Wolf: Im Schwarzwald gibt es aktuell nachgewiesen zwei residente Wölfe. Der BLHV setzt sich stark für eine Bejagung und Populationsbegrenzung des Wolfes ein.
Eine Koexistenz von Wölfen und Weidetierhaltung ist in unserem dicht besiedelten Land nicht möglich, urteilt der BLHV nach wie vor. Dazu Präsident Werner Räpple: „Hier gibt es kleine Herden, oftmals auf kleinparzellierten und extensiv geführten Weiden mit schlechtem Ertragspotenzial, die jedoch eine besonders schützenswerte Flora und Fauna aufweisen. So trägt Weidehaltung in erheblichem Maß zum Erhalt unserer Kulturlandschaft bei. Bedauerlicherweise arbeiten dabei viele Tierhalter oft am wirtschaftlichen Limit.“ „Wenn jetzt noch der Wolf dazukommt, ist es absehbar, dass viele Tierhalter diese zusätzlichen Mühen nicht auf sich nehmen können und wollen. Weiden würden zuwachsen und damit Lebensraum für schützenswerte, auf Offenland angewiesene Tier- und Pflanzenarten verschwinden; und mit ihnen das für den Tourismus systemrelevante Landschaftsbild“, ergänzt Räpple.
Auch auf Bundebene ist der Wolf ein wichtiges Thema. Im Lichte der stark zunehmenden Ausbreitung des Tieres sagt Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV): „Die Zahl der Wölfe in Deutschland steigt weiterhin rasant und ist inzwischen deutlich zu hoch. Wir müssen den Wolfsbestand begrenzen. Das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Naturschutz dürfen nicht länger die Augen vor den Existenzsorgen der Weidetierhalter und den Ängsten der Menschen im ländlichen Raum verschließen.“
Die Einrichtung von Weidetierschutzzonen, in denen der Wolf einfacher entnommen werden kann, lautet eine wichtige Forderung des BLHV, die den Erhalt der Weidetierhaltung sichern könnte. Außerdem fordert der BLHV eine unbürokratische und zügige Entschädigung für vom Wolf gerissene Nutztiere, unabhängig von Herdenschutzmaßnahmen, da diese insbesondere in Steillagen und mit vielen kleinen Parzellen nicht umsetzbar seien. Zudem fordert der BLHV eine vollständige Kostenübernahme der Herdenschutzmaßnahmen aller Arten von wolfssicheren Zäunen (nicht nur Mobilzäune).
Eine weitere wichtige Forderung des BLHV ist die Befreiung der Weidetierhalter vom Haftungsrisiko infolge des Ausbruchs einer Herde (zum Beispiel auf eine vielbefahrene Straße). „Zäune, die verhindern, dass eine verschreckte Herde ausbricht, gibt es nicht“, stellt der BLHV fest. Weitere Details können im Positionspapier Wolf (hier klicken) nachgelesen werden. Bis die Forderungen in der Politik Gehör finden, gilt es laut BLHV jedoch bereits zu handeln. Der Verband ruft daher alle betroffenen Landwirte dazu auf, die Herdenschutzberatung der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) in Freiburg in Anspruch zu nehmen und wolfsichere Zäune fördern zu lassen. Nur so sei gewährleistet, dass auch noch nach der Übergangsphase Entschädigungen für gerissene Tiere gezahlt werden. Wer Probleme bei der Genehmigung bekommt (zum Beispiel die Auskunft, dass nur mobile Zäune zu 100 Prozent gefördert werden), kann sich gerne mit einer Darstellung des Falls per Mail wenden an: jennifer.shuler(at)blhv.de
jsh
Wolf: Im Schwarzwald gibt es aktuell nachgewiesen zwei residente Wölfe. Der BLHV setzt sich stark für eine Bejagung und Populationsbegrenzung des Wolfes ein.
Eine Koexistenz von Wölfen und Weidetierhaltung ist in unserem dicht besiedelten Land nicht möglich, urteilt der BLHV nach wie vor. Dazu Präsident Werner Räpple: „Hier gibt es kleine Herden, oftmals auf kleinparzellierten und extensiv geführten Weiden mit schlechtem Ertragspotenzial, die jedoch eine besonders schützenswerte Flora und Fauna aufweisen. So trägt Weidehaltung in erheblichem Maß zum Erhalt unserer Kulturlandschaft bei. Bedauerlicherweise arbeiten dabei viele Tierhalter oft am wirtschaftlichen Limit.“ „Wenn jetzt noch der Wolf dazukommt, ist es absehbar, dass viele Tierhalter diese zusätzlichen Mühen nicht auf sich nehmen können und wollen. Weiden würden zuwachsen und damit Lebensraum für schützenswerte, auf Offenland angewiesene Tier- und Pflanzenarten verschwinden; und mit ihnen das für den Tourismus systemrelevante Landschaftsbild“, ergänzt Räpple.
Auch auf Bundebene ist der Wolf ein wichtiges Thema. Im Lichte der stark zunehmenden Ausbreitung des Tieres sagt Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV): „Die Zahl der Wölfe in Deutschland steigt weiterhin rasant und ist inzwischen deutlich zu hoch. Wir müssen den Wolfsbestand begrenzen. Das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Naturschutz dürfen nicht länger die Augen vor den Existenzsorgen der Weidetierhalter und den Ängsten der Menschen im ländlichen Raum verschließen.“
Die Einrichtung von Weidetierschutzzonen, in denen der Wolf einfacher entnommen werden kann, lautet eine wichtige Forderung des BLHV, die den Erhalt der Weidetierhaltung sichern könnte. Außerdem fordert der BLHV eine unbürokratische und zügige Entschädigung für vom Wolf gerissene Nutztiere, unabhängig von Herdenschutzmaßnahmen, da diese insbesondere in Steillagen und mit vielen kleinen Parzellen nicht umsetzbar seien. Zudem fordert der BLHV eine vollständige Kostenübernahme der Herdenschutzmaßnahmen aller Arten von wolfssicheren Zäunen (nicht nur Mobilzäune).
Eine weitere wichtige Forderung des BLHV ist die Befreiung der Weidetierhalter vom Haftungsrisiko infolge des Ausbruchs einer Herde (zum Beispiel auf eine vielbefahrene Straße). „Zäune, die verhindern, dass eine verschreckte Herde ausbricht, gibt es nicht“, stellt der BLHV fest. Weitere Details können im Positionspapier Wolf (hier klicken) nachgelesen werden. Bis die Forderungen in der Politik Gehör finden, gilt es laut BLHV jedoch bereits zu handeln. Der Verband ruft daher alle betroffenen Landwirte dazu auf, die Herdenschutzberatung der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) in Freiburg in Anspruch zu nehmen und wolfsichere Zäune fördern zu lassen. Nur so sei gewährleistet, dass auch noch nach der Übergangsphase Entschädigungen für gerissene Tiere gezahlt werden. Wer Probleme bei der Genehmigung bekommt (zum Beispiel die Auskunft, dass nur mobile Zäune zu 100 Prozent gefördert werden), kann sich gerne mit einer Darstellung des Falls per Mail wenden an: jennifer.shuler(at)blhv.de
jsh