In der Vergangenheit wurden immer wieder Landwirte wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz bestraft, wenn sie Rehkitze beim Mähen verletzt oder getötet haben. Deshalb ist die Zusammenarbeit mit den Jagdpächtern wichtig.
Dass man die Rehkitzrettung nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte, zeigt ein Beispiel des Amtsgerichts Wolfach. Dort wurde ein Landwirt verurteilt, weil er wusste, dass eine Rehgeiß mit zwei Kitzen in der Wiese war, die dann beim Mähen zu Tode kamen. Der Jagdpächter hatte den Landwirt zuvor ausdrücklich aufgefordert, ihn am Tag vor der Mahd zu benachrichtigen, was dieser nicht tat.
Rechtzeitig handeln
Um solche Fälle zu verhindern, empfiehlt der Deutsche Bauernverband (DBV), den Mahdtermin mindestens 24 Stunden vorher mit dem Jagdpächter abzusprechen und Maßnahmen zum Schutz von Wildtieren durchzuführen. Dies sei notwendig, um tierschutzrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, betont auch der DBV ausdrücklich. Außerdem empfiehlt der Verband, die Mähweise dem Tierverhalten anzupassen – also von innen nach außen zu mähen. Das ermögliche Tieren in der Wiese während der Mahd die Flucht. Außerdem empfiehlt der DBV eine Begrenzung der Schnitthöhe auf 15 bis 20 cm in der kritischen Aufzuchtzeit.
Straftat verhindern
Kein Landwirt wird absichtlich Kitze ausmähen. Bestenfalls hofft er darauf, dass alles gut geht. Schlimmstenfalls ist es ihm egal, weil er „für sowas keine Zeit“ hat. Beides reicht für eine Straftat aus. Trifft der Landwirt Vorsorge gegen den Tod von Rehkitzen bei der Mahd, kann er sich bei einer Strafanzeige wirksam zu Wehr setzen. Zu solchen Maßnahmen zählen:
- die erwähnte rechtzeitige Mitteilung des Mähtermins an den Jagdpächter,
- die Anwendung bewährter Vergrämungstechniken vor dem Termin,
- das Absuchen der Fläche mit dem Jagdhund oder einem Infrarot-Wildfinder,
- der Einsatz elektronischer Kitzretter,
- das Mähen von innen nach außen,
- langsameres Mähen,
- der Einsatz von Drohnen.
Theoretischer Ablauf
„Amtliche Handlungsanweisungen“ gibt es leider ebenso wenig wie „Ablaufschemas“ der Bauernverbände. Es macht Sinn, dass sich der Landwirt rechtzeitig vor dem ersten Schnitt erkundigt, wer der zuständige Jagdpächter ist, wenn er diesen nicht bereits kennt. Dann sollte er auch die Kontaktdaten dieses Jagdpächters haben. Sobald er weiß, wann die Flächen gemäht werden, informiert er spätestens 24 Stunden vorher den Jagdpächter, damit dieser Maßnahmen zur Wildrettung treffen kann. Der Landwirt kann dies unterstützen, indem er in der Fläche Wildscheuchen aufstellt oder die Fläche am Abend vorher einmal anmäht, um so die Rehgeiß dazu zu bringen, mit ihren Kitzen einen anderen Ort aufzusuchen.
Verantwortung nicht abschieben
Wichtig: Kooperiert der Jäger nicht, meldet er sich nicht oder unternimmt er nichts, muss der Landwirt trotzdem selbst im Rahmen seiner Möglichkeiten die Fläche vor der Mahd kurz absuchen. Vor allem dann muss er besonders langsam und sorgfältig mähen sowie möglichst von innen nach außen. Wenn besorgte Anwohner den Landwirt darauf aufmerksam machen, dass in der Wiese Rehkitze sind, muss er unbedingt reagieren und die Wiese sorgfältig absuchen und besonders langsam mähen.
Kitz erwischt – was tun?
