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SUR – Das müssen Landwirte wissen

Der Deutsche Bauernverband hat zusammengefasst welche Auswirkungen die Pläne der EU-Kommission zur Reduzierung von Pflanzenschutzmitteln auf die Landwirtschaft in Deutschland haben. Das Ergebnis ist besorgniserregend: neben dem Totalverbot in Schutzgebieten droht auch ein Bürokratiemonster und Auflagenwahnsinn. Der Deutsche Bauernverband und BLHV lehnen daher die EU-Kommissionsvorschläge grundlegend ab.

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Was sind die Vorschläge der Kommission?

Pauschale Reduktionsziele

Die Kommission möchte mit der geplanten Verordnung das allgemeine Reduktionsziel von 50 % weniger Pflanzenschutz nach Menge und Risiko (Risiko ist dabei noch nicht definiert) zusammen mit dem Teilziel von 50 % Reduktion auch bei „besonders gefährlichen“ Wirkstoffen umsetzen. Der Fokus liegt dabei auf der Reduktion von Substitutionskandidaten (CFS). Die Mitgliedstaaten tragen dabei gemeinsam zur Erreichung einer unionsweiten Reduzierung um 50 % bei und legen verbindliche nationale Ziele fest Rechtfertigungen für eine Abweichung nationaler Ziele von den 50 %-Zielen können auf historischen Entwicklungen und Intensitäten der Pflanzenschutzan­wendungen basieren.

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Schutzgebiete

Das grundsätzliche Verbot des Einsatzes von PSM in geschützten Gebietenbetrifft alle Schutz­ gebiete nach Naturschutzrecht, die von Deutschland nach Brüssel gemeldet wurden (CDDA-Da­ tenbank). Darin inbegriffen sind nach derzeitigem Stand fast alle Arten von Naturschutzgebie­ ten, aber auch Landschaftsschutzgebiete. Die in der Verordnung vorgesehenen Ausnahmengel­ ten nur für die Bekämpfung von invasiven Arten und Quarantäneschädlingen, das Verbot von PSMinSchutzgebieten ist daher faktisch total.

Nationale Aktionspläne und kulturspezifische Vorschriften

Weiterhin schwebt der Kommission vor, den Bäuerinnen und Bauern zukünftig durch sogenannte ,,kulturspezifische Vorschriften“ eine Art staatlich verordneten Pflanzenschutzplan vorzuschrei­ben. Diese Vorschriften sollen für jede Fruchtart im Rahmen der Nationalen Aktionspläne er­ stellt werden. Gibt es in einem Land erhebliche klimatische oder agronomische Unterschiede zwischen den Regionen, sollen für jede dieser Regionen eigene kulturspezifische Vorschriften erlassen werden. Die kulturartspezifischen Vorschriften stellen dann einen Handlungsleitfaden dar, in dessen Rahmen sich der Landwirt zukünftig zu bewegen hat Eine Änderung der spezifi­schen Vorschriften kann nur durch ein langwieriges Verfahren und nach Prüfung der Vorschläge durch die Kommission stattfinden.

Dokumentation

Die Kommission strebt weiterhin an, dass die Anwender vor jeder einzelnen Maßnahme nach­ weisen, dass sie alle(!) im Entwurf aufgezeigten alternativen Möglichkeiten geprüft haben, um den Einsatz von chemisch-synthetischen PSM zu vermeiden. Eingegeben werden sollen die Da­ten in ein digitales Register, eine manuelle Dokumentation auf Papier ist dann nicht mehr aus­ reichend. Wie dies aussehen könnte gibt ein Auszug aus dem begleitenden Assessment-Report wieder: ,,Zusätzlich zur Aufzeichnung des Pestizideinsatzes müssen sie [die Anwender] auch den Ansatz der integrierten Schädlingsbekämpfung aufzeichnen, den sie verfolgen. Die Aufzeich­nung könnte in Form eines Entscheidungsbaums erfolgen, der auf der IPM-Pyramide basiert und ggf. Schwellenwerte für Schädlingsbefall und wirtschaftliche Schäden enthält. Es könnte bedeu­ten, dass Fragen wie ‚ist ein bestimmtes Mittel durchführbar: ja, nein, wenn nicht, warum nicht?‘ beantwortet werden, wobei diese Entscheidung zu begründen und zu belegen ist, um dann zur nächsten Entscheidungsstufe in der Pyramide überzugehen. Die von den Mitgliedstaaten bereit­ gestellten Leitlinien würden ihnen helfen, die für ihre Verhältnisse am besten geeignete Schäd­lingsbekämpfungsmaßnahme zu ermitteln. Die Beratungsdienste werden ihnen weitere unab­hängige Ratschläge geben.“ Auch wenn dies nur ein Vorschlag ist, zeigt er doch auf, in welche Richtung es gehen soll.

