Bund Badischer Landjugend, dem LandFrauenverband Südbaden sowie dem Landesbauernverband Baden-Württemberg begleiten wir den Prozess im Rahmen eines Expertenkreises, der die landwirtschaftlichen Fachschulen in Baden-Württemberg fit für die Zukunft machen soll. Konkrete Maßnahmen sind schon in der Umsetzung: Für die Hochburg in Emmendingen stehen Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen für das Wohnheim an und an der Akademie für Landbau und Hauswirtschaft Kupferzell ist ein Erweiterungsbau für Unterrichtsräume geplant, der durch einen Landeszuschuss von 5,9 Millionen Euro in den Jahren 2024 bis 2026 finanziert werden soll.
Neue Ausbildungsverordnung
Angehende Fachkräfte in der Landwirtschaft müssen sich mit modernen Technologien, nachhaltigen Anbaumethoden und den sich wandelnden Marktanforderungen vertraut machen; die Ausbildung muss an diese Gegebenheiten angepasst werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu sichern und die Branche langfristig zu stärken. Wir setzen uns dafür ein, die aktuelle Ausbildungsverordnung aus dem Jahr 1995 an die heutigen Anforderungen und Veränderungen in der Landwirtschaft anzupassen. Ein zentraler Punkt der Diskussion ist die Integration moderner landwirtschaftlicher Technologien und nachhaltiger Praktiken in die Ausbildung. Dies umfasst unter anderem den Einsatz von Precision Farming, Digitalisierung und ökologischen Anbaumethoden. Wir haben uns außerdem dafür stark gemacht, dass der T-Führerschein nicht in die Ausbildungsordnung mit aufgenommen wird. Dies hätte zur Folge, dass die Ausbildungsbetriebe diesen, bei Nichtvorhandensein, finanzieren müssten.
Fachschulkurse zur Qualifizierung als landwirtschaftlicher Unternehmer
Um auf die Anforderungen der modernen Arbeitswelt in der Landwirtschaft gut vorbereitet zu sein, müssen Fachschüler nicht nur fachlich, sondern auch in der Persönlichkeitsentwicklung ausgebildet werden. Die Fachschulwochen in St. Ulrich sollen die angehenden Fachkräfte dabei unterstützen. In den vergangenen Jahren wurde das Angebot überarbeitet. Der BLHV ist aktiv in die Planung und Durchführung dieser Wochen involviert und hat qualifizierte Referentinnen gewonnen, um ein attraktives und altersgerechtes Programm zu gestalten. Das überarbeitete Programm hat die Attraktivität der Fachschulwochen erhöht und umfasst zentrale Themen wie Selbst- und Fremdbild, Zeitmanagement, Motivation, Stressbewältigung und Rhetorik, ergänzt durch Abendveranstaltungen sowie eine dritte Woche zur Berufs- und Arbeitspädagogik zur optimalen Vorbereitung auf die Abschlussprüfung.
Digitale Nachwuchswerbung
Im Projekt “Dein erster Tag”, das von uns initiiert wurde, erhielten Schülerinnen und Schüler mithilfe von VR-Brillen einen Einblick in den landwirtschaftlichen Berufsalltag. Zwischen September 2021 und Juni 2024 wurde das VR-Erlebnis 58.407 Mal in weiterführenden Schulen abgerufen. Der begleitende Film wurde ganze 1.246.492 Mal angeschaut und 1.116 Ausbildungsinteressierte wurden auf die Karriereseite weitergeleitet. Der Film zum Beruf Landwirt gehört damit zu den beliebtesten der knapp 300 Berufe auf der Karriereseite. Das Projekt wurde durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg unterstützt.!
b|u|s Unternehmertrainings für mehr Erfolg und Lebensqualität
Landwirtinnen und Landwirte stehen vor wachsenden Herausforderungen und benötigen praxisnahe Weiterbildungen, um betriebswirtschaftliche, unternehmerische und soziale Kompetenzen zu stärken. In Zusammenarbeit mit der Andreas Hermes Akademie und dem Bildungshaus Kloster St. Ulrich stellen wir ein maßgeschneidertes Bildungsangebot bereit, das praxisnah und auf die spezifischen Bedürfnisse der Landwirte zugeschnitten ist. Seit dem Start der BUS-Kurse („Betriebswirtschaft, Unternehmensführung und Sozialkompetenz“) im Jahr 2020 haben diese sich als äußerst erfolgreich erwiesen. Die hohe Nachfrage und positive Resonanz führten dazu, dass in diesem Jahr bereits der vierte Kurs mit 16 Teilnehmenden ausgebucht ist.
Förderung der Vermarktung regionaler Lebensmittel an Großküchen
Immer mehr Kantinen und Restaurants wollen (bio-)regionale Produkte, stoßen jedoch auf Herausforderungen bei der Suche nach geeigneten Lieferanten. Die digitale B2B-Plattform “nearbuy” unterstützt Betriebe bei der Vermarktung und Beschaffung regionaler Produkte. Gemeinsam mit unseren Partnern haben wir eine einjährige Pilotphase in der Region Freiburg durchgeführt, damit Betriebe die Plattform kostenlos erproben können. Mehr als 100 Betriebe haben sich registriert und zahlreiche Handelsbeziehungen wurden geknüpft. Bei vier Veranstaltungen mit insgesamt rund 250 Teilnehmern, wie dem „RegioForum“ an der Messe Freiburg konnten sich die Betriebe mit neuen Abnehmern vernetzen.
