Niemand kann heute mit Sicherheit sagen, wie lange die derzeitigen Zahlungsansprüche (ZA) noch gültig sind. Die EU hat die Laufzeit der Direktzahlungen-Regeln über das Jahr 2020 hinaus bereits um ein Jahr verlängert.
Deutschland hat eine Verlängerung gleich um zwei Jahre verlangt. Dies alles deutet darauf hin, dass die jetzigen ZA voraussichtlich noch dreimal genutzt werden können.
Antragstellern ist dringend zu raten, das ZA-Konto auf den Stand der beihilfefähigen Flächen zu bringen. Die Zahl der ZA sollte übereinstimmen mit der beihilfefähigen Antragsfläche. Wer zu wenige ZA hat, kann welche bei anderen Landwirten nachfragen. Wer zu viele ZA hat, sollte seine überzähligen ZA anderen Landwirten spätestens nach einmaliger Nichtnutzung anbieten. Werden ZA in einem Betrieb zweimal hintereinander nicht genutzt, zieht der Staat diese ungenutzten ZA ein. Sowohl die Zentrale InVekoS-Datenbank (ZID) als auch FIONA zeigen den ZA-Stand und einen drohenden Einzug in die Nationale Reserve an.
BLHV-Vermittlung
Mitglieder des BLHV können auch 2020 wieder das ZA-Vermittlungsangebot des BLHV nutzen. Sie bevollmächtigen dabei einen Meldevertreter, der die Übertragungsmeldung auftragsgemäß erledigt. Das abgebende Mitglied kann in einem BLHV-Formular wählen, ob es die ZA endgültig für netto 80 (brutto 95,20) Euro je ZA verkaufen möchte oder ob es die ZA kostenlos auf unbestimmte Zeit abgeben und später bei Bedarf bis zum selben Umfang wieder zurückerhalten möchte. Für den Abgeber ist dieser Service kostenlos.
Den Bedarf an ZA können Mitglieder auf zwei Stellen hinter dem Komma genau ebenfalls mit demselben Formular melden. Die Zuteilung erfolgt nach dem Windhundprinzip. Aktuell sind ausreichend ZA verfügbar. BLHV-Mitglieder können ZA für netto 80 (brutto 95,20) Euro kaufen oder jährlich „kostenlos“ pachten. Der Übernehmer der ZA bezahlt an den BLHV stets eine Vermittlungsprovision von 20 Euro je ZA und eine Gebühr von 40 Euro für die Übertragungsmeldungen. Die genannten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer. Das ZA-Formular ist bei den BLHV-Bezirksgeschäftsstellen oder unter gerda.buehler@blhv.de erhältlich.
God
Niemand kann heute mit Sicherheit sagen, wie lange die derzeitigen Zahlungsansprüche (ZA) noch gültig sind. Die EU hat die Laufzeit der Direktzahlungen-Regeln über das Jahr 2020 hinaus bereits um ein Jahr verlängert.
Deutschland hat eine Verlängerung gleich um zwei Jahre verlangt. Dies alles deutet darauf hin, dass die jetzigen ZA voraussichtlich noch dreimal genutzt werden können.
Antragstellern ist dringend zu raten, das ZA-Konto auf den Stand der beihilfefähigen Flächen zu bringen. Die Zahl der ZA sollte übereinstimmen mit der beihilfefähigen Antragsfläche. Wer zu wenige ZA hat, kann welche bei anderen Landwirten nachfragen. Wer zu viele ZA hat, sollte seine überzähligen ZA anderen Landwirten spätestens nach einmaliger Nichtnutzung anbieten. Werden ZA in einem Betrieb zweimal hintereinander nicht genutzt, zieht der Staat diese ungenutzten ZA ein. Sowohl die Zentrale InVekoS-Datenbank (ZID) als auch FIONA zeigen den ZA-Stand und einen drohenden Einzug in die Nationale Reserve an.
BLHV-Vermittlung
Mitglieder des BLHV können auch 2020 wieder das ZA-Vermittlungsangebot des BLHV nutzen. Sie bevollmächtigen dabei einen Meldevertreter, der die Übertragungsmeldung auftragsgemäß erledigt. Das abgebende Mitglied kann in einem BLHV-Formular wählen, ob es die ZA endgültig für netto 80 (brutto 95,20) Euro je ZA verkaufen möchte oder ob es die ZA kostenlos auf unbestimmte Zeit abgeben und später bei Bedarf bis zum selben Umfang wieder zurückerhalten möchte. Für den Abgeber ist dieser Service kostenlos.
Den Bedarf an ZA können Mitglieder auf zwei Stellen hinter dem Komma genau ebenfalls mit demselben Formular melden. Die Zuteilung erfolgt nach dem Windhundprinzip. Aktuell sind ausreichend ZA verfügbar. BLHV-Mitglieder können ZA für netto 80 (brutto 95,20) Euro kaufen oder jährlich „kostenlos“ pachten. Der Übernehmer der ZA bezahlt an den BLHV stets eine Vermittlungsprovision von 20 Euro je ZA und eine Gebühr von 40 Euro für die Übertragungsmeldungen. Die genannten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer. Das ZA-Formular ist bei den BLHV-Bezirksgeschäftsstellen oder unter gerda.buehler@blhv.de erhältlich.
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