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Position zur Anbindehaltung von Milchkühen

Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V., Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband e. V. und Milchwirtschaftlicher Verein Baden-Württemberg e. V.: Die Verbände stimmen überein, dass die Anbindehaltung keine Form der Milchviehhaltung für die Zukunft ist.

Grundsätzlich gilt es daher, solche Betriebe durch verschiedene Hilfestellungen so zu begleiten, dass eine gesellschaftliche und politische Akzeptanz während der Übergangszeit bis zum Auslaufen dieser Haltungsform möglich ist.

Dabei bleibt festzuhalten, dass die heutigen Anbindehaltungen in Bezug auf die geltenden gesetzlichen Anforderungen des Tierschutzes nicht zu beanstanden sind.

Bei Neu- und Umbauten werden seit Jahren ausschließlich aktuellere Haltungssysteme erstellt. In Verbindung mit dem derzeitigen Strukturwandel in der Tierhaltung wird somit in rund 15 bis 20 Jahren nur noch eine marginale Anzahl von Milchkühen in der ganzjährigen Anbindehaltung anzutreffen sein. Die Bedeutung der Anbindehaltung schwindet demzufolge in den nächsten Jahren auch ohne gesetzliche Regelungen von selbst. Bereits jetzt wird in Baden-Württemberg nur noch jede 4. bis 5. Kuh in Anbindehaltung gehalten. In Bezug auf die ganzjährige Anbindehaltung ist dieser Anteil allerdings nochmals geringer.

Ein kurzfristig wirksam werdendes Verbot der Anbindehaltung würde in Süddeutschland zwangsläufig zu massiven Problemen in der Bewirtschaftung von Grünland führen. Gerade in schwer und extrem schwer zu bewirtschaftenden Landschaften ist die Anbindehaltung noch weit verbreitet. Deren sofortige Aufgabe würde eine naturnahe Weiterbewirtschaf-tung von landschaftsprägenden und ökologisch wertvollen Flächen massiv erschweren.

Es wird daher an die Verantwortung des Gesetzgebers und der öffentlichen Hand appelliert, Betriebe, die über Jahrzehnte eine verantwortungsvolle Flächennutzung in schwierigen Lagen im Einklang mit rechtlich zulässigen und fachlich gut vertretbaren Tierhaltungen betrieben haben, nicht durch ein abruptes Verbot in ihrer Existenz zu gefährden.

Diese Betriebe sind nach wie vor ein wichtiger Wirtschaftsfaktor im Ländlichen Raum und gehören zu dessen gesellschaftlicher sowie sozialer Identität. Es liegt daher im öffentlichen Interesse, die Milchproduktion und die damit verbundene Wertschöpfung in der heimischen Landwirtschaft, die an diese Betriebe gekoppelt ist, im Land und speziell auch in den jeweiligen Regionen zu halten.

Für Betriebe, die von der Anbindehaltung auf andere Haltungsformen umstellen, sind angemessene Fördermaßnahmen zu ermöglichen. Bei Um- bzw. Neubaumaßnahmen zur Erhaltung und Steigerung des Tierwohls sowie den flankierenden baulichen Betriebserweiterungen sind innerhalb des Genehmigungsverfahren durch die Baubehörden kürzest mögliche Fristen anzustreben. Einer praxisgerechten Stallbauweise muss dabei Priorität vor anderen Aspekten eingeräumt werden. Andernfalls können weiterführungswillige Betriebe nicht ermutigt werden, in ihre Betriebe zu investieren, wenn sich keine Perspektiven für die Umsetzung individuell zugeschnittener Betriebsformen erkennen lassen.

Betrieben, die individuelle Freilauflösungen für Anbindehaltungen einführen wollen, sind geförderte, sachgerechte Beratungsleistungen anzubieten. Hierbei ist sicherzustellen, dass diese von den für Tierschutz zuständigen Überwachungsstellen des Landes akzeptiert werden.

Den betroffenen Betrieben wird die Inanspruchnahme von qualifizierten Beratungsleistungen, die vor Ort sachgerechte Lösungen entwickeln, empfohlen.

Milchviehhaltern, die ihren Betrieb bis zu Umstrukturierungen oder Aufgabe der Milcherzeugung noch in der Anbindehaltung weiterführen wollen bzw. müssen, kann aufgrund der gesellschaftlichen und politischen Diskussion nur geraten werden, sich mit Alternativen zur ganzjährigen Anbindehaltung auseinanderzusetzen.

Vorschläge für „kombinierte Haltungsformen“ (wie z.B. Anbindehaltung mit Sommer-/ Winterweide oder Anbindehaltung mit Laufhof) bieten zum Beispiel die Leitlinien für die Umstellung von Kleinbetrieben im Ökobereich.

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