Verbrauchern Weide näherbringen
Der Zusammenhang zwischen nachhaltiger Landnutzung, Landschaftserhalt und Naturschutz steht im Zentrum der Arbeit der Naturparke Südschwarzwald und Schwarzwald Mitte/Nord. Insbesondere die Bewirtschaftung von Weideflächen durch traditionelle Weidetierhaltung spielt eine entscheidende Rolle für die Erhaltung der Landschaftsqualität und die Förderung der Biodiversität. Wir engagieren uns aktiv im Gesamtvorstand der Naturparke sowie in der AG Landwirtschaft des Naturparks Südschwarzwald, um diese Themen gemeinschaftlich voranzubringen. Anlässlich des 25. Jubiläums des Naturparks Südschwarzwald organisierten wir in der AG Landwirtschaft drei Weide-Erlebnistage. Sie brachten den Teilnehmenden die Bedeutung der Weidetierhaltung für die Landschaftspflege und die Förderung der Biodiversität näher.
Mentale Gesundheit
Psychische Probleme sind nach wie vor in vielen landwirtschaftlichen Familien ein Tabuthema. Das wollen wir ändern. In unserem Winterprogramm 23/24 haben wir in einem Onlinevortrag über das Thema informiert und werden das Angebot im nächsten Winter weiter ausbauen. Über das Onlineformat wirlandwirten werden regelmäßig hilfreiche Infopostings für Landwirtinnen und Landwirte geteilt. Aktuell wird an einer Podcastreihe gearbeitet, bei der Betroffene und Experten zu Wort kommen. Sie soll im Herbst 24 erscheinen. Außerdem haben wir eine Übersicht der Hilfsangebote der SVLFG auf unserer Website erstellt. Diese sind einsehbar unter: Angebote der SVLFG zum Thema Mentale Gesundheit – BLHV
Winterbildungsprogramm
Die Landwirtschaft entwickelt sich ständig weiter. Um sich diesen Veränderungen anzupassen, Innovationen umzusetzen, technologische Fortschritte zu nutzen und wirtschaftlich stabil zu bleiben, benötigen Landwirte entsprechendes Wissen und passende Bildungsformate. Jedes Jahr organisieren wir ein Winterbildungsprogramm, das Landwirten vielfältige Bildungsangebote macht. Im Winterprogramm 2023/24 stand das Thema “Energie” im Zentrum. Veranstaltungen zu Photovoltaik, Energieeffizienzsteigerung, AgriPV, Biomasse und effizientem Heizen mit Holz wurden angeboten. Zusätzlich umfasste das Programm Themen wie Sozialversicherung im Nebenerwerb, Neuerungen im GbR-Recht, mentale Gesundheit und Jungunternehmertum. Das BLHV-Winterbildungsprogramm fördert die kontinuierliche Weiterentwicklung und Professionalisierung der Landwirtschaft und trägt dazu bei, dass die Landwirte erfolgreich und nachhaltig wirtschaften können. Darüber hinaus bieten die Veranstaltungen die Möglichkeit, sich zu aktuellen Themen auszutauschen.
Liebe Mitglieder, liebe Leserinnen und Leser,
das vergangene Jahr war in vielerlei Hinsicht herausfordernd, aber auch richtungsweisend für die Land- und Forstwirtschaft in Südbaden. Ob politische Neuausrichtungen, wirtschaftliche Unsicherheiten oder die Auswirkungen des Klimawandels – als berufsständische Interessenvertretung stehen wir vor der Aufgabe, die Interessen unserer Mitglieder in einem zunehmend komplexen Umfeld zu vertreten und zu stärken. Diese Herausforderungen zeigen, wie wichtig unser gemeinsames Handeln ist. Mit unserer starken Stimme konnten wir entscheidende Impulse setzen – sei es bei Protestaktionen, in den Gesprächen mit politischen Entscheidungsträgern oder durch die stetige Unterstützung unserer Mitglieder im Alltag.
Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über die wichtigsten Themen und Aktivitäten, die wir im vergangenen Jahr mit viel Engagement verfolgt haben. Er zeigt nicht nur die Herausforderungen, sondern auch die Erfolge, die wir gemeinsam für die Land- und Forstwirtschaft in Südbaden erreicht haben. Ich danke allen, die zu diesen Erfolgen beigetragen haben, sei es durch ihr ehrenamtliches Engagement, ihre Teilnahme an den Veranstaltungen oder durch die tägliche Arbeit auf den Höfen und in den Wäldern.
Gemeinsam werden wir auch in Zukunft die Interessen unserer Landwirte und Waldbesitzer entschlossen vertreten.
Herzlichst
Bernhard Bolkart
Verbandsarbeit
Bauerndemos
Die Streichung der Agrardieselbeihilfen und der Kfz-Steuerbefreiung für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge trieb zwischen Dezember 2023 und März 2024 zahlreiche Landwirte bundes- und europaweit auf die Straßen. Durch Sternfahrten, Mahnwachen und andere Protestaktionen stellten sie sich gegen die politischen und gesetzgeberischen Eingriffe. Die Aktionen erzeugten ein enormes Medienecho und sehr viel öffentliche Aufmerksamkeit für die Belange der Landwirtschaft. Auf diesen Druck hin entfiel die Streichung der Kfz-Steuerbefreiung. Weitere konkrete Erfolge können verzeichnet werden, wie die Streichung der Stilllegungspflicht (GLÖZ 8) und weitere Flexibilisierungen bei den Konditionalitätsregeln im Rahmen der GAP-Förderung. Auf EU-Ebene wurde die verschärfte Pflanzenschutz-Anwendungsregelung (SUR) mit pauschalen Reduktionszielen und Verboten in Schutzgebieten vollständig zurückgewiesen. Wir organisierten über 100 Aktionen, koordinierten die Proteste, mobilisierten die Landwirte und führten Gespräche mit politischen Entscheidungsträgern. Zudem wurden Forderungspapiere erarbeitet, die den Grundstein für langfristige Veränderungen legen sollen.
