Aufgrund der Wetterextreme der vergangenen Jahre fördert das Land Baden-Württemberg die eigenbetriebliche Risikovorsorge von landwirtschaftlichen Betrieben. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz startet deshalb im Rahmen eines Pilotprojektes ein Förderprogramm für Versicherungsprämien von Ein- und Mehrgefahrenversicherungen im Obst- und Weinbau zur Deckung der witterungsbedingten Risiken Starkfrost, Sturm und Starkregen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg, die förderfähige Kulturen des Obst- und Weinbaus auf Flächen in Baden-Württemberg anbauen. Förderfähig sind die Kulturen der Kulturgruppen Kern- und Steinobst, Strauchbeeren, Erdbeeren, Industrie- oder Mostobst und Wein- oder Tafeltrauben.
Art und Höhe der Förderung
Bei der Unterstützung der landwirtschaftlichen Betriebe im Aufbau eines innerbetrieblichen Risikomanagements geht es darum, existenzgefährdende Situationen abzuwenden. Daher erfolgt die Förderung unter bestimmten Einschränkungen, wie einem Selbstbehalt von mindestens 20 Prozent (Abzugsfranchise), einer Maximalentschädigung von höchstens 80 Prozent der Versicherungssumme sowie kulturspezifischen Höchstwerten für die Versicherungssumme je Hektar. Gefördert wird die jährliche Versicherungsprämie für Versicherungen entsprechend dieser Vorgaben mit einem Zuschuss von bis zu 50 Prozent, ausgenommen Umsatzsteuer, Skonti, Beiträge, Gebühren und sonstige Steuern.
Bitte beachten!
Entsprechend den Vorgaben des EU-Beihilferechts ist der Förderantrag vor dem Abschluss einer Versicherung zu stellen.
Antragsstellung und alles Weitere unter: Infodienst – Förderung – Förderung Versicherungsprämien im Obst- und Weinbau (landwirtschaft-bw.de)
Quelle: MLR
Aufgrund der Wetterextreme der vergangenen Jahre fördert das Land Baden-Württemberg die eigenbetriebliche Risikovorsorge von landwirtschaftlichen Betrieben. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz startet deshalb im Rahmen eines Pilotprojektes ein Förderprogramm für Versicherungsprämien von Ein- und Mehrgefahrenversicherungen im Obst- und Weinbau zur Deckung der witterungsbedingten Risiken Starkfrost, Sturm und Starkregen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg, die förderfähige Kulturen des Obst- und Weinbaus auf Flächen in Baden-Württemberg anbauen. Förderfähig sind die Kulturen der Kulturgruppen Kern- und Steinobst, Strauchbeeren, Erdbeeren, Industrie- oder Mostobst und Wein- oder Tafeltrauben.
Art und Höhe der Förderung
Bei der Unterstützung der landwirtschaftlichen Betriebe im Aufbau eines innerbetrieblichen Risikomanagements geht es darum, existenzgefährdende Situationen abzuwenden. Daher erfolgt die Förderung unter bestimmten Einschränkungen, wie einem Selbstbehalt von mindestens 20 Prozent (Abzugsfranchise), einer Maximalentschädigung von höchstens 80 Prozent der Versicherungssumme sowie kulturspezifischen Höchstwerten für die Versicherungssumme je Hektar. Gefördert wird die jährliche Versicherungsprämie für Versicherungen entsprechend dieser Vorgaben mit einem Zuschuss von bis zu 50 Prozent, ausgenommen Umsatzsteuer, Skonti, Beiträge, Gebühren und sonstige Steuern.
Bitte beachten!
Entsprechend den Vorgaben des EU-Beihilferechts ist der Förderantrag vor dem Abschluss einer Versicherung zu stellen.
Antragsstellung und alles Weitere unter: Infodienst – Förderung – Förderung Versicherungsprämien im Obst- und Weinbau (landwirtschaft-bw.de)
Quelle: MLR