Werden trotzdem Kitze bei der Mahd verletzt, muss der Landwirt die Mahd zunächst unterbrechen. Je nach Schwere der Verletzung informiert er den Tierarzt, damit dieser das Rehkitz versorgt, oder den Jagdpächter, damit dieser schwer verletzte Rehkitze tötet. Der Landwirt selbst darf das nicht! Zudem sollte man unbedingt nach der Mahd den Schlag auf Spuren getöteter Tiere kontrollieren und diese beseitigen. Dies ist auch im wirtschaftlichen Interesse des landwirtschaftlichen Betriebs, denn Tierkadaver im Grünschnitt gefährden die Gesundheit des Nutztierbestandes. Unbeteiligte Dritte wie Spaziergänger sind immer Zeugen des Tathergangs. Also Vorsicht mit irgendwelchen Rechtfertigungen. Werden Rehkitze verletzt oder gar getötet, kann es sein, dass die Polizei gerufen wird. Der Landwirt hat in diesem Falle als möglicher Beschuldigter das Recht, seine Aussage zu verweigern, und sollte davon auch unbedingt Gebrauch machen. Reden Sie sich nicht um Kopf und Kragen. Nachdem die Polizei vor Ort war, ist es ratsam, anschließend einen Rechtsanwalt einzuschalten. Anwälte kann der BLHV empfehlen.
Kitzrettung durch Drohnen
Mittlerweile gibt es viele Freiwilligenteams aus der Jägerschaft, die die Wiesen nach Rehkitzen absuchen. Um tätig werden zu können, müssen die Teams rechtzeitig benachrichtigt werden. Es ist auch davon auszugehen, dass gerade bei entsprechender Witterung an ein und demselben Tag sehr viele Landwirte mähen wollen. Und diese Teams haben nur begrenzte Kapazitäten. Außerdem müssen sie möglichst früh morgens die Flächen absuchen und vorhandene Rehkitze aus der Fläche entfernen. Denn nur morgens früh ist im Sommer der Temperaturunterschied zwischen dem Rehkitz und der Umgebung noch so groß, dass es auf der Wärmebildkamera der Drohne entdeckt werden kann. Zum Einsatz von Drohnen hat der Landesjagdverband in Abstimmung mit den Bauernverbänden schon vor längerer Zeit eine Broschüre herausgegeben, die auf folgender Internetseite zu finden ist: www.kurzelinks.de/ljv-kitzrettung . Dort gibt es auch Informationen zur Förderung von Drohnen, die auch dieses Jahr wieder beantragt werden kann.
Vereine im Raum Südbaden:
Michael Nödl, BLHV
Maßnahmen an das Alter der Kitze anpassen
Stefan Thurner von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) forscht seit einigen Jahren zum Thema Rehkitzrettung. Ein Ergebnis seiner Arbeit ist die sogenannte „Mähknigge“. Mittlerweile gibt es neuere Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis, weshalb die Broschüre Ende 2023 überarbeitet werden soll. Auf einer DLG-Tagung stellte Thurner Anfang des Jahres bereits erste Ergebnisse vor. So habe man festgestellt, dass sich die Setzzeit der Rehe in Drittel aufteilt. Im ersten Drittel sind die Kitze noch sehr jung und drücken sich. Das heißt, sie flüchten nicht, selbst wenn das Mähwerk im Anmarsch ist. Diese Phase dauert laut Thurner etwa bis zum 20. Mai. In dieser Zeit sollte man also auf Maßnahmen setzen, mit denen man die Rehkitze aufspüren und bergen kann. Thurner gab dazu den Tipp, dass die Rehgeißen ihre Kitze meist in der Nähe des Waldrandes verstecken – häufig in den ersten 50 m. Zudem gilt: Ein Kitz kommt selten allein. Wer also ein Jungtier aufspürt, sollte auch die Umgebung in einem Umkreis von etwa 50 m genauer absuchen.
Die letzte Phase der Setzzeit beginnt Thuner zufolge um den 9. Juni. Ab dann seien eigentlich alle Kitze in einem Alter, in dem sie flüchten. Dann wirken auch Maßnahmen, die die Tiere vertreiben. In der Zeit zwischen Ende Mai und Anfang Juni gibt es sowohl Kitze, die drücken, als auch welche, die flüchten. Es müssten also auch beide Strategien gefahren werden: Bergen und Vertreiben. Noch besser wäre es laut Thurner, in diesem Zeitraum gar nicht zu mähen. „Man wird nie alle Rehkitze finden“, ist sich Thuner sicher. Trotzdem gehöre die Rehkitzrettung zwingend zur Grünlandernte dazu. Die „Mähknigge“ kann kostenlos heruntergeladen werden unter www.lfl.bayern.de/maehknigge.