Strategiedialog Landwirtschaft Baden-Württemberg
Der Strategiedialog Landwirtschaft (SDL) wurde auf Initiative der Landesregierung ins Leben gerufen, um die Zukunft der bäuerlichen Landwirtschaft in Baden-Württemberg zu sichern. Ziel ist es, angemessene Preise für regionale landwirtschaftliche Produkte zu sichern und die Artenvielfalt in der Kulturlandschaft zu stärken. Wir waren aktiv in drei der fünf Arbeitsgruppen des Strategiedialogs Landwirtschaft vertreten. Dort setzten wir uns für die Interessen der Landwirtschaft ein und trieben die Erarbeitung von praktikablen Lösungsansätzen für die Herausforderungen der Landwirtschaft voran. Ergebnis des Strategiedialogs ist der Gesellschaftsvertrag Landwirtschaft. Dieser enthält Maßnahmen, die im Rahmen des Strategiedialogs erarbeitet wurden, und stellt die Weichen für die Agrarpolitik in den kommenden Jahrzehnten. Aufgrund des gemeinschaftlichen Einsatzes der Bauernverbände in Baden-Württemberg werden zur Umsetzung der Maßnahmen 143 Mio. Euro bereitgestellt.
Volksantrag
Mit über 53.000 Unterschriften reichten wir gemeinsam mit Landwirtschafts- und Umweltschutzverbänden den Volksantrag “Ländle Leben Lassen” beim Landtag ein. Wesentliches Ziel des Volkantrags war, dass das Land die im Koalitionsvertrag verankerten Ziele zum Flächenschutz verbindlich einhält. Obwohl die Verbände bis zur abschließenden Beratung zahlreiche Gespräche mit Abgeordneten führten, wurde der Antrag abgelehnt. Die Regierungskoalition hat somit nicht die Absicht, die eigenen Versprechen zum Flächenschutz zu realisieren. Gemeinsam mit den Kooperationspartnern werden wir nun weitere Schritte besprechen.
Beitrag zur Entlastungsallianz Baden-Württemberg (Stand: 25.03.2024)
Die Entlastungsallianz Baden-Württemberg wurde von der Landesregierung Baden-Württemberg ins Leben gerufen, um den bürokratischen Aufwand für Unternehmen, Kommunen und die Landwirtschaft zu reduzieren. Ziel der Allianz ist es, unnötige Regelungen zu identifizieren und zu vereinfachen. Gemeinsam mit dem LBV haben wir eine Reihe von Vorschlägen zur Entbürokratisierung eingereicht. Diese umfassen unter anderem die Einschränkung der Gutachtenpflicht bei Genehmigungsverfahren, Erleichterungen für Nebenerwerbsbetriebe bei Bauvorhaben im Außenbereich oder Vereinfachungen für Direktvermarkter in Bezug auf Verpackungs- und Etikettierungsvorschriften. Durch unsere Beteiligung stellen wir sicher, dass die Anliegen der Landwirtschaft gehört und berücksichtigt werden. So können wir aktiv dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe zu sichern und die Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft in Baden-Württemberg zu verbessern.
Forderungen für eine zukunftsfähige Landwirtschaft
Das Forderungspapier, erstmals vorgestellt anlässlich des Landesbauerntags am 24.02.2024 in Oberkirch durch den Vorstand des BLHV, umfasst Maßnahmen, die sowohl eine unmittelbare Unterstützung für unsere Landwirte bedeuten als auch die Weichen für eine zukunftsfähige Landwirtschaft in Deutschland stellen. Die Forderungen sollen zu kurzfristigen Entlastungen führen und zugleich den Grundstein für langfristige Veränderungen legen. Einige dieser Forderungen wurden zwischenzeitlich von der Politik umgesetzt, zum Beispiel die Aufhebung der Stoffstrombilanz.
Zu unseren zentralen Forderungen gehören:
Struktur und Umwelt
GAP
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) hat entscheidende Auswirkungen auf das Einkommen der Landwirte in Südbaden. In den Diskussionen zur nächsten GAP-Reform ab 2027 versuchen unterschiedliche Interessenvertretungen ihre Vorstellungen zur Verteilung der begrenzten Mittel durchzusetzen. In Gesprächen mit Politik und Behörden und in den Gremien des Deutschen Bauernverbandes setzen wir uns für die Belange der südbadischen Landwirtschaft ein. Um das Spektrum der Ideen zur Reform der GAP nach 2027 zu beleuchten, haben wir ein Webinar zum Modell der erfolgsorientierten Agrarprämie mit dem Kieler Agrarökonomen Prof. Dr. Uwe Latacz-Lohmann veranstaltet. Gleichzeitig sammelte das Team der agrar- und ernährungswissenschaftlichen Fakultät Erkenntnisse über die Bedürfnisse und Notwendigkeiten unserer südbadischen Betriebe.
Verpflichtende Flächenstilllegung nach GLÖZ-Standard 8
Im Jahr 2023 führte die EU im Rahmen der Reform der GAP die GLÖZ-Standards ein, wobei der der GLÖZ-Standard 8 eine verpflichtende Flächenstilllegung vorsieht. Landwirte müssten demnach jährlich mindestens vier Prozent ihres Ackerlands als nichtproduktive Fläche vorhalten, um ihren Anspruch auf staatliche Fördergelder zu sichern. Wir setzten uns entschieden für die Aussetzung der Stilllegungspflicht ein, da eine solche Regelung für Landwirte erhebliche wirtschaftliche Nachteile mit sich bringt. Die Verpflichtung, einen Teil des Ackerlands stillzulegen, führt zu einem Einkommensverlust, der insbesondere in Zeiten globaler Ernährungskrisen nicht tragbar ist. Durch den Einsatz der Bauernverbände hat die EU-Kommission beschlossen, die Pflicht zur Stilllegung für das Jahr 2024 auszusetzen.
