Wirtschaft & Steuer

PV-Anlagen auf Dächern ab Januar 2022 Pflicht

Photovoltaik – Nach dem geänderten Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg vom Oktober des Jahres besteht ab dem 1. Januar 2022 eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen, die zur Solarnutzung geeignet sind.

Diese Pflicht betrifft den Neubau von Gebäuden, die nicht zum Wohnen gedacht sind. Ausnahmen gelten für Gebäude mit einer teilweisen Wohnnutzung, wenn diese fünf Prozent der Geschossfläche überschreitet. Als Nachweis der Erfüllung dieser Pflicht muss der Bauherr der unteren Baurechtsbehörde eine schriftliche Bestätigung der Bundesnetzagentur über die Registrierung im Marktstammdatenregister vorlegen.

Mögliche Alternativen 
Entscheidend für den Zeitpunkt des Entstehens der Pflicht ist der Eingang des Antrags auf Baugenehmigung ab dem 1. Januar 2022 bei der zuständigen Baurechtsbehörde oder im Kenntnisgabeverfahren die vollständigen Bauvorlagen bei der Gemeinde vorliegen. Alternativ zu einer PV-Anlage auf der Dachfläche kann auch eine PV-Anlage zur Stromerzeugung auf anderen Außenflächen des Gebäudes oder in dessen unmittelbarer räumlicher Umgebung installiert werden. Ebenso ist als weitere Alternative eine solarthermische Anlage zur Wärmeerzeugung auf der für eine Solarnutzung geeigneten Dachflächen möglich.

Der Pflicht zur Installation der PV-Anlage muss der Bauherr nicht persönlich nachkommen. Er kann dieser Pflicht auch durch Verpachtung der geeigneten Fläche an einen Dritten Genüge tun. Bei einer öffentlich-rechtlichen Pflicht zur Dachbegrünung ist diese mit der Installation der PV-Anlage bestmöglich in Einklang zu bringen, ohne dass dieses weiter präzisiert wird. Keine Pflicht besteht, wenn ihre Erfüllung sonstigen öffentlich-rechtlichen Pflichten widerspricht. Zu denken ist zum Beispiel an Vorgaben des Landschaftsschutzes.

Nödl

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