Einreise, Coronapandemie
Kurz vor ihrem Auslaufen am 3. März 2022 wurde die Bundes-Coronavirus-Einreiseverordnung
(CoronaEinreiseV) angepasst und bis zum 19. März 2022 verlängert. Seit 3.3.2022, 0.00 Uhr gelten keine Staaten und Regionen mehr als Hochrisikogebiete. Zudem legt die neue Verordnung Kriterien zur Gültigkeitsdauer von Impf- und Genesenennachweisen fest. Die neuen Regeln gelten nur für Einreise nach Deutschland. Wesentliche Neuerungen finden Sie im PDF Dokument.
Georgien und Moldavien
Die Absprache zur Beschäftigung von Saisonarbeitskräften aus Georgien und Moldawien ist weiter in Kraft. In Absprache mit dem BMAS (BMEL) wurde bis auf Weiteres ein zulässiges Kontingent von maximal 20.000 Saisonarbeitskräften jährlich aus Dritt-/Nicht-EU-Staaten festgelegt. Weitere Informationen finden Sie ebenfalls im PDF Dokument.
Ukrainische Beschäftige
Hinsichtlich Einreise, Aufenthalt und Beschäftigung von kriegsgeflüchteten Ukrainern/innen ist am 3.3.2022 die Inkraftsetzung spezieller europäischer Regeln von den Innenministern der EU-Staaten abgesprochen worden. Ukrainische Staatsangehörige sollen voraussetzungslos befristet eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen, Zugang zu Krankenversicherung und Sozialhilfe erhalten und arbeiten dürfen. Laut Innenministerium wird Deutschland schnellstmöglich eine Umsetzung der Beschlüsse veranlassen.
Die ukrainische Regierung hat ukrainischen Männern im Alter zwischen 18 und 60 Jahren
eigentlich die Ausreise verboten. Es versteht sich von selbst, dass nachteilige Regelungen
in der Heimat nicht von der BRD außer Kraft gesetzt werden können. Gleiches gilt für
Einberufungsbescheide, die in Rumänien, Polen etc. gegenüber jungen Saisonarbeitskräften ergangen sind bzw. entsprechende Aufenthaltsbestimmungen, den grenznahen Heimatort nicht zu verlassen.
Einreise, Coronapandemie
Kurz vor ihrem Auslaufen am 3. März 2022 wurde die Bundes-Coronavirus-Einreiseverordnung
(CoronaEinreiseV) angepasst und bis zum 19. März 2022 verlängert. Seit 3.3.2022, 0.00 Uhr gelten keine Staaten und Regionen mehr als Hochrisikogebiete. Zudem legt die neue Verordnung Kriterien zur Gültigkeitsdauer von Impf- und Genesenennachweisen fest. Die neuen Regeln gelten nur für Einreise nach Deutschland. Wesentliche Neuerungen finden Sie im PDF Dokument.
Georgien und Moldavien
Die Absprache zur Beschäftigung von Saisonarbeitskräften aus Georgien und Moldawien ist weiter in Kraft. In Absprache mit dem BMAS (BMEL) wurde bis auf Weiteres ein zulässiges Kontingent von maximal 20.000 Saisonarbeitskräften jährlich aus Dritt-/Nicht-EU-Staaten festgelegt. Weitere Informationen finden Sie ebenfalls im PDF Dokument.
Ukrainische Beschäftige
Hinsichtlich Einreise, Aufenthalt und Beschäftigung von kriegsgeflüchteten Ukrainern/innen ist am 3.3.2022 die Inkraftsetzung spezieller europäischer Regeln von den Innenministern der EU-Staaten abgesprochen worden. Ukrainische Staatsangehörige sollen voraussetzungslos befristet eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen, Zugang zu Krankenversicherung und Sozialhilfe erhalten und arbeiten dürfen. Laut Innenministerium wird Deutschland schnellstmöglich eine Umsetzung der Beschlüsse veranlassen.
Die ukrainische Regierung hat ukrainischen Männern im Alter zwischen 18 und 60 Jahren
eigentlich die Ausreise verboten. Es versteht sich von selbst, dass nachteilige Regelungen
in der Heimat nicht von der BRD außer Kraft gesetzt werden können. Gleiches gilt für
Einberufungsbescheide, die in Rumänien, Polen etc. gegenüber jungen Saisonarbeitskräften ergangen sind bzw. entsprechende Aufenthaltsbestimmungen, den grenznahen Heimatort nicht zu verlassen.