Erosionsschutz nach GLÖZ-Standard 5
Mit der Umsetzung der neuen GAP ab 2023 wurde der sogenannte Regenerosivitätsfaktor neu in die Berechnung der Erosionsneigung von Flächen miteinbezogen. Dies hatte zur Folge, dass die Erosionsschutzkulissen auf 60% der Ackerfläche in Baden-Württemberg ausgeweitet wurden. Problematisch in diesem Zusammenhang ist das weitreichende Pflugverbot, das erhebliche Auswirkungen auf die gängige landwirtschaftliche Praxis hat. Wir haben Forderungen aufgestellt und diese an Landwirtschaftsminister Hauk und Umweltministerin Walker übermittelt. Das erfolgte in enger Abstimmung mit dem LBV Württemberg. Durch unser Intervenieren konnten Ausnahmen vom Pflugverbot erwirkt werden. Insbesondere in der Kulisse KWasser1 wurden hierdurch weitreichende Vereinfachungen erreicht.
Verspätete Auszahlung von FAKT
Die Auszahlung der Mittel für FAKT, Ökoregelung 4 und der Junglandwirteprämie verspätete sich in diesem Jahr erheblich. IT-Probleme sorgten für Verzögerungen, sodass der um einen Monat verschobene Start der Auszahlungen nur schleppend voranschritt. Anfang Juni waren nur etwa ein Drittel der FAKT-Gelder ausbezahlt. In einem gemeinsamen Schreiben an Landwirtschaftsminister Hauk forderten die Präsidenten von BLHV und LBV eine schnellstmögliche Auszahlung der Gelder. Sollte sich zukünftig die Auszahlung der GAP-Mittel verzögern, so müssten Vorauszahlungen geleistet werden.
Stoffstrombilanz
Die Stoffstrombilanz erfordert eine detaillierte Dokumentation sämtlicher Zu- und Abgänge von Stickstoff und Phosphor in landwirtschaftlichen Betrieben. Diese bürokratische Vorgabe führt in der Praxis zu einem erheblichen administrativen Aufwand, ohne einen klar erkennbaren Nutzen für die landwirtschaftlichen Betriebe oder die Umwelt zu bieten. Der BLHV hat daher konsequent die Abschaffung der Stoffstrombilanz gefordert. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg unterstützte diese Position und engagierte sich im Bundesrat für die Abschaffung der Regelung. Nach der Blockade des Düngegesetzes im Bundesrat wurde die Aussetzung der Stoffstrombilanz beschlossen.
Nature Restoration Law (NRL)
Die ursprünglichen Vorgaben des Nature Restoration Laws (NRL) hätten erhebliche Einschränkungen für die Landwirtschaft bedeutet. Der BLHV lehnte deshalb gemeinsam mit dem Deutschen Bauernverband die Gesetzesvorlage ab. Trotz Verabschiedung des NRL konnten die Bauernverbände viele Regelungen entschärfen. So wurde die verpflichtende Stilllegung von 10 Prozent landwirtschaftlicher Fläche gestrichen, und Wiederherstellungsmaßnahmen erfolgen nun freiwillig. Auch das Ziel, die Natur auf das Niveau der 1950er Jahre zurückzuführen, wurde entfernt. Zudem wurde die Ernährungssicherheit als zentrales Ziel des Gesetzes verankert, um eine nachhaltige Lebensmittelproduktion zu gewährleisten.
Saat- und Rabenkrähen
Saat- und Rabenkrähen verursachen hohe Schäden in landwirtschaftlichen Kulturen, von der Saat bis zur Ernte. Saatkrähen stehen unter Artenschutz und dürfen nicht bejagt werden. Gleichzeitig steigt die Population der Tiere kontinuierlich. Ein effektiver Schutz der Kulturen ist nicht möglich, insbesondere, seit die Beize mit Mesurol nicht mehr zulässig ist. Wir setzen uns dafür ein, dass eine Bejagung und ein effektives Bestandsmanagement der Schädlinge möglich wird. Mithilfe einer Online-Umfrage sammeln wir jedes Jahr Meldungen zu Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen, die durch Saat- und Rabenkrähen verursacht wurden. Die Rückmeldungen dienen als Grundlage für politische Forderungen. In Gesprächen mit Abgeordneten und mit den zuständigen Ministerien machen wir auf die Problematik aufmerksam und diskutieren Lösungen.
Biber
Der Biber breitet sich seit den 1990er Jahren in Baden-Württemberg aus. In einigen Regionen hat die Population bereits einen guten Erhaltungszustand erreicht, und vielerorts sind alle Habitate besetzt. Damit nehmen auch Schäden durch Verbiss, Aufstauungen und Vernässung zu. Im Gegensatz zur Handhabung in Bayern werden die durch den Biber verursachten Schäden nicht ausgeglichen. Der Biber steht unter Schutz und darf weder bejagt werden, noch dürfen seine Bauten entfernt werden. Wir haben ein Forderungspapier erstellt und Umweltministerin Walker übermittelt. Trotz einer unbefriedigenden Antwort bleiben wir in unserer Forderung konsequent, eine für die Landwirtschaft verträgliche Lösung zu finden.
Bewässerung
Der Klimawandel macht Bewässerung in der Landwirtschaft wichtiger. Schwankende Grundwasserpegel und längere Trockenperioden erschweren den Zugang zu Wasser. Moderne Bewässerungstechnik kann den Wasserverbrauch senken, ist jedoch teuer. Ein Förderprogramm unterstützt Bewässerungsverbände, aber deren Organisation ist komplex und zeitaufwendig. Die Verwaltungsvorschrift zur gemeinschaftlichen Bewässerungsinfrastruktur läuft 2025 aus. Wir haben ein Schreiben an das Ministerium für ländlichen Raum erstellt, in dem wir eine Verlängerung der Verwaltungsvorschrift fordern. Zudem unterstützen wir unsere Mitglieder bei der Gründung von Wasserverbänden. Im Rahmen eines gemeinsamen Infotags mit dem RP Freiburg haben wir mit Presse- und Politikvertretern über Lösungen und Herausforderungen gesprochen.