In der Vergangenheit wurden immer wieder Landwirte wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz bestraft, wenn sie Rehkitze beim Mähen verletzt oder getötet haben. Deshalb ist die Zusammenarbeit mit den Jagdpächtern wichtig.
Dass man die Rehkitzrettung nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte, zeigt ein Beispiel des Amtsgerichts Wolfach. Dort wurde ein Landwirt verurteilt, weil er wusste, dass eine Rehgeiß mit zwei Kitzen in der Wiese war, die dann beim Mähen zu Tode kamen. Der Jagdpächter hatte den Landwirt zuvor ausdrücklich aufgefordert, ihn am Tag vor der Mahd zu benachrichtigen, was dieser nicht tat.
Rechtzeitig handeln
Um solche Fälle zu verhindern, empfiehlt der Deutsche Bauernverband (DBV), den Mahdtermin mindestens 24 Stunden vorher mit dem Jagdpächter abzusprechen und Maßnahmen zum Schutz von Wildtieren durchzuführen. Dies sei notwendig, um tierschutzrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, betont auch der DBV ausdrücklich. Außerdem empfiehlt der Verband, die Mähweise dem Tierverhalten anzupassen – also von innen nach außen zu mähen. Das ermögliche Tieren in der Wiese während der Mahd die Flucht. Außerdem empfiehlt der DBV eine Begrenzung der Schnitthöhe auf 15 bis 20 cm in der kritischen Aufzuchtzeit.
Straftat verhindern
Kein Landwirt wird absichtlich Kitze ausmähen. Bestenfalls hofft er darauf, dass alles gut geht. Schlimmstenfalls ist es ihm egal, weil er „für sowas keine Zeit“ hat. Beides reicht für eine Straftat aus. Trifft der Landwirt Vorsorge gegen den Tod von Rehkitzen bei der Mahd, kann er sich bei einer Strafanzeige wirksam zu Wehr setzen. Zu solchen Maßnahmen zählen:
Theoretischer Ablauf
„Amtliche Handlungsanweisungen“ gibt es leider ebenso wenig wie „Ablaufschemas“ der Bauernverbände. Es macht Sinn, dass sich der Landwirt rechtzeitig vor dem ersten Schnitt erkundigt, wer der zuständige Jagdpächter ist, wenn er diesen nicht bereits kennt. Dann sollte er auch die Kontaktdaten dieses Jagdpächters haben. Sobald er weiß, wann die Flächen gemäht werden, informiert er spätestens 24 Stunden vorher den Jagdpächter, damit dieser Maßnahmen zur Wildrettung treffen kann. Der Landwirt kann dies unterstützen, indem er in der Fläche Wildscheuchen aufstellt oder die Fläche am Abend vorher einmal anmäht, um so die Rehgeiß dazu zu bringen, mit ihren Kitzen einen anderen Ort aufzusuchen.
Verantwortung nicht abschieben
Wichtig: Kooperiert der Jäger nicht, meldet er sich nicht oder unternimmt er nichts, muss der Landwirt trotzdem selbst im Rahmen seiner Möglichkeiten die Fläche vor der Mahd kurz absuchen. Vor allem dann muss er besonders langsam und sorgfältig mähen sowie möglichst von innen nach außen. Wenn besorgte Anwohner den Landwirt darauf aufmerksam machen, dass in der Wiese Rehkitze sind, muss er unbedingt reagieren und die Wiese sorgfältig absuchen und besonders langsam mähen.
Kitz erwischt – was tun?
