Folgendes wurde zur begrenzten Einreisemöglichkeit für Saisonarbeitskräfte vereinbart:
Im April und im Mai wird jeweils bis zu 40000 Saisonarbeitern die Einreise ermöglicht. Diese werden auf Basis der Rückmeldung des Berufsstandes und der nachweisbaren strikten Hygienestandards ausgewählt.
• Begleitend wird angestrebt, für April und Mai jeweils rund 10000 Personen aus dem großen Potenzial der verschiedenen Personengruppen im Inland zu gewinnen.
• Die ausländischen Saisonarbeiter sollen ausschließlich mit dem Flugzeug ein- und ausreisen. Die Bundespolizei legt in Abstimmung mit den Bauernverbänden die entsprechenden Flughäfen fest. Durch ein abgestimmtes Verfahren zur zweifelsfreien Identifizierung der Saisonarbeiter sollen die Kontingente sowie Kontaktketten im Hinblick auf das Coronavirus jederzeit nachvollziehbar sein. Die Arbeitnehmer werden am Flughafen durch den Betrieb abgeholt.
• Bei der Einreise wird ein von den Arbeitergebern veranlasster Gesundheitscheck durch medizinisches Personal nach standardisiertem Verfahren durchgeführt. Die Ergebnisse sind dem örtlichen Gesundheitsamt zuzuleiten.
• Neuanreisende müssen in den ersten 14 Tagen strikt getrennt von den sonstigen Beschäftigten leben und arbeiten und dürfen das Betriebsgelände nicht verlassen (faktische Quarantäne bei gleichzeitiger Arbeitsmöglichkeit). Es gilt eine zwingende Unterkunfts- und Arbeitsteam-Einteilung: Arbeiten in gleichbleibenden, möglichst kleinen Gruppen von fünf bis zehn, maximal rund 20 Personen.
• Bei den Arbeiten sind Mindestabstände einzuhalten beziehungsweise (sofern nicht möglich) Mundschutz, Handschuhe oder Schutzscheiben/-folien zu tragen.
• Mit Ausnahme von Familien gilt eine Zimmerbelegung mit maximal halber Kapazität. In den Unterkünften gelten strenge Hygienevorschriften, die in der jeweiligen Landessprache zur Verfügung gestellt werden.
• Bei begründetem Verdacht auf Infizierung eines Arbeitnehmers mit dem Coronavirus ist dieser umgehend zu isolieren und ein Arzt zu kontaktieren. Zusätzlich soll das gesamte Team isoliert und auf das Virus getestet werden.
red
Folgendes wurde zur begrenzten Einreisemöglichkeit für Saisonarbeitskräfte vereinbart:
Im April und im Mai wird jeweils bis zu 40000 Saisonarbeitern die Einreise ermöglicht. Diese werden auf Basis der Rückmeldung des Berufsstandes und der nachweisbaren strikten Hygienestandards ausgewählt.
• Begleitend wird angestrebt, für April und Mai jeweils rund 10000 Personen aus dem großen Potenzial der verschiedenen Personengruppen im Inland zu gewinnen.
• Die ausländischen Saisonarbeiter sollen ausschließlich mit dem Flugzeug ein- und ausreisen. Die Bundespolizei legt in Abstimmung mit den Bauernverbänden die entsprechenden Flughäfen fest. Durch ein abgestimmtes Verfahren zur zweifelsfreien Identifizierung der Saisonarbeiter sollen die Kontingente sowie Kontaktketten im Hinblick auf das Coronavirus jederzeit nachvollziehbar sein. Die Arbeitnehmer werden am Flughafen durch den Betrieb abgeholt.
• Bei der Einreise wird ein von den Arbeitergebern veranlasster Gesundheitscheck durch medizinisches Personal nach standardisiertem Verfahren durchgeführt. Die Ergebnisse sind dem örtlichen Gesundheitsamt zuzuleiten.
• Neuanreisende müssen in den ersten 14 Tagen strikt getrennt von den sonstigen Beschäftigten leben und arbeiten und dürfen das Betriebsgelände nicht verlassen (faktische Quarantäne bei gleichzeitiger Arbeitsmöglichkeit). Es gilt eine zwingende Unterkunfts- und Arbeitsteam-Einteilung: Arbeiten in gleichbleibenden, möglichst kleinen Gruppen von fünf bis zehn, maximal rund 20 Personen.
• Bei den Arbeiten sind Mindestabstände einzuhalten beziehungsweise (sofern nicht möglich) Mundschutz, Handschuhe oder Schutzscheiben/-folien zu tragen.
• Mit Ausnahme von Familien gilt eine Zimmerbelegung mit maximal halber Kapazität. In den Unterkünften gelten strenge Hygienevorschriften, die in der jeweiligen Landessprache zur Verfügung gestellt werden.
• Bei begründetem Verdacht auf Infizierung eines Arbeitnehmers mit dem Coronavirus ist dieser umgehend zu isolieren und ein Arzt zu kontaktieren. Zusätzlich soll das gesamte Team isoliert und auf das Virus getestet werden.
red