Ausbau Windkraft und Solarenergie
Der Ausbau von Windkraft und Solarenergie soll beschleunigt werden. Mit einem Flächenziel von 2 Prozent der Landesfläche erhöht sich der Druck auf dem landwirtschaftlichen Flächenmarkt. Einerseits bietet sich landwirtschaftlichen Betrieben die Möglichkeit eines sicheren Zusatzeinkommens, andererseits droht der Verlust von Pachtfläche. Der BLHV-Strukturausschuss formulierte in einer Sitzung verschiedene Forderungspunkte, um sich zum Flächenbedarf durch Photovoltaik zu positionieren. Wir sprechen uns für die Sicherung guter Böden zur Lebensmittelproduktion, für Agri-PV und für die Fokussierung auf bereits versiegelte Flächen aus. Bei der notwendigen Anpassung der Regionalplanung an die neu gesetzten Ausbauziele vertreten wir im Rahmen von Beteiligungsverfahren die Interessen unserer Mitglieder.
Bewirtschaftungsverbot unter Streuobst entfällt
Die GAP-Konditionalitäten-Verordnung sah vor, dass ungenutztes Grünland unter Streuobst als Brache eingestuft wurde. Somit galt ein striktes Mäh- und Mulchverbot auf Streuobstwiesen, die nicht beweidet wurden oder deren Aufwuchs nicht abgefahren wurde. Die Bewirtschaftung des Streuobstes wurde somit erheblich verkompliziert. Wir haben uns auf Landes- und Bundesebene dafür eingesetzt, dass diese praxisferne Vorgabe gestrichen wird – mit Erfolg. In der neuen Fassung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes werden Streuobstwiesen explizit vom Bewirtschaftungsverbot ausgenommen.
Tierhaltung und Grünland
Tierschutzgesetz
Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen im Tierschutzgesetz werden den Strukturwandel der tierhaltenden Betriebe in Südbaden nochmals deutlich beschleunigen. Um dem entgegenzuwirken, haben die Landesbauernverbände eine digitale Unterschriftenaktion mit Resolution gegen das geplante Tierschutzgesetz auf den Weg gebracht. Diese wurde dem Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft im deutschen Bundestag übergeben. Außerdem haben wir gemeinsam mit anderen Akteuren der süddeutschen Milchwirtschaft eine Stellungnahme verfasst, in der wir fordern, dass die Kombihaltung als weiterhin akzeptable Haltungsform gewertet wird. Darüber hinaus fordern wir, die bestehenden Regelungen des §5 Absatz 3 Nummer 2 im Tierschutzgesetz in der gültigen Fassung beizubehalten, um Landwirten beim Veröden der Hornanlagen weiterhin das etablierte schonende Verfahren mittels Schmerzmittelgabe und Sedierung sowie Durchführung zu einem optimalen Zeitpunkt zu ermöglichen.
Wolf und Herdenschutz
Die Rückkehr des Wolfs nach Baden-Württemberg stellt die Weidetierhaltung vor große Herausforderungen. Besonders in unwegsamen Regionen wie dem Schwarzwald sind die vorgeschlagenen Herdenschutzmaßnahmen schwer umsetzbar. Wir haben uns frühzeitig dafür eingesetzt, dass die Sorgen und Ängste der Landwirte bezüglich der Wolfspopulation in die politische Diskussion eingebracht werden. In mehreren Gesprächen mit dem Umweltministerium haben wir die Kritik aus dem Berufsstand eingebracht, um auf mögliche Anpassungen hinzuwirken, die den Landwirten mehr Unterstützung bieten könnten. Ebenso standen die aktuellen Regelungen zur Entnahme von Wölfen im Mittelpunkt der Gespräche. In der Koordinationsgruppe Wolf des Landes haben wir die Entwicklung praktikabler Lösungsansätze vorangetrieben. Gleichzeitig haben wir die Öffentlichkeit über die Herausforderungen informiert, die mit der Rückkehr des Wolfs in landwirtschaftlich geprägte Regionen einhergehen. Durch das BLHV-„Wolfsschild“ konnte eine größere Sensibilisierung erreicht werden.
Gemeinsam mit unseren Partnern, dem Naturpark Südschwarzwald und der Erzeugergemeinschaft Schwarzwald Bio-Weiderind, haben wir im Herbst 2023 das Projekt “Betriebsbegleitende Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen beim Rind auf ausgewählten Flächen im Südschwarzwald“ ins Leben gerufen. Ziel des Projekts ist es, Herdenschutzmaßnahmen beim Rind auf ihre Praxistauglichkeit zu prüfen. Dafür werden 15 Projektbetriebe bei der Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen begleitet und unterstützt. Die gesammelten Erfahrungen werden kontinuierlich an die politischen Vertreter aus dem Umweltministerium rückgespiegelt. Zudem besteht ein enger Austausch mit der forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) sowie dem landwirtschaftlichem Ausbildungszentrum Baden-Württemberg (LAZBW). Im Rahmen des Projekts fanden außerdem ein Weideabend und mehrere Weidestammtische statt, bei denen aktuelle Erkenntnisse aus dem Wolfsmonitoring und wichtige Informationen zur Zäunung nach guter fachlicher Praxis geteilt wurden.