Werden trotzdem Kitze bei der Mahd verletzt, muss der Landwirt die Mahd zunächst unterbrechen. Je nach Schwere der Verletzung informiert er den Tierarzt, damit dieser das Rehkitz versorgt, oder den Jagdpächter, damit dieser schwer verletzte Rehkitze tötet. Der Landwirt selbst darf das nicht! Zudem sollte man unbedingt nach der Mahd den Schlag auf Spuren getöteter Tiere kontrollieren und diese beseitigen. Dies ist auch im wirtschaftlichen Interesse des landwirtschaftlichen Betriebs, denn Tierkadaver im Grünschnitt gefährden die Gesundheit des Nutztierbestandes. Unbeteiligte Dritte wie Spaziergänger sind immer Zeugen des Tathergangs. Also Vorsicht mit irgendwelchen Rechtfertigungen. Werden Rehkitze verletzt oder gar getötet, kann es sein, dass die Polizei gerufen wird. Der Landwirt hat in diesem Falle als möglicher Beschuldigter das Recht, seine Aussage zu verweigern, und sollte davon auch unbedingt Gebrauch machen. Reden Sie sich nicht um Kopf und Kragen. Nachdem die Polizei vor Ort war, ist es ratsam, anschließend einen Rechtsanwalt einzuschalten. Anwälte kann der BLHV empfehlen.
Kitzrettung durch Drohnen
Mittlerweile gibt es viele Freiwilligenteams aus der Jägerschaft, die die Wiesen nach Rehkitzen absuchen. Um tätig werden zu können, müssen die Teams rechtzeitig benachrichtigt werden. Es ist auch davon auszugehen, dass gerade bei entsprechender Witterung an ein und demselben Tag sehr viele Landwirte mähen wollen. Und diese Teams haben nur begrenzte Kapazitäten. Außerdem müssen sie möglichst früh morgens die Flächen absuchen und vorhandene Rehkitze aus der Fläche entfernen. Denn nur morgens früh ist im Sommer der Temperaturunterschied zwischen dem Rehkitz und der Umgebung noch so groß, dass es auf der Wärmebildkamera der Drohne entdeckt werden kann. Zum Einsatz von Drohnen hat der Landesjagdverband in Abstimmung mit den Bauernverbänden schon vor längerer Zeit eine Broschüre herausgegeben, die auf folgender Internetseite zu finden ist: www.kurzelinks.de/ljv-kitzrettung . Dort gibt es auch Informationen zur Förderung von Drohnen, die auch dieses Jahr wieder beantragt werden kann.
Vereine im Raum Südbaden:
Michael Nödl, BLHV
Maßnahmen an das Alter der Kitze anpassen
Stefan Thurner von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) forscht seit einigen Jahren zum Thema Rehkitzrettung. Ein Ergebnis seiner Arbeit ist die sogenannte „Mähknigge“. Mittlerweile gibt es neuere Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis, weshalb die Broschüre Ende 2023 überarbeitet werden soll. Auf einer DLG-Tagung stellte Thurner Anfang des Jahres bereits erste Ergebnisse vor. So habe man festgestellt, dass sich die Setzzeit der Rehe in Drittel aufteilt. Im ersten Drittel sind die Kitze noch sehr jung und drücken sich. Das heißt, sie flüchten nicht, selbst wenn das Mähwerk im Anmarsch ist. Diese Phase dauert laut Thurner etwa bis zum 20. Mai. In dieser Zeit sollte man also auf Maßnahmen setzen, mit denen man die Rehkitze aufspüren und bergen kann. Thurner gab dazu den Tipp, dass die Rehgeißen ihre Kitze meist in der Nähe des Waldrandes verstecken – häufig in den ersten 50 m. Zudem gilt: Ein Kitz kommt selten allein. Wer also ein Jungtier aufspürt, sollte auch die Umgebung in einem Umkreis von etwa 50 m genauer absuchen.
Die letzte Phase der Setzzeit beginnt Thuner zufolge um den 9. Juni. Ab dann seien eigentlich alle Kitze in einem Alter, in dem sie flüchten. Dann wirken auch Maßnahmen, die die Tiere vertreiben. In der Zeit zwischen Ende Mai und Anfang Juni gibt es sowohl Kitze, die drücken, als auch welche, die flüchten. Es müssten also auch beide Strategien gefahren werden: Bergen und Vertreiben. Noch besser wäre es laut Thurner, in diesem Zeitraum gar nicht zu mähen. „Man wird nie alle Rehkitze finden“, ist sich Thuner sicher. Trotzdem gehöre die Rehkitzrettung zwingend zur Grünlandernte dazu. Die „Mähknigge“ kann kostenlos heruntergeladen werden unter www.lfl.bayern.de/maehknigge.