Schulung und Beratung

Die Kommission lässt an mehreren Stellen im Entwurf keinen Zweifel daran, dass die Anwender von PSM in Zukunft wesentlich mehr geschult werden müssen, und zwar nicht nur im Umgang mit den Mitteln, sondern zu möglichen Alternativen zum chemisch-synthetischen Pflanzen­schutz. So soll es nicht nur die Pflicht zur Schulung an sich geben (vergleichbar mit dem deut­schen Sachkundenachweis), sondern auch eine verpflichtende jährliche Strategieberatung zum Integrierten Pflanzenschutz (IPS). Letztere soll nur von sogenannten unabhängigen Beratern durchgeführt werden dürfen, die ,,frei von jeglichen Interessenkonflikten“ sein müssen und sich nicht in einer Situation befinden, die direkt oder indirekt ihre Fähigkeiten zur unparteiischen Wahrnehmung ihrer beruflichen Pflichten beeinträchtigt. Zusätzlich sollen die Händler ver­pflichtet werden, den Anwender nochmals beim Kauf von PSM über die Gefahren des Einsatzes und mögliche Alternativen aufzuklären.

Technische Überwachung der Geräte

Für die meisten technischen Geräte ist zukünftig eine regelmäßig wiederkehrende Kontrolle vor­ gesehen, ähnlich dem „Spritzen-TÜV“ in Deutschland. Dadurch soll sichergestellt werden, dass nur solche Geräte in den Einsatz kommen, die alle technischen Anforderungen einwandfrei er­ füllen. Allerdings ist auch die Aufzeichnung von Details, wie der zum Zeitpunkt der Überprüfung montierten Düsen, vorgesehen. Ebenfalls muss zukünftig im Falle einer Eigentumsübertragung die vorgeschriebene Dokumentation des Datums jeder Übertragung sowie der Namen und der Anschrift der früheren Eigentümer in den letzten fünf Jahren erfolgen.

Schlussforderungen und Forderungen

Themenfeld pauschale Reduktionsziele

Nach dem Deutschen Landschaftsmodell (Thünen Institut) liegen insgesamt 3.546.000 ha Ackerflächen & intensiven Kulturen in Schutzgebieten mit unterschiedlichem Schutzniveau. Die Um­setzung der vorgeschlagenen Regelungen würde allein bei Getreide jährliche Ertragsverluste in Höhe von ca. 7 Millionen Tonnen zur Folge haben. Die Vorschläge der EU-Kommission gefähr­den die Existenz vieler in Schutzzonen wirtschaftender Betriebe und führen zu gravierenden Er­tragsausfällen in der Landwirtschaft. Es ist unerklärlich, warum die EU die in den letzten Jahren (nicht nur in Deutschland) vielfach getroffenen praxistauglichen Vereinbarungen zwischen Landwirtschaft und Naturschutz und die dabei gemachten Fortschritte ignoriert. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, nach guter fachlicher Praxis auf landwirtschaftlichen Flächen in Schutz­ gebieten, stellt keinen Widerspruch zum Naturschutz dar. Hingegen kann das Verbot von Herbi­ ziden und der damit einhergehende vermehrte Einsatz von Hacke und Striegel in Vogelschutz­ gebieten erhebliche negative Auswirkungen auf Bodenbrüter haben.