Weidepflicht für Öko-Pflanzenfresser
Die in der EU-Ökoverordnung vorgesehene Weidepflicht für Öko-Pflanzenfresser stellt viele Betriebe vor Herausforderungen. Ohne Weide ist jedoch in Zukunft keine ökologische Pflanzenfresserhaltung mehr möglich. Wir setzen uns in Gesprächen mit Ökoverbänden, dem Referat Ökolandbau im Ministerium ländlicher Raum und Verbraucherschutz und den Öko-Kontrollstellen für eine praxisnahe Umsetzung ein, die die individuellen Standortbedingungen berücksichtigt und für die Betriebe keinen Mehraufwand durch zusätzliche Bürokratie mit sich bringt.
FAKT G7 “Kälber”-Förderung
Die FAKT G7-Förderung unterstützt die Aufzucht männlicher Milchviehkälber mit 35 € pro Tier. Damit sollen die wirtschaftlichen Nachteile ausgeglichen und es soll sichergestellt werden, dass die Kälber für die Verwertung des Grünlands in Baden-Württemberg erhalten bleiben. Allerdings ist die Fördersumme zu niedrig, der bürokratische Aufwand hoch, und nur Betriebe mit mindestens 10 Stallplätzen sowie Außenklimakontakt sind förderfähig, was in Höhenlagen im Winter problematisch ist. Wir haben daher eine Position zur Verbesserung der FAKT G7-Förderung verabschiedet, in der eine Anpassung der Förderkonditionen gefordert wird.
EIP-Projekt „Kooperation für Qualitätsrindfleisch, Kreislaufwirtschaft und Naturschutz (KoRinNa)“
Jährlich werden zahlreiche Milchviehkälber aus der Region exportiert. Gleichzeitig ist die Zahl der Rinder seit Jahrzehnten rückläufig und naturschutzfachlich wertvollen Grünlandflächen droht die Sukzession. Als Partner des EIP-Projekts “Kooperation von Berg- und Ackerbauern für Qualitätsrindfleisch, Kreislaufwirtschaft und Naturschutz“ (KoRinNa) setzen wir uns dafür ein, neue Absatzwege für Kälber aus der Bio-Milchviehhaltung zu schaffen. Bei vier Betriebsbesichtigungen konnten sich über 100 Landwirte darüber informieren, wie die Aufzucht und Mast von Milchviehkälbern in bestehende Betriebskonzepte integriert werden kann. Durch Berichte in der Badischen Bauernzeitung, auf wirLandwirten und in unseren Fachgremien wurde der innovative Ansatz des Projekts in die landwirtschaftliche Praxis getragen.
Wald und Jagd
Belange der Waldbesitzer vertreten
Die letzten Jahre waren durch eine Vielzahl von Herausforderungen für die Forstwirtschaft geprägt, insbesondere durch Schäden, die durch den Klimawandel, Schädlinge und extreme Wetterereignisse verursacht wurden. Zudem sorgt die von der Bundesregierung geplante Novellierung des Bundeswaldgesetzes für Unsicherheit. Durch unsere aktive Rolle in verschiedenen Gremien und Ausschüssen, wie dem Landesbeirat für Forstwirtschaft, haben wir dazu beigetragen, dass die Belange der Waldbesitzer bei politischen Entscheidungsprozessen berücksichtigt werden. Im Nationalparkbeirat haben wir die Problematik des Borkenkäferbefalls im Randbereich des Nationalparks Schwarzwald deutlich gemacht. Infolgedessen wurde ein Projekt zur intensiveren Überwachung der Borkenkäferpopulationen im Randbereich des Parks angestoßen. Sollte sich die Lage verschärfen, werden wir die Politik an die Versprechen erinnern, die im Rahmen der Gründung des Nationalparks gemacht wurden, um einen wirksamen Schutz der umliegenden Wälder zu gewährleisten. In Gesprächen mit Bundestagsabgeordneten zum Bundeswaldgesetz haben wir gefordert, dass die Novelle sowohl ökonomische als auch ökologische Anforderungen der heimischen Forstwirtschaft berücksichtigen muss.
Entwaldungsfreies Lieferkettengesetz
Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) soll die Entwaldung stoppen. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Regenwald. Die Verordnung gilt aber auch für Holzproduzenten innerhalb der EU und hätte weitreichende Konsequenzen für Waldbauern und Landwirte in Südbaden. Sie sollte ursprünglich ab 2025 in Kraft treten. In einem persönlichen Gespräch diskutierte BLHV-Präsident Bernhard Bolkart mit Jörg-Andreas Krüger, Präsident NABU Deutschland, die Auswirkungen der Verordnung. Im Anschluss wurde eine gemeinsame Stellungnahme veröffentlicht, in der eine Revision der Verordnung gefordert wurde. Das Inkrafttreten der Verordnung wurde nun um ein Jahr verschoben. Diesen Zeitraum nutzen wir, um sicherzustellen, dass eine grundlegende Anpassung der Verordnung erfolgt, um zusätzlichen bürokratischen Aufwand für unsere Betriebe zu verhindern.
Erweiterung Nationalpark Schwarzwald
Die Erweiterung des Nationalparks Schwarzwald bringt Herausforderungen für die forstwirtschaftlichen Betriebe mit sich. Da in der Kernzone des Nationalparks keine Bewirtschaftung stattfindet, kommt es hier bereits jetzt regelmäßig zu einer unkontrollierten Massenvermehrung des Borkenkäfers. Davon sind auch angrenzende Waldgebiete betroffen.
BLHV-Präsident Bernhard Bolkart setzte sich mit einem Brief an Ministerpräsident Winfried Kretschmann für einen konstruktiven Austausch um die Flächenzuschnitte und die Bewirtschaftung des Nationalparks und dessen Pufferzone ein. Darin forderte er, dass auf die Wirtschaftlichkeit des angrenzenden Privatwalds Rücksicht genommen werden müsse und entstandene Schäden durch einen finanziellen Ausgleich abgemildert werden sollten.
