Auf Bundesebene beschäftigt sich der Deutsche Bauernverband (DBV) seit gut einem Jahr mit dem Thema Novellierung der Ausbildungsordnung zum Beruf Landwirt/Landwirtin. Nach Vorarbeit delegiert er nun die Angelegenheit an die Landesbauernverbände.
Die derzeit geltende Ausbildungsverordnung stammt aus dem Jahr 1995. Da kann man sich schon die Frage stellen, welche Daseinsberechtigung diese noch hat und ob sie den Wandel, in dem sich die Landwirtschaft seit jeher befindet, überhaupt noch abbildet? Wie so oft ist eine Positionierung zu einem Thema aber nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick erscheint. Fakt ist, dass dieser neuen Ausbildungsverordnung alle Bundesländer zustimmen müssen. Und hier könnte bereits der Haken liegen: Während Bundesländer wie Baden-Württemberg oder Bayern meist nicht für die eigenen Betriebe ausbilden, ist dies im Norden oder Osten des Landes schon eher der Fall. Nicht verwunderlich ist daher auch, dass diese Länder fordern, den T-Führerschein in die Ausbildungsordnung aufzunehmen. Dies wäre allerdings für die südbadischen Ausbildungsbetriebe äußerst ungünstig. Wegen dieser unterschiedlichen Vorstellungen ist es wichtig, sich als BLHV einzubringen und die Gegebenheiten der eigenen Struktur zu vertreten.
Dieses Themas hat sich nun der BLHV-Bildungsausschuss angenommen, der ein Auftaktreffen im neuen Jahr Mitte Januar hatte. Die Thematik ist umfangreich, und die Argumente für und die Bedenken gegen eine Novellierung müssen gut gegeneinander abgewogen werden. Dies soll in weiteren Ausschusssitzungen passieren, so dass der BLHV im Mai seine Position auf Bundesebene vertreten kann.
Auf Bundesebene beschäftigt sich der Deutsche Bauernverband (DBV) seit gut einem Jahr mit dem Thema Novellierung der Ausbildungsordnung zum Beruf Landwirt/Landwirtin. Nach Vorarbeit delegiert er nun die Angelegenheit an die Landesbauernverbände.
Die derzeit geltende Ausbildungsverordnung stammt aus dem Jahr 1995. Da kann man sich schon die Frage stellen, welche Daseinsberechtigung diese noch hat und ob sie den Wandel, in dem sich die Landwirtschaft seit jeher befindet, überhaupt noch abbildet? Wie so oft ist eine Positionierung zu einem Thema aber nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick erscheint. Fakt ist, dass dieser neuen Ausbildungsverordnung alle Bundesländer zustimmen müssen. Und hier könnte bereits der Haken liegen: Während Bundesländer wie Baden-Württemberg oder Bayern meist nicht für die eigenen Betriebe ausbilden, ist dies im Norden oder Osten des Landes schon eher der Fall. Nicht verwunderlich ist daher auch, dass diese Länder fordern, den T-Führerschein in die Ausbildungsordnung aufzunehmen. Dies wäre allerdings für die südbadischen Ausbildungsbetriebe äußerst ungünstig. Wegen dieser unterschiedlichen Vorstellungen ist es wichtig, sich als BLHV einzubringen und die Gegebenheiten der eigenen Struktur zu vertreten.
Dieses Themas hat sich nun der BLHV-Bildungsausschuss angenommen, der ein Auftaktreffen im neuen Jahr Mitte Januar hatte. Die Thematik ist umfangreich, und die Argumente für und die Bedenken gegen eine Novellierung müssen gut gegeneinander abgewogen werden. Dies soll in weiteren Ausschusssitzungen passieren, so dass der BLHV im Mai seine Position auf Bundesebene vertreten kann.
Michaela Schöttner