Themenfeld Schutzgebiete

Nach dem Deutschen Landschaftsmodell (Thünen Institut) liegen insgesamt 3.546.000 ha Acker­ flächen & intensiven Kulturen in Schutzgebieten mit unterschiedlichem Schutzniveau. Die Um­ setzung der vorgeschlagenen Regelungen würde allein bei Getreide jährliche Ertragsverluste in Höhe von ca. 7 Millionen Tonnen zur Folge haben. Die Vorschläge der EU-Kommission gefähr­ den die Existenz vieler in Schutzzonen wirtschaftender Betriebe und führen zu gravierenden Er­ tragsausfällen in der Landwirtschaft. Es ist unerklärlich, warum die EU die in den letzten Jahren (nicht nur in Deutschland) vielfach getroffenen praxistauglichen Vereinbarungen zwischen Landwirtschaft und Naturschutz und die dabei gemachten Fortschritte ignoriert. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, nach guter fachlicher Praxis auf landwirtschaftlichen Flächen in Schutz­ gebieten, stellt keinen Widerspruch zum Naturschutz dar. Hingegen kann das Verbot von Herbi­ ziden und der damit einhergehende vermehrte Einsatz von Hacke und Striegel in Vogelschutz­ gebieten erhebliche negative Auswirkungen auf Bodenbrüter haben.

Auch der Ökolandbau ist von der geplanten Regelung in den Schutzgebieten nach derzeitigem Stand massiv betroffen, da auch viele der im Ökolandbau zugelassenen PSM von dem Verbot des Einsatzes in Schutzgebieten erfasst sind. Ein stichprobenartiger Abgleich der laut BVL im Ökolandbau zugelassenen Mittel ergab folgendes Bild: Einige Mittel sind (wie z.B. THIOVIT JET, Cedomon) zwar unproblematisch für Bienen, aber giftig für Fische bzw. Wasserorganismen,

andere Mittel (speziell Kupferpräparate wie Grifon SC im Weinbau) haben sogar stark toxische Wirkungen auf Wasserorganismen. Mittel wie Lepinox Plus sind zwar hier wesentlich unproble­matischer, aber auch hier liegt keine Einstufung als „Mittel mit geringem Risiko“ vor. Ohne einen Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben, bleibt festzuhalten, dass auch bei den im Ökolandbau zugelassenen Mitteln viele toxische Wirkungen auf aquatische Organismen haben und deren Einsatz damit zumindest in allen Gebietskulissen, die Oberflächengewässer haben oder in Was­serschutzgebieten liegen, zukünftig nur noch stark eingeschränkt genutzt werden können. Die von der Kommission vorgesehenen Regelungen sind für den Deutschen Bauernverband daher nicht akzeptabel.

Nationale Aktionspläne und kulturspezifische Vorschriften

Die vorgeschlagenen Regelungen führen nicht nur zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand, sondern werfen auch die Frage auf, wozu der ganze im Verordnungsentwurf ebenfalls vorgese­hene Beratungsaufwand gut sein soll. Mit ihren Vorschlägen für die kulturspezifischen Fruchtar­ten spricht die Kommission den Bäuerinnen und Bauern die Kompetenz ab, Pflanzenschutzmittel verantwortungsvoll einzusetzen. Statt von gut ausgebildeten Praktikern soll zukünftig aus den Brüsseler Glaspalästen heraus entschieden werden, was auf europäischen Äckern passieren soll. Die in der Kommission vorhandene „Fachkenntnis“ lässt sich daran erkennen, dass auf der einen Seite der verstärkte Einsatz von Mulch- und Direktsaat gefordert wird, während auf der anderen Seite die dafür notwenigen Mittel immer weiter eingeschränkt werden. Auch das komplizierte Prozedere zur Änderung der kulturartenspezifischen Vorschriften stehen einer in der Praxis manchmal notwendigen schnellen Reaktion im Weg.

