Landesregierung unterstützt durch ländlichen Wegebau auch die Verbesserung von Rad- und Freizeitwegen.
PRESSEMITTEILUNG Nr. 137/2018
„Das ländliche Wegenetz ist nicht nur ein wichtiger Faktor zur Unterstützung der Landwirtschaft, sondern durch seine multifunktionale Eigenschaft auch für Rad- und Wandertouren sowie für Spaziergänge in der Gemeinde für alle Einwohnerinnen und Einwohner bestens geeignet“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, anlässlich der Bilanzierung nach einem Jahr Laufzeit des Wegebauprogramms des Landes zur nachhaltigen Modernisierung Ländlicher Wege am Mittwoch (24. April) in Stuttgart. Dies werde gerade jetzt, wenn es die Menschen wieder verstärkt in die Natur rausziehe, besonders deutlich.
In vielen Gemeinden genügten allerdings die vorhanden ländlichen Wege oftmals nicht mehr den vielfältigen Ansprüchen, die heute an das ländliche Wegenetz gestellt würden. Gerade auf den Hauptrouten tummelten sich große landwirtschaftliche Maschinen neben Radfahrern und anderen Freizeitnutzern auf oftmals schmalen Wegen. Diese Hauptwirtschaftswege aber so auszubauen, dass sie allen Nutzern möglichst gerecht werden und dabei noch Sicherheitsaspekte berücksichtigen, stelle eine große Herausforderung für die Kommunen dar. „Ich bin daher froh, dass wir die Kommunen mit unserem Förderprogramm zur nachhaltigen Modernisierung Ländlicher Wege finanziell unterstützen können“, so der Minister.
„Die Bemühung, ein Wegebauprogramm im Koalitionsvertrag zu verankern und umzusetzen, hat sich gelohnt“, betonte Hauk. Denn nach dieser kurzen Zeit konnten bereits rund 42 Kilometer Wege auf den neuesten Stand gebracht werden. Das Förderprogramm komme mit einem Mindestmaß an Bürokratie aus, was die Antragstellung und die Antragsbearbeitung wesentlich erleichtere und beschleunige. „Dieser Aspekt wurde von den Gemeinden immer wieder lobend hervorgehoben“, sagte der Minister.
„Zur Unterstützung der Gemeinden stehen bei Bedarf die Spezialisten für den ländlichen Wegebau bei den unteren Flurneuordnungsbehörden bei den Landratsämtern beratend zur Seite. Ich bin sicher, dass dieses Programm den Kommunen eine wesentliche Hilfestellung bei der Modernisierung Ihrer wichtigsten landwirtschaftlichen Wege bietet. Und ganz nebenbei werden gleichzeitig viele Wünsche der Kommunen nach einer Verbesserung des Radwegenetzes erfüllt“, betonte der Minister.
Hintergrundinformationen:
Zur Verbesserung der ländlichen Wege wurde das Wegebauprogramm zur nachhaltigen Modernisierung Ländlicher Wege durch die Landesregierung im Koalitionsvertrag verankert und durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) auf den Weg gebracht. Das MLR konnte in den Finanzverhandlungen die Bereitstellung von 10 Millionen Euro in der laufenden Legislaturperiode für ein entsprechendes Förderprogramm erreichen. Im Staatshaushaltsplan 2018/19 des Landes Baden-Württemberg sind jeweils 2,5 Millionen Euro ausgewiesen, im nächsten Doppelhaushalt für 2020/21 sollen die weiteren Fördermittel zur Verfügung gestellt werden.
Ausführliche Informationen zum Förderprogramm zur nachhaltigen Modernisierung des Ländlichen Wegenetzes gibt es im Internet unter https://www.lgl-bw.de/lgl-internet/opencms/de/06_FNO_Neuauflage/Wissenswertes/Gesetze_und_Vorschriften/. Umfassende Informationen zu den Themen Vermessung und Landentwicklung finden sich auf den Seiten des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) unter www.lgl-bw.de. Weitere Informationen zu den Themen Ländlicher Raum, Landentwicklung und Landwirtschaft sind auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr-bw.de zu finden.
