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Stimmabgabe für die Sozialwahl nicht vergessen

In diesen Wochen findet die Wahl zur Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) statt. Die Wahlberechtigten in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte können ihre Stimme bis zum 31. Mai abgeben.

Der BLHV tritt mit seinen Kandidaten auf der Liste 3 − „Bäuerinnen und Bauern in Baden-Württemberg“ für die südbadischen Interessen ein. Aktuell werden die Wahlunterlagen an die Wahlberechtigten in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte verschickt. Es handelt sich ausschließlich um eine Briefwahl. Der Wahlbrief muss bis zum 31. Mai 2023 beim Wahlausschuss der SVLFG eingegangen sein. Nach diesem Termin darf die Stimme nicht mehr berücksichtigt werden. Daher ist die Postlaufzeit bei der Rücksendung mit zu bedenken. Bereits jetzt ist festzustellen, dass der Fragebogenrücklauf höher ist als bei der letzten Sozialwahl 2017. Der Wahlausweis wird von der SVLFG nur auf Antrag ausgestellt. Dazu hat sie einen Fragebogen an alle in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung versicherten Unternehmen verschickt, um das Wahlrecht in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte feststellen zu können.

Die Wahlberechtigten erhalten den Wahlausweis mit den Wahlunterlagen. Diese müssen so bald wie möglich ausgefüllt an die SVLFG, Wahlausschuss, 10499 Berlin, zurückgesandt werden. Das Vorgehen ist in den Unterlagen detailliert beschrieben. Nur bei korrekter Ausfüllung und Rücksendung ist die Stimme gültig. Die Vorschlagslisten mit den Kandidierenden inklusive deren Selbstdarstellungen sowie ein Erklärfilm zum Wahlverfahren finden sich auf www.svlfg.de/sozialwahl. Fragen beantwortet der Wählendenservice unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800-589-2716 oder per E-Mail an fragen-sozialwahl@svlfg.de.

red