Mountainbikes im Wald
Immer häufiger errichten Mountainbiker im Wald illegale Trails. Damit können Haftungsrisiken für Waldbesitzer einhergehen. Wir fordern daher eine Entlastung der Waldbesitzer im Haftungsbereich. Zudem setzen wir uns dafür ein, dass inoffizielle, illegale Trails aus Outdoor-Apps wie Komoot entfernt werden. Gleichzeitig befürworten wir legale Trails, wenn eine schriftliche Vereinbarung zwischen Waldbesitzer und Betreiber oder Kommune vorliegt, die die Haftung und Verkehrssicherung regelt. Dafür haben wir gemeinsam mit dem Badischen Gemeinde-Versicherungsverband eine Radwegevereinbarung entwickelt.
Wildschäden elektronisch melden
Die Durchführungsverordnung zum Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) wurde überarbeitet. Dabei hat der BLHV erreicht, dass Wildschäden bei der Gemeinde innerhalb der Wochenfrist künftig auch per E-Mail angemeldet werden können. Bislang war die schriftliche Anmeldung vorgeschrieben oder die Anmeldung zur Niederschrift.
Bildung, Öffentlichkeitsarbeit, Vermarktung
Vertrauensstelle Außerfamiliäre Hofübergabe
Immer mehr landwirtschaftliche Betriebe finden keine innerfamiliäre Nachfolge. Gleichzeitig gibt es eine steigende Anzahl von Schülern ohne Betrieb in den landwirtschaftlichen Berufsschulen. Gemeinsam mit dem Bildungshaus Kloster St. Ulrich, der Katholischen Landbewegung der Erzdiözese Freiburg, dem Regierungspräsidium Freiburg, dem LandFrauenverband Südbaden und dem Bund Badischer Landjugend haben wir deshalb die Vertrauensstelle Außerfamiliäre Hofübergabe ins Leben gerufen. Seit Herbst 2022 bietet sie einen Anlaufpunkt für Hofsuchende und Übergebende. Bislang haben sich über 90 Personen gemeldet. Mehrmals im Jahr findet für Interessierte ein Stammtisch “Außerfamiliäre Hofübergabe” statt.
Weitere Informationen unter www.vertrauensstelle-hofuebergabe.de oder unter 0761-271-33-230
Qualitätsoffensive Bildung
Seit dem Jahr 2021 setzen wir uns für die Qualitätsverbesserung in der landwirtschaftlichen Aus- und Weiterbildung ein. Daraus resultieren zehn zusätzliche Personalstellen an den Fachschulen, die 2024 zum Großteil besetzt werden konnten. Gemeinsam mit dem Bund Badischer Landjugend, dem LandFrauenverband Südbaden sowie dem Landesbauernverband Baden-Württemberg begleiten wir den Prozess im Rahmen eines Expertenkreises, der die landwirtschaftlichen Fachschulen in Baden-Württemberg fit für die Zukunft machen soll. Konkrete Maßnahmen sind schon in der Umsetzung: Für die Hochburg in Emmendingen stehen Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen für das Wohnheim an und an der Akademie für Landbau und Hauswirtschaft Kupferzell ist ein Erweiterungsbau für Unterrichtsräume geplant, der durch einen Landeszuschuss von 5,9 Millionen Euro in den Jahren 2024 bis 2026 finanziert werden soll.
Neue Ausbildungsverordnung
Angehende Fachkräfte in der Landwirtschaft müssen sich mit modernen Technologien, nachhaltigen Anbaumethoden und den sich wandelnden Marktanforderungen vertraut machen; die Ausbildung muss an diese Gegebenheiten angepasst werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu sichern und die Branche langfristig zu stärken. Wir setzen uns dafür ein, die aktuelle Ausbildungsverordnung aus dem Jahr 1995 an die heutigen Anforderungen und Veränderungen in der Landwirtschaft anzupassen. Ein zentraler Punkt der Diskussion ist die Integration moderner landwirtschaftlicher Technologien und nachhaltiger Praktiken in die Ausbildung. Dies umfasst unter anderem den Einsatz von Precision Farming, Digitalisierung und ökologischen Anbaumethoden. Wir haben uns außerdem dafür stark gemacht, dass der T-Führerschein nicht in die Ausbildungsordnung mit aufgenommen wird. Dies hätte zur Folge, dass die Ausbildungsbetriebe diesen, bei Nichtvorhandensein, finanzieren müssten.
Fachschulkurse zur Qualifizierung als landwirtschaftlicher Unternehmer
Um auf die Anforderungen der modernen Arbeitswelt in der Landwirtschaft gut vorbereitet zu sein, müssen Fachschüler nicht nur fachlich, sondern auch in der Persönlichkeitsentwicklung ausgebildet werden. Die Fachschulwochen in St. Ulrich sollen die angehenden Fachkräfte dabei unterstützen. In den vergangenen Jahren wurde das Angebot überarbeitet. Der BLHV ist aktiv in die Planung und Durchführung dieser Wochen involviert und hat qualifizierte Referentinnen gewonnen, um ein attraktives und altersgerechtes Programm zu gestalten. Das überarbeitete Programm hat die Attraktivität der Fachschulwochen erhöht und umfasst zentrale Themen wie Selbst- und Fremdbild, Zeitmanagement, Motivation, Stressbewältigung und Rhetorik, ergänzt durch Abendveranstaltungen sowie eine dritte Woche zur Berufs- und Arbeitspädagogik zur optimalen Vorbereitung auf die Abschlussprüfung.