Landesregierung unterstützt durch ländlichen Wegebau auch die Verbesserung von Rad- und Freizeitwegen.
PRESSEMITTEILUNG Nr. 137/2018
„Das ländliche Wegenetz ist nicht nur ein wichtiger Faktor zur Unterstützung der Landwirtschaft, sondern durch seine multifunktionale Eigenschaft auch für Rad- und Wandertouren sowie für Spaziergänge in der Gemeinde für alle Einwohnerinnen und Einwohner bestens geeignet“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, anlässlich der Bilanzierung nach einem Jahr Laufzeit des Wegebauprogramms des Landes zur nachhaltigen Modernisierung Ländlicher Wege am Mittwoch (24. April) in Stuttgart. Dies werde gerade jetzt, wenn es die Menschen wieder verstärkt in die Natur rausziehe, besonders deutlich.
In vielen Gemeinden genügten allerdings die vorhanden ländlichen Wege oftmals nicht mehr den vielfältigen Ansprüchen, die heute an das ländliche Wegenetz gestellt würden. Gerade auf den Hauptrouten tummelten sich große landwirtschaftliche Maschinen neben Radfahrern und anderen Freizeitnutzern auf oftmals schmalen Wegen. Diese Hauptwirtschaftswege aber so auszubauen, dass sie allen Nutzern möglichst gerecht werden und dabei noch Sicherheitsaspekte berücksichtigen, stelle eine große Herausforderung für die Kommunen dar. „Ich bin daher froh, dass wir die Kommunen mit unserem Förderprogramm zur nachhaltigen Modernisierung Ländlicher Wege finanziell unterstützen können“, so der Minister.
„Die Bemühung, ein Wegebauprogramm im Koalitionsvertrag zu verankern und umzusetzen, hat sich gelohnt“, betonte Hauk. Denn nach dieser kurzen Zeit konnten bereits rund 42 Kilometer Wege auf den neuesten Stand gebracht werden. Das Förderprogramm komme mit einem Mindestmaß an Bürokratie aus, was die Antragstellung und die Antragsbearbeitung wesentlich erleichtere und beschleunige. „Dieser Aspekt wurde von den Gemeinden immer wieder lobend hervorgehoben“, sagte der Minister.
„Zur Unterstützung der Gemeinden stehen bei Bedarf die Spezialisten für den ländlichen Wegebau bei den unteren Flurneuordnungsbehörden bei den Landratsämtern beratend zur Seite. Ich bin sicher, dass dieses Programm den Kommunen eine wesentliche Hilfestellung bei der Modernisierung Ihrer wichtigsten landwirtschaftlichen Wege bietet. Und ganz nebenbei werden gleichzeitig viele Wünsche der Kommunen nach einer Verbesserung des Radwegenetzes erfüllt“, betonte der Minister.
Hintergrundinformationen:
Zur Verbesserung der ländlichen Wege wurde das Wegebauprogramm zur nachhaltigen Modernisierung Ländlicher Wege durch die Landesregierung im Koalitionsvertrag verankert und durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) auf den Weg gebracht. Das MLR konnte in den Finanzverhandlungen die Bereitstellung von 10 Millionen Euro in der laufenden Legislaturperiode für ein entsprechendes Förderprogramm erreichen. Im Staatshaushaltsplan 2018/19 des Landes Baden-Württemberg sind jeweils 2,5 Millionen Euro ausgewiesen, im nächsten Doppelhaushalt für 2020/21 sollen die weiteren Fördermittel zur Verfügung gestellt werden.
Ausführliche Informationen zum Förderprogramm zur nachhaltigen Modernisierung des Ländlichen Wegenetzes gibt es im Internet unter https://www.lgl-bw.de/lgl-internet/opencms/de/06_FNO_Neuauflage/Wissenswertes/Gesetze_und_Vorschriften/. Umfassende Informationen zu den Themen Vermessung und Landentwicklung finden sich auf den Seiten des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) unter www.lgl-bw.de. Weitere Informationen zu den Themen Ländlicher Raum, Landentwicklung und Landwirtschaft sind auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr-bw.de zu finden.