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Sperrfristen auch 2024 verschoben

Die meisten Landkreise in Südbaden nutzen auch dieses Jahr wieder die Möglichkeit der Düngeverordnung, die Sperrfrist für die Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern und Gärresten auf Grünland per Allgemeinverfügung um 2 Wochen zu verschieben. Der eigentliche Sperrzeitraum vom 1. November bis 31. Januar wird somit für betreffende Grünlandflächen auf den Zeitraum 15. November 2024 bis 14. Februar 2025 verschoben.

Die Modalitäten haben sich gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig geändert. Interessierte Landwirte sollten sich auf der Homepage des jeweiligen Landkreises näher informieren.

Emmendingen: Allgemeinverfügung

Freiburg / Breisgau-Hochschwarzwald: Allgemeinverfügung

Ortenau: Allgemeinverfügung

Lörrach: Allgemeinverfügung

Tuttlingen: Allgemeinverfügung

Schwarzwald-Baar-Kreis: Allgemeinverfügung

Waldshut-Tiengen: Allgemeinverfügung

Die Landkreise Friedrichshafen, Konstanz, Sigmaringen und Rastatt verschieben die Sperrfrist nicht per Allgemeinverfügung, sondern nur auf Einzelantrag oder Sammelantrag.

Diese Zusammenstellung des BLHV entspricht dem Stand 14.10.2024. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Landkreis/Landwirtschaftsamt!

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