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Herdenschutz für Rinder auf Gemeinschaftsweiden

Politik trifft Praxis: Herdenschutz für Rinder auf Gemeinschaftsweiden war Gesprächsthema am 10. Oktober an der Erlenbacher Hütte. 

Dort trafen sich Vertreter des BLHV, der örtlichen Weidegemeinschaften und der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) mit dem Abteilungsleiter Naturschutz im Stuttgarter Umweltministerium, Karl-Heinz Lieber. Es ging darum, praxisorientierte Maßnahmen zum Herdenschutz bei Rindern auf Gemeinschaftsweiden zu erörtern.

Wie Theorie und Praxis beim Thema Wolf zusammenfinden können, besprachen konstruktiv (v.l.) Lukas Schaudel (BLHV), Micha Herdtfelder (FVA), Karl-Heinz Lieber (UM), Tobias Winterhalter (BLHV und Erlenbacher Weidegemeinschaft), Simon Zimmermann (BLHV, Herdenschutzberater) und Klaus Vosberg (Bürgermeister Oberried).

„Vielen ist noch gar nicht bewusst, dass Herdenschutz bei Rindern nicht mit Zaunbau gleichzusetzen ist, sondern viele Maßnahmen beinhalten kann“, betont Nebenerwerbslandwirt und Herdenschutzberater Simon Zimmermann. Die Wahl der geeigneten Schutzmaßnahmen hänge vom Alter der Rinder und anderen Faktoren ab.

„Kompakte Weideführung“

Für Kälber unter neun Wochen werde empfohlen, sie in Abkalbeweiden zu halten, die über eine Zäunung gemäß dem empfohlenen Schutz verfügen. Für Kälber ab neun Wochen, Jungrinder und Altrinder sei ein wolfsabweisender Zaun nicht vorgesehen. „Bei Rindern gelten Zäune entsprechend dem neuen Konzept des Umweltministeriums als nicht zumutbar und unverhältnismäßig, weil das Risiko von Übergriffen relativ gering ist und die Flächen zu groß sind“, macht Micha Herdtfelder von der FVA deutlich. Zentrale Elemente sind dabei die „kompakte Weideführung“ und die Integration von erfahrenen Alttieren.  Die Kosten für den Mehraufwand der Betriebe  werden derzeit kalkuliert, um sie in die Förderung einzubeziehen.

Herdtfelder betont, dass die Umsetzung dieser Herdenschutzmaßnahmen keine Voraussetzung für eine Entschädigung im Falle eines Risses ist: „Ausgleichszahlungen bei Rindern werden auch dann gewährt, wenn keine Förderung für die Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen in Anspruch genommen wird“, so der Wildtierexperte. Anders verhalte es sich mit Blick auf die Entnahme sogenannter „Schadwölfe“. Für eine Entnahme dieser Tiere brauche man Rechtssicherheit, so Lieber, „das heißt, die Betriebe müssen Herdenschutz praktizieren. Findet dann ein erster Übergriff an Rindern statt, wird der Wolf angezählt, findet ein zweiter Übergriff statt, so sieht das Konzept eine Entnahme vor.“

Vorgestellt wurde das neue Herdenschutzprojekt von BLHV, Naturpark Südschwarzwald und der EZG Schwarzwald Bio-Weiderind. Es  zielt darauf ab zu zeigen, wie Herdenschutz auf den Betrieben praktikabel umgesetzt werden kann. Dazu werden die Erfahrungen von zehn Pilotbetrieben erfasst. Der im Projekt beschäftigte Herdenschutzberater Simon Zimmermann bringt es auf den Punkt: „Wir machen Herdenschutzberatung Plus. Wir betrachten die Situation ganzheitlich und haben auch Themen wie FFH-Flächen im Blick.“ 

Tasmin Taskale

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