Das europäische Gesetzesvorhaben zur Wiederherstellung der Natur (NRL) wurde am 12. Juli vom Europaparlament zwar nicht abgelehnt. Jedoch konnten einige kritische Punkt abgewendet werden, wie der BLHV im Nachgang befindet.
BLHV-Präsident Bernhard Bolkart kritisiert, dass es in der Abstimmung im Parlament nicht mehr um die Ziele der Naturwiederherstellung ging, sondern ein reines Machtspiel stattfand. Das übergeordnete Ziel der Verordnung bleibt unverändert. Die Mitgliedstaaten sind demnach verpflichtet, bis 2030 Wiederherstellungsmaßnahmen für mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen der EU festzulegen, die wiederhergestellt werden müssen. Ebenso sollen bis 2050 Maßnahmen für alle geschädigten Ökosysteme eingeführt werden. Die Mitgliedstaaten müssen nationale Wiederherstellungspläne erstellen, konkrete Zwischenziele festlegen und Gebiete benennen.
Interessengruppen einbeziehen
Anstelle eines festen Bezugszeitraums von vor 70 Jahren, der maßgeblich für den angestrebten Zustand der Lebensräume ist, wurde eine Formulierung eingeführt, die sich auf die historische Verbreitung eines Lebensraumtyps bezieht. Bei der Erstellung dieser Pläne müssen nun verschiedene Interessengruppen einbezogen werden, einschließlich Landbewirtschafter und Flächeneigentümer. Die festen Ziele zur Umsetzung dieser Wiederherstellungsmaßnahmen beschränken sich nach der Entscheidung des Parlaments auf degradierte Natura-2000-Flächen. Ein ursprünglich vorgeschlagenes Verbot der Verschlechterung der Qualität von Ökosystemen wurde ebenfalls abgeschwächt und beinhaltet nun die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, sich zukünftig darum zu bemühen, eine weitere Verschlechterung zu verhindern. Die im Artikel 7 vorgesehene Renaturierung von 25000 Flusskilometern wurde dahingehend begrenzt, dass lediglich künstlich errichtete Hindernisse durchgängig sein müssen. Durch den Kommissionsvorschlag bestand die Gefahr eines erheblichen Verlusts wertvoller landwirtschaftlicher Flächen entlang von Gewässern.
Erleichterung
Die festen Ziele zur Steigerung der Bestäuberzahlen bis 2030 wurden durch das Ziel ersetzt, eine zufriedenstellende Bestandsgröße zu erreichen. Die Streichung von Artikel 9, der eine vorgesehene Zehn-Prozent-Quote für Landschaftselemente vorsah, sorgt für Erleichterung. Im Abschnitt über Waldökosysteme ist vorgesehen, dass europaweit drei Millionen Bäume gepflanzt werden sollen. Das Parlament fordert die Mitgliedstaaten auf, eine steigende Tendenz beim Index der häufigen Waldvögel und bei drei der folgenden Indikatoren zu erreichen: Anteil der Wälder mit ungleichmäßiger Altersstruktur, Vernetzung der Wälder, Bestand an organischem Kohlenstoff, Anteil der Wälder, die von einheimischen Baumarten dominiert werden, Baumartenvielfalt. Im Vergleich zum Kommissionsvorschlag wurden die Indikatoren für stehendes und liegendes Totholz gestrichen und die Anzahl der Indikatoren auf drei begrenzt. Damit wurde die Chance verpasst, die Anpassung der Wälder an den Klimawandel voranzutreiben. Im jetzt anstehenden Trilog gilt es, sich die Formulierungen genau anzuschauen und deren Auswirkungen genau abzuschätzen. Der BLHV sieht seine Aufgabe darin, das baden-württembergische Biodiversitätsstärkungsgesetz als Maximalziel im Bund mehrheitsfähig zu machen. Patrik Heizmann
Das europäische Gesetzesvorhaben zur Wiederherstellung der Natur (NRL) wurde am 12. Juli vom Europaparlament zwar nicht abgelehnt. Jedoch konnten einige kritische Punkt abgewendet werden, wie der BLHV im Nachgang befindet.
BLHV-Präsident Bernhard Bolkart kritisiert, dass es in der Abstimmung im Parlament nicht mehr um die Ziele der Naturwiederherstellung ging, sondern ein reines Machtspiel stattfand. Das übergeordnete Ziel der Verordnung bleibt unverändert. Die Mitgliedstaaten sind demnach verpflichtet, bis 2030 Wiederherstellungsmaßnahmen für mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen der EU festzulegen, die wiederhergestellt werden müssen. Ebenso sollen bis 2050 Maßnahmen für alle geschädigten Ökosysteme eingeführt werden. Die Mitgliedstaaten müssen nationale Wiederherstellungspläne erstellen, konkrete Zwischenziele festlegen und Gebiete benennen.
Interessengruppen einbeziehen
Anstelle eines festen Bezugszeitraums von vor 70 Jahren, der maßgeblich für den angestrebten Zustand der Lebensräume ist, wurde eine Formulierung eingeführt, die sich auf die historische Verbreitung eines Lebensraumtyps bezieht. Bei der Erstellung dieser Pläne müssen nun verschiedene Interessengruppen einbezogen werden, einschließlich Landbewirtschafter und Flächeneigentümer. Die festen Ziele zur Umsetzung dieser Wiederherstellungsmaßnahmen beschränken sich nach der Entscheidung des Parlaments auf degradierte Natura-2000-Flächen. Ein ursprünglich vorgeschlagenes Verbot der Verschlechterung der Qualität von Ökosystemen wurde ebenfalls abgeschwächt und beinhaltet nun die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, sich zukünftig darum zu bemühen, eine weitere Verschlechterung zu verhindern. Die im Artikel 7 vorgesehene Renaturierung von 25000 Flusskilometern wurde dahingehend begrenzt, dass lediglich künstlich errichtete Hindernisse durchgängig sein müssen. Durch den Kommissionsvorschlag bestand die Gefahr eines erheblichen Verlusts wertvoller landwirtschaftlicher Flächen entlang von Gewässern.
Erleichterung
Die festen Ziele zur Steigerung der Bestäuberzahlen bis 2030 wurden durch das Ziel ersetzt, eine zufriedenstellende Bestandsgröße zu erreichen. Die Streichung von Artikel 9, der eine vorgesehene Zehn-Prozent-Quote für Landschaftselemente vorsah, sorgt für Erleichterung. Im Abschnitt über Waldökosysteme ist vorgesehen, dass europaweit drei Millionen Bäume gepflanzt werden sollen. Das Parlament fordert die Mitgliedstaaten auf, eine steigende Tendenz beim Index der häufigen Waldvögel und bei drei der folgenden Indikatoren zu erreichen: Anteil der Wälder mit ungleichmäßiger Altersstruktur, Vernetzung der Wälder, Bestand an organischem Kohlenstoff, Anteil der Wälder, die von einheimischen Baumarten dominiert werden, Baumartenvielfalt. Im Vergleich zum Kommissionsvorschlag wurden die Indikatoren für stehendes und liegendes Totholz gestrichen und die Anzahl der Indikatoren auf drei begrenzt. Damit wurde die Chance verpasst, die Anpassung der Wälder an den Klimawandel voranzutreiben. Im jetzt anstehenden Trilog gilt es, sich die Formulierungen genau anzuschauen und deren Auswirkungen genau abzuschätzen. Der BLHV sieht seine Aufgabe darin, das baden-württembergische Biodiversitätsstärkungsgesetz als Maximalziel im Bund mehrheitsfähig zu machen. Patrik Heizmann