Digitale Nachwuchswerbung
Im Projekt “Dein erster Tag”, das von uns initiiert wurde, erhielten Schülerinnen und Schüler mithilfe von VR-Brillen einen Einblick in den landwirtschaftlichen Berufsalltag. Zwischen September 2021 und Juni 2024 wurde das VR-Erlebnis 58.407 Mal in weiterführenden Schulen abgerufen. Der begleitende Film wurde ganze 1.246.492 Mal angeschaut und 1.116 Ausbildungsinteressierte wurden auf die Karriereseite weitergeleitet. Der Film zum Beruf Landwirt gehört damit zu den beliebtesten der knapp 300 Berufe auf der Karriereseite. Das Projekt wurde durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg unterstützt.!
b|u|s Unternehmertrainings für mehr Erfolg und Lebensqualität
Landwirtinnen und Landwirte stehen vor wachsenden Herausforderungen und benötigen praxisnahe Weiterbildungen, um betriebswirtschaftliche, unternehmerische und soziale Kompetenzen zu stärken. In Zusammenarbeit mit der Andreas Hermes Akademie und dem Bildungshaus Kloster St. Ulrich stellen wir ein maßgeschneidertes Bildungsangebot bereit, das praxisnah und auf die spezifischen Bedürfnisse der Landwirte zugeschnitten ist. Seit dem Start der BUS-Kurse („Betriebswirtschaft, Unternehmensführung und Sozialkompetenz“) im Jahr 2020 haben diese sich als äußerst erfolgreich erwiesen. Die hohe Nachfrage und positive Resonanz führten dazu, dass in diesem Jahr bereits der vierte Kurs mit 16 Teilnehmenden ausgebucht ist.
Förderung der Vermarktung regionaler Lebensmittel an Großküchen
Immer mehr Kantinen und Restaurants wollen (bio-)regionale Produkte, stoßen jedoch auf Herausforderungen bei der Suche nach geeigneten Lieferanten. Die digitale B2B-Plattform “nearbuy” unterstützt Betriebe bei der Vermarktung und Beschaffung regionaler Produkte. Gemeinsam mit unseren Partnern haben wir eine einjährige Pilotphase in der Region Freiburg durchgeführt, damit Betriebe die Plattform kostenlos erproben können. Mehr als 100 Betriebe haben sich registriert und zahlreiche Handelsbeziehungen wurden geknüpft. Bei vier Veranstaltungen mit insgesamt rund 250 Teilnehmern, wie dem „RegioForum“ an der Messe Freiburg konnten sich die Betriebe mit neuen Abnehmern vernetzen.
Verbrauchern Weide näherbringen
Der Zusammenhang zwischen nachhaltiger Landnutzung, Landschaftserhalt und Naturschutz steht im Zentrum der Arbeit der Naturparke Südschwarzwald und Schwarzwald Mitte/Nord. Insbesondere die Bewirtschaftung von Weideflächen durch traditionelle Weidetierhaltung spielt eine entscheidende Rolle für die Erhaltung der Landschaftsqualität und die Förderung der Biodiversität. Wir engagieren uns aktiv im Gesamtvorstand der Naturparke sowie in der AG Landwirtschaft des Naturparks Südschwarzwald, um diese Themen gemeinschaftlich voranzubringen. Anlässlich des 25. Jubiläums des Naturparks Südschwarzwald organisierten wir in der AG Landwirtschaft drei Weide-Erlebnistage. Sie brachten den Teilnehmenden die Bedeutung der Weidetierhaltung für die Landschaftspflege und die Förderung der Biodiversität näher.
Mentale Gesundheit
Psychische Probleme sind nach wie vor in vielen landwirtschaftlichen Familien ein Tabuthema. Das wollen wir ändern. In unserem Winterprogramm 23/24 haben wir in einem Onlinevortrag über das Thema informiert und werden das Angebot im nächsten Winter weiter ausbauen. Über das Onlineformat wirlandwirten werden regelmäßig hilfreiche Infopostings für Landwirtinnen und Landwirte geteilt. Aktuell wird an einer Podcastreihe gearbeitet, bei der Betroffene und Experten zu Wort kommen. Sie soll im Herbst 24 erscheinen. Außerdem haben wir eine Übersicht der Hilfsangebote der SVLFG auf unserer Website erstellt. Diese sind einsehbar unter: Angebote der SVLFG zum Thema Mentale Gesundheit – BLHV
Winterbildungsprogramm
Die Landwirtschaft entwickelt sich ständig weiter. Um sich diesen Veränderungen anzupassen, Innovationen umzusetzen, technologische Fortschritte zu nutzen und wirtschaftlich stabil zu bleiben, benötigen Landwirte entsprechendes Wissen und passende Bildungsformate. Jedes Jahr organisieren wir ein Winterbildungsprogramm, das Landwirten vielfältige Bildungsangebote macht. Im Winterprogramm 2023/24 stand das Thema “Energie” im Zentrum. Veranstaltungen zu Photovoltaik, Energieeffizienzsteigerung, AgriPV, Biomasse und effizientem Heizen mit Holz wurden angeboten. Zusätzlich umfasste das Programm Themen wie Sozialversicherung im Nebenerwerb, Neuerungen im GbR-Recht, mentale Gesundheit und Jungunternehmertum. Das BLHV-Winterbildungsprogramm fördert die kontinuierliche Weiterentwicklung und Professionalisierung der Landwirtschaft und trägt dazu bei, dass die Landwirte erfolgreich und nachhaltig wirtschaften können. Darüber hinaus bieten die Veranstaltungen die Möglichkeit, sich zu aktuellen Themen auszutauschen.
Das aktuelle BLHV-Winterbildungsprogramm finden Sie unter: Winterbildungsprogramm 2024 – BLHV
Den BLHV-Tätigkeitsbericht können Sie hier herunterladen.