Transparenter, einfacher und flexibler, so will der BLHV die GAP verbessern. Dafür hat er dem Ministerium Ländlicher Raum (MLR) einen umfassenden Maßnahmenkatalog vorgelegt. Er zeigt auf, wie die neue GAP besser mit den regionalen Gegebenheiten in Südbaden in Einklang gebracht werden könnte. Die Antwort aus Stuttgart zeigt: Es hat sich gelohnt.
Schon zu Jahresbeginn hat der BLHV gemeinsam mit dem Stuttgarter Landesbauernverband sowie dem Verband baden-württembergischer Saatguterzeuger gegenüber dem Ministerium deutlich gemacht, dass die regionalen Saatguterzeuger dringend Ausnahmen von der Fruchtwechselregelung (GLÖZ 7) brauchen, da ihre Betriebe sonst schweren Schaden nehmen würden.
Ausnahmen für Saatmais, Frühkartoffeln und Gemüse
In dem weitreichenden BLHV-Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der GAP fordert der BLHV mehr Flexibilität bei den sogenannten Ökoregelungen ein. So schlägt er auch bei der Mindestbodenbedeckung (GLÖZ 8) Ausnahmen für Kulturen wie Saatmais, Frühkartoffeln und Gemüse auf schweren Böden vor. Das würde auch die Bekämpfung des Drahtwurms einfacher machen, so der BLHV.
Die Stuttgarter Ministerialdirektorin Grit Puchan zeigt in ihrer Antwort großes Interesse für die Verbandsvorschläge und erklärt, dass auch das Ministerium Anpassungen für notwendig hält.
Mehrjähriger Fruchtwechsel bei Mais
Das MLR will Puchan zufolge einen mehrjährigen Fruchtwechsel bei der Kultur Mais ermöglichen. Auch der BLHV empfiehlt einen 2:2-Fruchtwechsel bei Mais, denn ein strikter einjähriger Fruchtwechsel würde an günstigen Ackerbaustandorten häufig mit den wirtschaftlich stärksten Marktfrüchten, nämlich Körnermais und Winterweizen erfüllt. Kulturen wie Soja, Raps und Luzerne würden zurückgedrängt, so der Verband.
Abschlagzahlungen und weniger Kontrollaufwand
Unbeantwortet ist bisher die Forderung nach Abschlagszahlungen bei verzögerter Auszahlung der Direktzahlungen. Auch konnte das Land noch keine konkreten Maßnahmen vorlegen, welche die Förder- und Kontrollbürokratie nachvollziehbar vereinfachen. Zudem fordert der BLHV, dass die Landwirte verlässlich und frühzeitig informiert werden, insbesondere über den FAKT-Antrag 2022.
Padraig Elsner
Transparenter, einfacher und flexibler, so will der BLHV die GAP verbessern. Dafür hat er dem Ministerium Ländlicher Raum (MLR) einen umfassenden Maßnahmenkatalog vorgelegt. Er zeigt auf, wie die neue GAP besser mit den regionalen Gegebenheiten in Südbaden in Einklang gebracht werden könnte. Die Antwort aus Stuttgart zeigt: Es hat sich gelohnt.
Schon zu Jahresbeginn hat der BLHV gemeinsam mit dem Stuttgarter Landesbauernverband sowie dem Verband baden-württembergischer Saatguterzeuger gegenüber dem Ministerium deutlich gemacht, dass die regionalen Saatguterzeuger dringend Ausnahmen von der Fruchtwechselregelung (GLÖZ 7) brauchen, da ihre Betriebe sonst schweren Schaden nehmen würden.
Ausnahmen für Saatmais, Frühkartoffeln und Gemüse
In dem weitreichenden BLHV-Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der GAP fordert der BLHV mehr Flexibilität bei den sogenannten Ökoregelungen ein. So schlägt er auch bei der Mindestbodenbedeckung (GLÖZ 8) Ausnahmen für Kulturen wie Saatmais, Frühkartoffeln und Gemüse auf schweren Böden vor. Das würde auch die Bekämpfung des Drahtwurms einfacher machen, so der BLHV.
Die Stuttgarter Ministerialdirektorin Grit Puchan zeigt in ihrer Antwort großes Interesse für die Verbandsvorschläge und erklärt, dass auch das Ministerium Anpassungen für notwendig hält.
Mehrjähriger Fruchtwechsel bei Mais
Das MLR will Puchan zufolge einen mehrjährigen Fruchtwechsel bei der Kultur Mais ermöglichen. Auch der BLHV empfiehlt einen 2:2-Fruchtwechsel bei Mais, denn ein strikter einjähriger Fruchtwechsel würde an günstigen Ackerbaustandorten häufig mit den wirtschaftlich stärksten Marktfrüchten, nämlich Körnermais und Winterweizen erfüllt. Kulturen wie Soja, Raps und Luzerne würden zurückgedrängt, so der Verband.
Abschlagzahlungen und weniger Kontrollaufwand
Unbeantwortet ist bisher die Forderung nach Abschlagszahlungen bei verzögerter Auszahlung der Direktzahlungen. Auch konnte das Land noch keine konkreten Maßnahmen vorlegen, welche die Förder- und Kontrollbürokratie nachvollziehbar vereinfachen. Zudem fordert der BLHV, dass die Landwirte verlässlich und frühzeitig informiert werden, insbesondere über den FAKT-Antrag 2022.
Padraig Elsner