Themenfeld Dokumentation

In Deutschland existieren hierzu vorbildliche Regelungen, die sicherstellen, dass nur gut ge­ schulte Anwender Pflanzenschutzmittel ausbringen. Der Sachkundenachweis muss alle 3 Jahre erneuert werden, somit ist sichergestellt, dass die Anwender immer auf dem neuesten Stand des Wissens sind. Abgesehen davon, dass es für die Verwaltung in Deutschland unmöglich sein dürfte, den mit den Forderungen der EU verbundenen Stellenaufwuchs darzustellen, ist auch dies ein weiterer Schritt zu einer staatlich regulierten Landwirtschaft. Ideen wie die vorgeschla­ gene jährliche Zwangsberatung zum integrierten Pflanzenschutz und ständig wiederkehrende

Belehrungen über die möglichen Gefahren des Einsatzes von PSM lehnt der DBV klar ab. Selbst­ verständlich erkennt auch der DBV den Wert unabhängiger Beratungsdienste an, allerdings sollte es jedem Betrieb selber überlassen sein, ob er sie in Anspruch nimmt oder nicht. Das ist umso wichtiger, da aus den Vorschlägen der Kommission nicht hervorgeht, wer die Kosten für die geforderte Zwangsberatung übernimmt.

Technische Überwachung der Geräte

Die von der Kommission gewünschte technische Überwachung der dazu verwendeten Geräte ist in Deutschland bereits vorbildlich geregelt und sollte selbstverständlich auch in allen anderen Mitgliedstaaten der EU der Fall sein. Ein darüberhinausgehendes digitales Register ist jedoch nur eine weitere unnötige Belastung. Denn wenn ein (behördlich) geschulter Anwender mit einer (behördlich)zugelassenen Feldspritze ein (behördlich) zugelassenes Mittel nach den (behörd­lich abgesegneten) Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes ausbringt, ist es doch völlig unerheblich, wem diese Maschine gehört oder gehört hat. Jedoch wird auch im Falle der tech­nischen Überprüfung deutlich, dass es der Kommission lediglich darum geht, den bürokratischen Aufwand für die Anwender möglichst hoch zu treiben. Dies und auch die offensichtliche Gleich­behandlung von Pflanzenschutzgeräten mit der Registrierungspflicht für Schusswaffen ist völlig unangemessen und wird daher abgelehnt.

Fazit

Die EU-Kommission hat mit dem aktuell vorliegenden Entwurf deutlich über das Ziel hinausge­ schossen. Die Reduktionsziele beim Einsatz und dem Risiko chemischer Pflanzenschutzmittel bis 2030 sind angesichts der aktuellen sozioökonomischen und politischen Herausforderungen klar überambitioniert und unverantwortlich. Die verschiedenen im letzten Jahr veröffentlichten Studien (GFS, Universität Wageningen, USDA, COCERAL, Euroseeds, Universität Kiel, INRAE) wei­ sen alle in eine beunruhigende Richtung: Die landwirtschaftliche Produktion in der EU wird stark zurückgehen, die Preise und das Einkommen der Landwirte werden massiv beeinträchtigt wer­ den, und der Umweltnutzen wird aufgrund von Verlagerungseffekten in Drittländer sehr be­ grenzt sein. Außerdem wird die Abhängigkeit der EU von Lebensmittelimporten drastisch zuneh­ men, und einige Studien gehen sogar davon aus, dass die EU zu einem Nettoimporteur wird.

Insgesamt ist zu erwarten, dass durch die erzwungene Zwangsökologisierung in weiten Teilen Deutschlands und Europas unzählige Betriebe in existentielle Not gebracht werden, ohne dass für die Umwelt ein nennenswerter Gewinn entstünde. Unterschätzt werden sollte ebenfalls nicht, dass die Pläne auch über die ländlichen Gebiete hinaus insgesamt einen erheblichen so­ zialen Sprengstoff bergen, da Lebensmittelpreise durch die künstlich herbeigeführte Verknap­ pung weiter steigen werden.

Viele der verlangten Aufzeichnungspflichten sind Stücke aus dem Tollhaus der Bürokratie und erfüllen keinerlei konkreten Nutzen für Umwelt und Gesellschaft. Es ist aber bezeichnend, dass im erwähnten Assessment Report bei den Vorteilen der Maßnahmen am häufigsten die mögli­chen Kosteneinsparungen für die Überwachung und Durchsetzung der Ziele des Entwurfs ge­nannt werden. Der DBV lehnt daher den vorliegenden Entwurf grundlegend ab und fordert eine Rückkehr zur einer faktenbasierten und ideologiefreien Strategiediskussion.

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