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Rückenwind für den Volksantrag

Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereiches einer Gemeinde dürfen nicht im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung überplant werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit Urteil vom 18. Juli  entschieden.

Damit hat das Gericht einer Klage des BUND gegen einen Bebauungsplan bei Heidelberg stattgegeben. Der Bebauungsplan leide an einem beachtlichen Verfahrensfehler. Er sei zu Unrecht im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB erlassen worden. Denn diese Vorschrift verstoße gegen die europäische Richtlinie über die strategische Umweltprüfung. Die Umsetzung durch Deutschland in § 13 b BauGB ist aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichtes fehlerhaft erfolgt. Denn es ist danach nicht gewährleistet, dass erhebliche Umweltauswirkungen in jedem Fall von vornherein ausgeschlossen sind. Die Tatbestandsvoraussetzungen in der Vorschrift (Flächenbegrenzung, Beschränkung auf Wohnnutzung sowie Anschluss an den bebauten Ortsteil) seien nicht geeignet, solche erheblichen Umwelteinwirkungen in jedem Fall von vornherein auszuschließen. § 13 b BauGB darf daher wegen des Vorrangs des Unionsrechtes nicht mehr angewendet werden.

Das bedeutet für die Planungspraxis, dass alle noch nach § 13b BauGB laufenden Bebauungsplanverfahren nicht mehr weitergeführt werden können.  Die Kommunen hatten bis Ende 2024 diese Möglichkeit. Diese ist jetzt verschlossen. Der BLHV begrüßt diese Entscheidung, denn die Vorschrift hatte in der Vergangenheit dazu geführt, dass in Ortsrandlagen gute landwirtschaftliche Flächen relativ problemlos überplant und der Produktion entzogen wurden. Künftig muss für solche Planungsvorhaben der Weg über den normalen Bebauungsplan beschritten werden, bei dem dann auch die Belange des Flächenverlustes und der Landwirtschaft eine stärkere Berücksichtigung finden. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsrates bedeutet zudem erheblichen Rückenwind für den derzeit laufenden Volksantrag gegen den Flächenfraß „Ländle leben lassen“, der auch vom BLHV mitgetragen wird.

Bei den laufenden Sammelaktionen für Unterschriften können nun Ortsvereine des BLHV mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes argumentieren, das sich eindeutig gegen ungebremsten Flächenverbrauch wendet. Dieses Signal muss jetzt auch von der Politik aufgenommen werden. Vertreter des Volksantrages kritisierten in diesem Zusammenhang zu Recht angebliche politische Bestrebungen in Stuttgart, das Planungsrecht an anderer Stelle zu erleichtern und so den Flächenfraß zu beschleunigen.

Michael Nödl